1. Startseite
  2. Politik

Kirchenasyl - letzte Hoffnung, wenn Abschiebung droht

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Ursula Rüssmann

Kommentare

Kirchenmauern sollen vor Abschiebung schützen, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind.
Kirchenmauern sollen vor Abschiebung schützen, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind. © epd

Kirchenasyl ist immer häufiger die letzte Hoffnung für Flüchtlinge. Doch das verschärfte Asylrecht bringt alle an ihre Grenzen.

Wer durchgemacht hat, was Yamina A. erlitten hat, sollte eigentlich irgendwo ankommen dürfen. Yamina A., die eigentlich anders heißt, stammt aus Nigeria. Menschenhändler locken sie mit dem Versprechen von Arbeit nach Nordafrika und zwingen sie mit Gewalt in die Prostitution. Sie kann fliehen, übers Mittelmeer kommt sie nach Italien, wird dort als Asylbewerberin registriert. Auch dort spüren die Menschenhändler sie auf und zwingen sie erneut, sich zu prostituieren. Sie infiziert sich mit HIV, erkrankt an Aids. 

Die junge Frau flieht erneut, nach Deutschland, und will ihr Asylbegehren hier weiter verfolgen. Aber für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist sie nun ein sogenannter Dublin-Fall. Schwere Traumatisierung hin, lebensbedrohliche Erkrankung her: Das Bamf will A. zurückschicken nach Italien und verweist auf die Dublin-Verordnung der EU. Danach ist der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling erstmals europäischen Boden betreten hat. Dass Yamina A. in Italien Schlimmstes durchgemacht hat, lässt das Amt nicht gelten.

Immer mehr Bitten um Kirchenasyl

Dass die junge Frau trotzdem noch in Deutschland ist, hat sie dem Kirchenasyl in einer evangelischen Kirchengemeinde in Hessen zu verdanken. Immer öfter wird der Schutz in Kirchen zur letzten Hoffnung vor allem für Dublin-Flüchtlinge – Spiegel der verschärften Gangart des Staates. Während Deutschland gelegentlich medienwirksam einige Mittelmeerflüchtlinge von überfüllten Rettungsschiffen aufnimmt, wird die Dublinverordnung hierzulande immer kompromissloser exekutiert. Die Grenzstaaten sollen es richten. Egal, was die Flüchtlinge dort erwartet.

Darmstadt will psychisch kranke Frau nach Tadschikistan abschieben. Die Ausländerbehörde soll vom Gesundheitszustand nichts gewusst haben.  

Bei kirchlichen Beratungsstellen und Gemeinden laufen deshalb immer mehr Bitten um Kirchenasyl auf. Ines Welge kann ein Lied davon singen, sie hat bei der Diakonie Hessen damit zu tun. Mehrere Anfragen bekomme sie täglich – unmöglich, für alle eine Gemeinde zu finden. Die allermeisten sind Dublin-Flüchtlinge, einigen droht die Abschiebung ins Herkunftsland, eine dritte Gruppe ist bereits in einem EU-Land anerkannt, kann aber dort nicht bleiben. Welge muss schauen: Wer braucht am dringendsten Hilfe? Sind kleine Kinder dabei, alleinerziehende Mütter, liegen Traumatisierungen vor? Zum Beispiel das Paar, das eine Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien hat, dort aber „übelst misshandelt wurde“, die Frau auch sexuell. Die zwei jungen Afghanen aus Bayern, die Rettung vor dem Abschiebeflug nach Kabul suchten. Viele andere muss Welge wegschicken.

Kirchenasyl will kein Gegenrecht setzen

Einer, der schon viel Erfahrung mit Kirchenasyl hat, ist Pfarrer Matthias Weber von der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt-Bornheim. Seit 2016 hat die Gemeinde fast ununterbrochen Flüchtlinge untergebracht, es waren fünf Eritreer, sagt Weber: „Der Bedarf ist riesig, und die Behörden machen es uns immer schwerer.“ Alle Eritreer waren vor dem unbefristeten Militärdienst in ihrer Heimat geflohen, der laut Amnesty International dauerhafter staatlicher Zwangsarbeit gleichkommt. Alle sollten nach Italien zurück, „wo sie auf der Straße landen würden, ohne Unterstützung“, sagt Weber.

Schwangerer Frau droht Abschiebung: Kirchenasyl schützt junge Familie in Friedberg

Kirchenasyl will kein Gegenrecht gegen das Recht des Staates setzen, es basiert auf Absprachen der Spitzen der großen Kirchen mit dem Staat. Das betont auch der Pfarrer: „Wir verstehen unsere Aufgabe so, dass wir den Staat bei der Erfüllung seiner humanitären Aufgabe ja gerade unterstützen.“ Wenn die Bornheimer Christen einen Flüchtling aufnehmen, läuft das ganz offen ab: Erst muss der Kirchenvorstand zustimmen, Gemeinderäume stehen bereit. Der ehrenamtliche Unterstützerkreis bereitet alles vor.

Innerhalb von vier Wochen nach Ankunft des Flüchtlings legt die Gemeinde dann beim Bamf ein Dossier vor, um die „besondere Härte“ des Kirchenasylfalls zu belegen. In der Vergangenheit „war das eine gute Sache“, so Weber: Nach spätestens sechs Monaten im Kirchenasyl war die Frist abgelaufen, in der die Überstellung in das EU-Einreiseland drohte, und das Bamf übernahm die Asylverfahren.

Auf den Schutz des Kirchenasyls angewiesen

Seit der Rechtsverschärfung im Sommer 2018 aber werden die Härtefalldossiers abgelehnt. Senait L. (Name geändert), die zuletzt in der Bornheimer Gemeinde unterkam, galt deshalb plötzlich als „flüchtig“, die Überstellungsfrist verlängerte sich damit auf 18 Monate, L. war länger auf den Schutz des Kirchenasyls angewiesen. Das habe die Gemeinde und vor allem die junge Frau an ihre Grenzen gebracht, so Pfarrer Weber: „Die Angst, was kommt, das Gefühl, in den Gemeinderäumen eingesperrt zu sein - das hat sie an den Rand der Depression gebracht.“ Und das trotz der Anstrengungen der Helfer, die für sie einkauften, sie betreuten, ins Gemeindeleben einbezogen, mit ihr kochten und Deutsch übten.

Nach gut einem Jahr aber hatten die Bornheimer und Senait L. die Justiz auf ihrer Seite. Das Verwaltungsgericht Gießen entschied im Frühjahr, da Senait L.s Aufenthalt bekannt sei, könne sie nicht als „flüchtig“ gelten. Die Überstellungsfrist dürfe nicht verlängert werden, das Bamf müsse L.s Asylverfahren übernehmen. Offenbar, so die Richter weiter, gehe es dem Staat mit der verschärften Praxis auch um etwas anderes: nämlich um eine „Sanktion gegenüber der Kirchengemeinde“.

Die Bornheimer Protestanten können erst mal aufatmen: Senait L. wartet nun auf ihre Asylanhörung. Die vier anderen Eritreer sind schon als Flüchtlinge anerkannt. Bei Ines Welge von der Diakonie landen derweil täglich weiter neue Hilferufe. Am Samstagmorgen, beim Kongress der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, wird sie ein Statement mit dem Titel „Erosion des Rechtsstaates“ abgeben. Sie wird einiges zu erzählen haben.

Auch interessant

Kommentare