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Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin: Polizei fasst 96-Jährige nach Flucht mit Taxi

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Zwischen 1943 und 1945 soll Irmgard F. Beihilfe zum Massenmord geleistet haben. Dafür steht die heute 96-Jährige nun vor Gericht und versucht vor dem Prozess zu fliehen.

  • Die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein klagt eine ehemalige KZ-Sekretärin an.
  • Irmgard F. soll im Konzentrationslager Stutthof Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen geleistet haben.
  • Die Angeklagte war am Morgen des Verhandlungsauftaks per Taxi geflohen – die Polizei hat sie gefasst.

+++ 14.40 Uhr: Die Angeklagte im NS-Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof östlich von Danzig wurde von der Polizei gefasst und dem zuständigen Gericht vorgeführt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts in Itzehoe, vor dem sich die 96-Jährige nun verantworten muss. Irmgard F. wird vorgeworfen, Beihilfe an der Ermordung von mehr als 10.000 Menschen geleistet zu haben.

+++ 11.58 Uhr: Das Internationale Auschwitz-Komitee zeigt sich über die Flucht der Angeklagten im NS-Prozess von Itzehoe empört. „Darin zeigt sich eine unglaubliche Verachtung des Rechtsstaats und auch der Überlebenden“, sagte Vize-Exekutivpräsident Christoph Heubner am Donnerstag. Das Komitee vertritt KZ-Überlebende und deren Angehörige.

Weil sie sich einem Prozess wegen der Beihilfe zum Massenmord entziehen wollte, floh die 96-jährige Angeklagte per Taxi. Polizist:innen haben die Frau nun gefasst.
Weil sie sich einem Prozess wegen der Beihilfe zum Massenmord entziehen wollte, floh die 96-jährige Angeklagte per Taxi. Polizist:innen haben die Frau nun gefasst. © Markus Schreiber/dpa

Gut eine Viertelstunde nach dem geplanten Prozess-Beginn gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hatte das Gericht erklärt, dass die Angeklagte nach Lage der Dinge flüchtig sei. Die Strafkammer habe einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Dominik Groß.

Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin: 96-Jährige flüchtig – Haftbefehl erlassen

Update vom Donnerstag, 30.09.2021, 10.48 Uhr: Im schleswig-holsteinischen Itzehoe hat sich am Donnerstag der Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin der Leitung des NS-Konzentrationslagers Stutthof direkt zu Beginn verzögert. Wie der Vorsitzende Richter zum Auftakt mitteilte, war die 96-jährige Angeklagte flüchtig. Die Kammer habe nun einen Haftbefehl gegen sie erlassen.

Irmgard F. habe am Donnerstagmorgen ihr Heim verlassen und sei mit dem Taxi zu einer U-Bahn-Station gefahren, führte eine Gerichtssprecherin aus. Die Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Itzhoe wegen Beihilfe zum Mord in mehr als elftausend Fällen und einigen Fällen von Beihilfe zu versuchtem Mord verantworten. Laut Anklage arbeitete sie in dem Lager von 1943 bis 1945 als Stenotypistin und Schreibkraft der Kommandantur.

KZ Stutthof: Prozess gegen ehemalige Sekretärin

Erstmeldung vom 06.02.2021: Itzehoe – Am 9. Mai 1945 wurde das Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig von Streitkräften der Roten Armee befreit. Insgesamt 110.000 Menschen waren hier inhaftiert, etwa 65.000 von ihnen starben, die meisten an Krankheiten und Entkräftung. Mit dem Giftgas Zyklon B wurden mehr als 1.000 Menschen hingerichtet, hauptsächlich Juden.

Inwiefern die heute 95-jährige Irmgard F. zum Massenmord beitrug, hat nun die Staatsanwaltschaft Itzehoe prüfen lassen. Von Juni 1943 bis April 1945 war sie als „Ziviliangestellte“, Sekretärin und Stenotypistin für den zuständigen KZ-Kommandanten tätig. Wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen wird F. nun angeklagt.

KZ Stutthof: Ehemalige Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen angeklagt

Irmgard F. wird vorgeworfen, „den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben“, erklärte die Anklagebehörde am Freitag. Die Anklage erfolgt vor der Jugendkammer, denn zur Tatzeit war die ehemalige KZ-Sekretärin jünger als 21 Jahre.

Die Angeklagte Irmgard F. lebt Informationen des „Norddeutschen Rundfunks“ zufolge seit einigen Jahren in einem Pflegeheim im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein). 2016 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Ein Gutachter wurde beauftragt, die Rolle der Sekretärin im Konzentrationslager zu untersuchen. In einem Zwischenbericht heiße es, dass sie wesentlich zum Betrieb beigetragen habe.

Konzentrationslager Stutthof: Ehemalige Sekretärin des KZ-Kommandanten angeklagt

Dem „NDR“ soll Irmgard F. vor einem Jahr mitgeteilt haben, dass sie zwar für den KZ-Kommandanten Paul Werner Hoppe gearbeitet, jedoch nichts von Mordtaten gewusst habe. Erst nach dem Krieg habe die ehemalige Sekretärin davon erfahren. Ihr Bürofenster – wenige Meter entfernt – soll nämlich in die entgegengesetzte Richtung gezeigt haben. Das Lager selbst habe sie nie betreten. Daran, dass Exekutionen beantragt wurden, könne sich Irmgard F. noch erinnern. Allerdings habe sie geglaubt, dass sie den Tod möglicherweise verdient hätten, beispielsweise aufgrund von Vergehen im Lager. 1954 soll sie ausgesagt haben, dass der gesamte Schriftwechsel mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt von ihrem Schreibtisch aus stattgefunden hat. Den KZ-Kommandanten hatte sie als „pflichtbewussten“ Vorgesetzen beschrieben.

Der Eingang des Stutthof-Museums, in dem an die Verbrechen im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof erinnert wird
Irmgard F. war von 1943 bis 1945 Sekretärin des KZ-Kommandanten in Stutthof (nahe Danzig). © Piotr Wittman/dpa

Das Landgericht Itzehoe muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Prozesses entscheiden. Wie lange dies dauern wird, bleibt vorerst unklar. In der jüngeren Geschichte wäre Irmgard F. die erste Sekretärin, die sich wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager verantworten muss. Eine weitere Sekretärin war im vergangenen Jahr verstorben, noch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abschließen konnte.

KZ Stutthof: Aufklärung von NS-Verbrechen mehr als 75 Jahre später

In Deutschland ist eine Strafverfolgung wegen NS-Verbrechen nur noch wegen Mordes oder Beihilfe dazu möglich, andere denkbare Vorwürfe sind verjährt. Der Wachdienst in einem Konzentrationslager allein reicht nicht aus. Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung aller Gefangenen war, gilt nach deutscher Rechtsprechung bereits die reine Zugehörigkeit zur Wachmannschaft als Beihilfe zum Mord. Eine direkte Beteiligung an Tötungen ist nicht nötig.

Letztes Jahr wurde der ehemalige KZ-Wachmann Bruno D. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der damals 17-Jährige hat Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen geleistet. Der damalige Vorgesetzte von Irmgard F., Paul Werner Hoppe, wurde 1957 zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. 1960 wurde der KZ-Kommandant aus der Haft entlassen bevor er 1974 starb. (lrg/afp/dpa)

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