„Keine Beweise unterdrückt“

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ermittlungsgruppe in Bremer Bamf-Affäre ein.
Die Polizei-Ermittlungsgruppe „EG Antrag“, die 2018/19 die sogenannte Bremer Bamf-Affäre aufklären sollte, hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht einseitig zulasten der Beschuldigten ermittelt. Deshalb hat die Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen die EG-Mitglieder wegen mutmaßlicher Unterdrückung von entlastenden Beweismitteln inzwischen eingestellt, wie die FR am Mittwoch erfuhr. Die bis zu 44-köpfige EG ging damals dem Verdacht nach, dass die ehemalige Bremer Außenstellenleiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., massenhaft Asylanträge durchgewinkt habe.
Eine anonyme Person, die in der EG mitgearbeitet haben will, behauptete später, dass sich im Laufe der Ermittlungen „Verzweiflung“ in der EG breitgemacht habe, da die meisten Verdachtsfälle „rechtlich nicht zu beanstanden waren“. Deshalb hätten die Ermittler:innen Entlastendes nicht zu den Akten genommen, um doch noch eine dickere Anklage zu ermöglichen. Diese Vorwürfe seien inzwischen „vollumfänglich widerlegt“, begründete die Staatsanwaltschaft auf Anfrage die Einstellung des Verfahrens gegen die EG. Der Hinweisgeber sei auch offenbar kein EG-Mitglied gewesen.
„Frauenfeindliche Artikel“
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass auch ein Ermittlungsverfahren der Bremer Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) gegen den Leiter der örtlichen Staatsanwaltschaft, Janhenning Kuhn, und drei seiner Beamt:innen eingestellt wurde. Die vier Beschuldigten hatten 2019 in einem Hintergrundgespräch mit „Zeit Online“ persönliche Informationen über Ulrike B. weitergegeben.
Das Verwaltungsgericht erklärte diese Auskünfte später für rechtswidrig, doch eine Strafanzeige von B. wurde von der GenStA jetzt niedergeschlagen, da nicht zu klären sei, wer genau was gesagt habe.
„Wie Mafiosi verhalten“
Nach Ansicht von B.’s Anwalt Johannes Eisenberg kommt es darauf allerdings nicht an: Die vier Staatsanwält:innen hätten „gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“ gewollt und müssten deshalb unabhängig vom einzelnen Tatbeitrag verfolgt werden, ähnlich wie bei einer gemeinsamen Körperverletzung. Eisenberg warf den Staatsanwält:innen und dem „Zeit“-Journalisten vor, sich „wie Mafiosi“ verhalten zu haben.
Sie hätten sich heimlich getroffen, um einen „vorverurteilenden und frauenfeindlichen Artikel“ über B. zu veröffentlichen. Anschließend hätten sie „eine Mauer des Schweigens (Omerta)“ errichtet und gegenüber der ermittelnden Generalstaatsanwaltschaft die Aussage verweigert.
Zuletzt ging es nur noch um Randvorwürfe
Das Strafverfahren gegen Ulrike B. war bereits im April gegen Zahlung von 10 000 Euro eingestellt worden. Dabei ging es zuletzt nur noch um Randvorwürfe, aber nicht mehr um den ursprünglich erhobenen Verdacht des massenhaften Asylmissbrauchs.