Co-Mutterschaft: Justizminister will Rechtslage für lesbische Frauen anpassen

Die rechtliche Situation von zwei Frauen, die ein Kind bekommen, soll laut Justizminister Marco Buschmann angepasst werden.
Berlin – Bisher war die rechtliche Situation lesbischer Frauen, die ein Kind bekommen wollen, in der Bundesrepublik Deutschland nicht geklärt. Der im Dezember 2021 eingesetzte Bundesjustizminister Marco Buschmann will das nun ändern.
Marco Buschmann will lesbische Frauen bei Co-Mutterschaft rechtlich gleichstellen
So sagte Buschmann gegenüber der Rheinischen Post und dem Generalanzeiger: „Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll.“
Für Marco Buschmann ist das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung von Menschen für die Elternschaft nicht entscheidend. Für ihn zähle, „dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen“. Es sei daher an der Zeit, dass es zum Normalfall werde, dass in einer Ehe die beiden Mütter „als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden“.
Für Justizminister Marco Buschmann zähle nur „Liebe und Geborgenheit“ für das Kind
Daraus folgt für Marco Buschmann, dass es zum Normalfall werden solle, dass in einer Ehe die beiden Mütter „als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden“. Weiterhin ergänzte der Justizminister: „Die Rechte des biologischen Vaters dürfen wir dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren.“
Die Reform des Abstammungsrechts ist jedoch kein Vorstoß von Marco Buschmann. An dem Abstammungsrecht wird bereits seit längerem gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe. (jos/AFP)