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Bundestag
Klima ja, Frieden nein
- vonStephan Hebelschließen
Linke und Grüne im Bundestag kritisieren die jetzt verabschiedeten Regeln zur Gemeinnützigkeit von Vereinen.
Wer einen Verein für Klimaschutz gründet, kann in Zukunft auf Steuervorteile hoffen. Das geht aus den neuen Regeln für die Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Stiftungen hervor, die der Bundestag am Mittwochabend beschlossen hat.
Gleiches gilt künftig bei der Hilfe für Opfer von „Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität“, aber auch für Ortsverschönerung, Friedhofspflege und den sogenannten Freifunk, also das nichtkommerzielle Bereitstellen von Internet-Zugängen. Der Bundesrat soll die Änderungen an diesem Freitag endgültig absegnen.
Linkspartei und Grüne hatten gemeinsam mit zahlreichen Vereinen und Verbänden eine deutlich stärkere Erweiterung der Ziele gefordert, die als gemeinnützig anerkannt werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen von der Steuer absetzen können.
In einem Antrag der Linken, dem sich nur die Grünen anschlossen, wurden unter anderem der Einsatz für Grund- und Menschenrechte sowie für Frieden und soziale Gerechtigkeit genannt. Sowohl die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD als auch FDP und AfD lehnten das ab.
Die Linke hatte in ihrem Antrag unter anderem darauf hingewiesen, dass Gruppen wie Attac oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes die Gemeinnützigkeit verloren haben, während „anders gelagerte Vereine“ wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik – „ein Verein der Rüstungslobby“ – weiterhin offiziell als förderungswürdig gälten.
Schon in den vorausgegangenen Verhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD war auch der Versuch gescheitert, das Recht gemeinnütziger Organisationen auf politische Betätigung für ihre Ziele ausdrücklich festzuschreiben. Diese Forderung hatte die SPD ebenso vertreten wie Grüne und Linke, sie setzte sich aber in der Koalition nicht durch. Die Union ist der Meinung, dass die politische Betätigung für gemeinnützige Zwecke ohnehin erlaubt sei.
Demgegenüber wies die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus im Bundestag auf eine „massive rechtliche Unsicherheit für Nichtregierungsorganisationen“ hin, die sich fragten, „was passiert, wenn sie sich politisch betätigen“. Dass diese Unsicherheit nicht durch eine Ergänzung im Gesetz beseitigt werde, sei „schlichtweg ein Skandal“.
Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi warf dem Koalitionspartner vor, zur Verunsicherung der Zivilgesellschaft beizutragen. Er erinnerte an einen Parteitagsbeschluss der CDU, in dem mit Blick auf den Dieselskandal gefordert worden war, die Gemeinnützigkeit der „Deutschen Umwelthilfe“ zu überprüfen.
Schrodi versprach, die SPD wolle im nächsten Jahr versuchen, „ein großes rotes Päckchen der Gemeinnützigkeit mit Rechtssicherheit unter den Baum zu legen, dann vielleicht mit anderen Mehrheiten“.