Hartz-IV-Empfänger bei Heizkosten entlasten – „Höchste Zeit“

Unsicherheiten auf dem Energiemarkt: Der Ukraine-Krieg beeinflusst derzeit die Preisentwicklung bei Heizkosten oder Sprit. Politiker fordern nun Nachbesserungen.
Berlin – Spritpreise jenseits der 2-Euro-Grenze, hohe Preise bei Lebensmitteln* und 100 Milliarden für die Bundeswehr: Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs* treffen auch immer mehr Deutschland. Die Preisentwicklung im Energiesektor, die bereits zum vergangenen Jahresende bedrohliche Ausmaße angenommen hat, folgt weiterhin dem Trend nach oben. Um die Bürger in Deutschland zumindest bei den Heizkosten zu entlasten, kündigte die Bundesregierung bereits einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, einige Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende an. Ausgenommen von den bisher geplanten Heizkostenzuschüssen: Hartz-IV-Empfänger*. Der Linken-Politiker Pascal Meiser sieht beim Heizkostenzuschuss dringenden Handlungsbedarf.
Finanzielle Hilfe für Arbeitslose: | Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4) |
Eingeführt: | 1. Januar 2005 |
Gesetzliche Grundlage: | Zweites Buch der Sozialgesetzgebung |
Hartz-IV-Empfänger bei Heizkostenzuschuss im Nachteil – Opposition aus CDU/CSU und Linke für Besserung
Während die Oppositionsparteien CDU/CSU und Linke auch die Höhe des einmaligen Heizkostenzuschusses 2022* kritisieren, spricht sich Meiser für eine bundeseinheitliche Lösung für Grundsicherungsempfänger, also Bezieher von Hartz IV, aus. Gegenüber kreiszeitung.de sagte der Linken-Politiker: „Es ist höchste Zeit, dass gesetzlich und bundeseinheitlich festgeschrieben wird, dass Heizkosten von Grundsicherungsempfängern vollständig übernommen und als angemessen anerkannt werden müssen.“ Hintergrund dafür, dass Hartz-IV-Empfänger von einem Heizkostenzuschuss ausgenommen werden, ist die Begründung, dass bei Empfängern von Hartz IV Kosten, die auch unter steigenden Strompreisen* leiden, der Unterkunft inklusive der vorkalkulierter Heizkosten übernommen werden.
Doch in der Realität kommt es immer wieder vor, dass die übernommenen Kosten von den tatsächlichen abweichen. Mitunter zahlen Hartz-IV-Empfänger bei den Heizkosten drauf*. Wie sich dies im vergangenen Jahr verhielt, zeigt nun eine schriftliche Frage an das Bundesministerium Arbeit und Soziales. Dabei wurde nach der tatsächlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende, gefragt, bei denen nicht die vollen Heizkosten im Jahr 2021 übernommen worden. Außerdem stand im Interesse, wie groß die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten ausfiel.
Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern: Kommunale Träger können „unangemessene“ Kostengrenze selbst einstufen
In der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die kreiszeitung.de vorliegt, heißt es, dass es vielfältige Gründe dafür geben würde, dass die tatsächlichen Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern im Einzelfall von den anerkannten abweichen könnten. Hierfür wurden unter anderem angeführt, dass der kommunale Träger die tatsächlichen Kosten als unangemessen einstufen kann. Auch ist es möglich, dass eine Angemessenheitsprüfung eine abweichende Fläche bei der Unterkunft feststellt, die von der gesamten Wohnfläche variiert. Ansprechpartner für Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind in der Regel die Jobcenter*, die ebenfalls teilweise in kommunaler Hand sind.
