Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. In der Zwischenzeit haben die USA Zusicherungen gegeben, die dem Richter ausreichten, um die Sorgen um Assanges Gesundheit auszuräumen.
Erstmeldung vom Freitag, 10.12.2021, 11.30 Uhr: London – Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Der Wikileaks-Gründer muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Mit der Entscheidung des Berufungsantrags wird eine vorherige britische Gerichtsentscheidung gegen die Auslieferung annulliert. Die britische Justiz muss nun erneut über das US-Auslieferungsersuchen entscheiden.
Ein britisches Gericht hatte Anfang des Jahres die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und
gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte. (tab/dpa)