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Ausschreitungen
Krawallnacht von Stuttgart: Junger Mann steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht
- vonDaniel Seegerschließen
In der Krawallnacht von Stuttgart im Juni 2020 gab es Plünderungen und Gewalt. Nun steht ein junger Mann vor Gericht, der einem bewusstlosen Studenten gegen den Kopf getreten haben soll.
- Wegen versuchten Totschlags während der Krawallnacht von Stuttgart muss sich ein 17-Jähriger vor dem Amtsgericht Stuttgart verantworten.
- Er soll einem bewusstlosen Mann gegen den Kopf getreten haben.
- Die in bisherigen Prozessen Verurteilten erhielten harte Strafen.
Stuttgart – Schon kurz nach den Ausschreitungen in Stuttgart im Juni 2020 wurde einer der Beteiligten festgenommen. Die Handschellen klickten schon, als die Schäden noch nicht beseitigt waren. Der damals 16-Jährige steht nun vor Gericht – unter anderem wegen versuchten Totschlags.
Der Vorwurf Staatsanwaltschaft: Er soll in jeder Sommernacht unter anderem einem Studenten, der bereits bewusstlos am Boden lag, gezielt gegen den Kopf getreten haben. Der junge Mann im Kapuzenpullover sitzt regungslos auf der Anklagebank. Ebenfalls verantworten muss sich sein damals 19-jähriger Begleiter.
Kommentar zur Krawallnacht: Randale von Stuttgart kann kaum verwundern.https://t.co/fXJFqsW2UV
— FrankfurterRundschau (@fr) June 21, 2020
Krawallnacht von Stuttgart: Nach Drogenkontrolle eskalierte es
In Stuttgart haben die Krawalle Spuren hinterlassen – und das nicht nur rechtlich und finanziell, sondern auch im Stadtbild. Nachdem die Polizei Jugendliche wegen des Verdachts auf Drogenbesitz kontrolliert hatte, begann die Eskalation. Dutzende Personen, vor allem junge Männer, randalierten in der Stuttgarter Innenstadt. Von Schaulustigen wurden sie dabei angefeuert.
Die Polizei vor Ort wurde bedroht, mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen und getreten. Die Randalierer zerstörten Schaufenster, drangen und Geschäfte ein und plünderten diese.
Verhandlung wegen Krawallnacht von Stuttgart unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Verhandlung wird hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der Vorsitzende Richter Christian Klotz schloss die Öffentlichkeit schon nach wenigen Minuten aus. Vor allem der jüngere Angeklagte müsse wegen seines Alters geschützt werden. Das wiege höher als das starke öffentliche Interesse an Prozessen rund um die Krawallnacht von Stuttgart. Seine weitere Reifung dürfe, so der Vorsitzende Richter, nicht gefährdet werden. Das Urteil wird vermutlich bis Anfang März verkündet werden.
Die Polizei ermittelte insgesamt 128 Verdächtige im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Stuttgart. Einzelfälle sind die beiden Angeklagten also nicht. Viele der Verdächtigen, die nach oder während der Krawallnacht in Stuttgart sitzen in U-Haft. Bei dutzenden anderen wurde der Haftbefehl gegen Auflage ausgesetzt. Auch einige Urteile gab es bereits.
Im November des vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Stuttgart in öffentlichen Prozessen zwei junge Männer wegen besonders schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Beide müssen für je zweieinhalb Jahre in Haft. Drei Jahre Gefängnis erhielt ein 26-Jähriger der in der Krawallnacht einen Bewusstlosen ausgeraubt und mehrere Geschäfte geplündert hatte. Bis zu 100 Prozesse werden insgesamt erwartet.
Krawallnacht von Stuttgart: Polizeigewerkschaften begrüßen harte Strafen
Die öffentlichen Reaktionen auf die bisherigen Urteile fallen gemischt aus. Polizeigewerkschaften und der Innenminister begrüßten die harten Strafen. Andere forderten eine Kultur der Wiedergutmachung. „Hohe Strafen helfen den Opfern nicht
und fördern kein Umdenken bei den Tätern“, sagt Sylvia Henning von der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich. Zu einer sinnvollen Aufarbeitung der Geschehnisse in der Krawallnacht von Stuttgart müsse man auch die Frage der Wiedergutmachung stellen und nicht nur auf den Wunsch der Bestrafung blicken.
Dafür gebe es durchaus Beispiele. So habe ein junger Mann nach seiner Entlassung aus der U-Haft um Entschuldigung bei dem Laden gebeten, dem er in der Krawallnacht von Stuttgart eine Scheibe eingetreten hatte. Ein anderer habe Ware zurückgebracht, die er in dieser Nacht gestohlen hatte und Schadenersatz gezahlt. (Daniel Seeger)