Meiser stellt dazu fest: „Bei der Frage, ob man sich als Grundsicherungsempfänger eine beheizte Wohnung leisten kann oder ob man frieren muss, darf es nicht länger darauf ankommen, in welcher Kommune man lebt und Grundsicherung beantragt.“ Auf die Frage nach der tatsächlichen Anzahl von Bedarfsgemeinschaften, die unter SGB II fallen und damit Hartz IV* beziehen, antwortete das Ministerium, dass es im Jahresdurchschnitt November 2020 bis Oktober 2021 etwa 95.000 Bedarfsgemeinschaften gab, bei denen die tatsächlichen Heizkosten über den anerkannten Heizkosten lagen – das entsprach einem Anteil von 3,3 Prozent.
Die monatliche Differenz betrug durchschnittlich 36 Euro. In seinem Statement, das kreiszeitung.de vorliegt, begrüßte Meiser, dass die Bundesregierung nicht infrage stellt, dass höhere Heizkosten und Heizkostennachforderungen infolge von Preissteigerungen von den Kommunen übernommen werden müssen.
Hohe Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern: Meiser fordert Nachbesserung bei Bemessungsstandards
Dennoch: Linken-Politiker Meiser übt auch Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) und fordert deutliche Nachbesserungen bei den Bemessungsstandards. Denn es sei seiner Einschätzung nach zu befürchten, dass die Kommunen auf Grundlage der kommunalen Kassen unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Dies könnte allerdings dazu führen, dass mehr Menschen in die Verschuldung getrieben werden können. „Es ist höchste Zeit, dass gesetzlich und bundeseinheitlich festgeschrieben wird, dass Heizkosten von Grundsicherungsempfängern vollständig übernommen und als angemessen anerkannt werden müssen. Der bestehende Flickenteppich muss endlich ein Ende haben“, fordert Meiser.
In einer Pressemitteilung von Susanne Hennig-Wellsow (Linke), Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und Vorsitzende der Partei, erklärte die Politikerin: „Nahezu alle Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung zum geplanten Heizkostenzuschuss durch die Bundesregierung kommen zu dem Schluss, dass ein einmalig ausgezahlter Heizkostenzuschuss zwar kurzfristig begrüßenswert, langfristig jedoch nicht ausreichend ist, um den stetig steigenden Energiekosten gerecht zu werden.“ Sie forderte eine notwendige Lösung, die den Energiemarkt umfassend reformieren sollte. „Steigende Preise können in Zukunft nicht immer nur mit einmaligen Zuschüssen ausgeglichen werden, während Energieunternehmen ihre Gewinne immer weiter steigern.“
Heizkosten bei Wohngeld: Linke befürwortet Einführung von Warmmietensystem
Für die Linke fordert Hennig-Wellsow daher einen Umstieg beim Wohngeld auf ein Warmmietensystem, das die tatsächlich anfallenden Kosten für Heizung, Warmwasser und auch Strom berücksichtigt. Zudem sollen einkommensschwache Haushalte, also auch solche mit Hartz IV, durch regelmäßige Anpassungen unterstützt werden. „Die Energiepreise galoppieren nicht nur an der Tankstelle davon, sondern auch das Heizen wird immer teurer. Das überfordert viele Menschen insbesondere mit kleinem Einkommen“, sagt auch der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Wohngeldempfänger finanziell zu unterstützen, sei ein richtiger Ansatz. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene, einmalige Zuschuss von 135 Euro sei aber viel zu gering.
Auch die Union kritisiert angesichts der stark steigenden Energiepreise, dass der pauschale Heizkostenzuschuss zum Wohngeld nicht ausreichend sei* und individuelle Unterschiede nicht berücksichtige. „Deswegen plädieren wir als Union neben der schnellen und unbürokratischen Lösung eines pauschalen Zuschusses für eine individuelle Härtefallregelung, mit der weitere Unterstützungsleistungen beantragt werden können“, heißt es in einem Statement von Luczak, das die Fraktion veröffentlichte. Die laufende Debatte zeigt, dass das Energiethema in der Politik weiterhin eine wichtige Rolle einnimmt – allerdings dürften wahrscheinlich die bisherigen Pläne angesichts der starken Preissteigerungen beim Heizöl durch den Ukraine-Krieg* kaum ausreichen. * kreiszeitung.de, fr.de und merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.