- 5 Kommentare
- Weitere
Politische Initiativen
Streit über Gemeinnützigkeit: Kaum Hoffnung für Attac & Co.
- vonStephan Hebelschließen
Die Berliner Koalition regelt die Gemeinnützigkeit in Deutschland neu. Das hat für manchen Verein lange überfällige Vorteile. Und für andere Aktive schreibt es arge Probleme fest.
CDU/CSU und SPD haben den Streit über die Gemeinnützigkeit politisch aktiver Organisationen beigelegt. Sie verständigten sich jetzt zwar darauf, weitere Ziele wie etwa den Klimaschutz als gemeinnützig anzuerkennen. Bei der Frage, wie viel politisches Engagement mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar ist, setzte sich allerdings die restriktive Linie der Unionsparteien gegen die Reformvorschläge des Koalitionspartners durch.
Gemeinnützigkeit politischer Tätigkeit mit Union „nicht konsensfähig“
Die SPD und das von ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz geführte Finanzministerium hatten vorgeschlagen, die Steuervorteile für gemeinnützige Organisationen auch dann zu gewähren, wenn eine Organisation „bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig wird“. Dies sei mit der Union „leider nicht konsensfähig“ gewesen, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Post. Das Thema bleibe aber für seine Partei „eine wichtige politische Priorität“.
Vereinbart wurden in der großen Koalition dagegen einige neue Ziele, die als gemeinnützig anerkannt werden sollen, darunter neben dem Klimaschutz auch der Einsatz gegen Diskriminierung wegen sexueller Orientierung oder anderer Merkmale.
Verbesserungen für manche Vereine
Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in der sich zahlreiche Vereine zusammengeschlossen haben, begrüßte zwar die Verbesserungen. Aber „von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme. Das dürfte auch für das globalisierungskritische Netzwerk Attac und andere Organisationen gelten, denen Gerichte die Gemeinnützigkeit bereits nach bisherigem Recht aberkannt hatten. Die Neuregelungen sollen noch vor Weihnachten von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen werden.