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Staatsschutz ermittelt
Antisemitischer Flyer sorgt in Köln für Bestürzung – aber noch liegt vieles im Dunkeln
Wurden in Köln antisemitische Flugblätter verbreitet? Der Staatsschutz ist eingeschaltet, hat aber noch keine Ergebnisse. Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung richteten sich zunächst auch gegen den Twitter-Nutzer, der auf die Hassbotschaften aufmerksam machte.
Köln – Ein Flugblatt mit antisemitischer Hetze sorgt in Köln* für Bestürzung. Das Traktat soll in einer Straßenbahn der KVB Kölner Verkehrs-Betriebe* gelegen haben – mit antisemitischen Hassbotschaften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Aufmerksam auf den Hass-Flyer wurden größere Kreise durch ein Foto des Flugblatts, das ein Nutzer am 10. Februar 2021 auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter veröffentlicht hatte. Der Beitrag wurde hundertfach geteilt. Es folgten empörte Reaktionen, auch von der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker*: „Ein besonders widerwärtiges Beispiel dafür, dass Antisemitismus in den Köpfen einer gefährlichen Minderheit unverändert weiterlebt. Wer so denkt, hat weder in Köln, noch irgendwo sonst in unserer Gesellschaft etwas verloren“, schrieb Reker auf Twitter.
Allerdings ist noch völlig ungeklärt, zu welcher Zeit und an welchem Ort das Flugblatt verbreitet wurde – und wer überhaupt das Foto des antisemitischen Flyers aufgenommen hat: Sowohl der Kölner Polizei als auch der KVB ist das Bild schon seit Monaten bekannt. Der Staatsschutz ermittelt in Köln, aber bisher ergebnislos. Es ist offen, ob der Flyer tatsächlich in einer Kölner Stadtbahn lag. „Unsere Mitarbeiter haben die Botschaft nicht gesehen“, so KVB-Sprecher Michael Pesch zu 24RHEIN*.
Der Twitter-Nutzer, der das Foto des Hetz-Flyers veröffentlichte, hat seinen Tweet mittlerweile gelöscht*. Gegen ihn - selbst Mitglied der jüdischen Gemeinde in Köln - wurde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Laut Kölner Staatsanwaltschaft erfülle auch die Veröffentlichung des Fotos des antisemitischen Flyers den Anfangsverdacht. Am Freitag wurde das Verfahren wieder eingestellt: Volksverhetzung sei unter anderem nicht strafbar, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder der „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ diene. *24RHEIN ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks