Missbrauch ist verjährt

Keine Anklage müssen der Ex-Leiter und frühere Lehrer der Odenwaldschule fürchten. Mit der Einstellung der Ermittlungen wird der Ruf nach Entschädigung der Opfer lauter. Von Matthias Thieme
Von Matthias Thieme
Im Skandal um sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt zwölf Verfahren gegen ehemalige Lehrer eingestellt, weil die Vorwürfe bereits verjährt seien, sagte Staatsanwalts-Sprecher Ger Neuber am Mittwoch der FR. Auch der heute schwerkranke Hauptbeschuldigte, Ex-Schulleiter Gerold Becker, müsse keine juristischen Folgen mehr fürchten.
"Jeder Beschuldigte, jeder Lehrer hat mit dem Verdacht zu leben", sagte Neuber, "aber wir haben nichts gefunden, was noch nicht verjährt ist." In Fällen von sexuellem Missbrauch blieben laut Gesetz ab dem 18. Geburtstag des Opfers nur zehn Jahre Zeit für eine strafrechtliche Verfolgung.
Die Staatsanwaltschaft ermittele aber in vier Verfahren weiter, so Neuber. So werde gegen Beckers Nachfolger als Schulleiter, Wolfgang Harder, wegen des Verdachts auf Strafvereitelung ermittelt. Begründung: Harder könnte Informationen über den Missbrauch zurückgehalten haben.
Zudem gebe es ein Verfahren gegen eine Lehrerin, die einen Jungen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Auch ein Verfahren wegen eventuell kinderpornografischer Fotos, die ein Altschüler angefertigt haben soll, sei offen. Zuletzt werde noch wegen Nötigung ermittelt.
Nach der Einstellung der Ermittlungsverfahren zum Missbrauch wird die Forderung nach einer Entschädigung der Opfer lauter. "Ich habe Briefe an die Odenwaldschule geschrieben, aber es ist monatelang nichts passiert", sagte Opfer-Anwalt Thorsten Kahl der FR. "Das Verhalten der Schule ist beschämend."
Die Schule argumentiere mit Finanzierungsproblemen. "Es geht nicht darum, wie die Schule das bezahlen kann, sondern was angemessen gegenüber den Opfern ist", sagte Kahl.