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„Kurze Prozesse wird es nicht geben“

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Von: Oliver Teutsch

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IS-Kämpfer, die in Syrien gefangen genommen wurden.
IS-Kämpfer, die in Syrien gefangen genommen wurden. © AFP

Hessens OLG-Präsident Poseck über den juristischen Balanceakt in Sachen IS-Rückkehrer.

Herr Poseck, in der Diskussion um die Rückführung von Kämpfern des „Islamischen Staates“ (IS) gibt es den Vorschlag eines internationalen Straftribunals, weil solche Verfahren hierzulande nicht zu führen seien. Was halten Sie davon?
Das ist ein interessanter Vorschlag mit Entlastungspotenzial für die deutschen Gerichte. Ich persönlich bin aber skeptisch, dass es so weit kommt, weil das eine internationale Zusammenarbeit erfordern würde, die ich derzeit nicht für gegeben halte. Im Übrigen haben wir beim OLG Frankfurt mit unseren Hauptverhandlungen gezeigt, dass wir in der Lage sind, solche Verfahren zu bearbeiten. Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig.

Sie sprachen die internationale Zusammenarbeit an. Gibt es denn auf juristischer Ebene Kooperationen mit den Ländern, aus denen die Kämpfer zurückkommen?
Einen geordneten Rechtshilfeverkehr mit den Ländern hat es bislang nicht gegeben. In den bisherigen Verfahren war es auch nicht möglich, Zeugen in Syrien zu vernehmen oder diese für unsere Hauptverhandlung einfliegen zu lassen.

Wie sind denn dann die Erfolgsaussichten für solche Prozesse, die Beweiserhebung dürfte doch schwierig werden.
Es ist in der Tat ein großer Aufwand, Taten im Ausland nachzuweisen. Wir können als Zeugen Männer vernehmen, die sich ebenfalls am IS beteiligt und inzwischen abgewandt haben. Auch Datenträger und Telekommunikationsüberwachung kommen als Beweismittel in Betracht. Geständnisse waren in diesen Verfahren bislang eher die Ausnahme.

Möglicherweise haben Beschuldigte in Syrien Taten gestanden und schweigen nun hier. Können deutsche Gerichte denn Geständnisse aus Syrien verwenden?
Maßgeblich für ein Urteil ist die Hauptverhandlung in Deutschland. Sicherlich können solche Erkenntnisse mit einfließen, aber eine Verurteilung, die nur aufgrund eines Geständnisses in Syrien abgegeben wurde, ist nicht denkbar. Oder anders formuliert: Ein Geständnis, das in Syrien unter den dortigen Bedingungen abgegeben wurde, wird das Verfahren in Deutschland nicht unbedingt vereinfachen.

Roman Poseck (48) ist Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Roman Poseck (48) ist Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt. © Michael Schick

Bisher wurden meist Männer angeklagt, die dem IS den Rücken gekehrt hatten. Was erwarten Sie von denen, die jetzt rückgeführt werden könnten?
Da wird es neue Herausforderungen geben, denn darunter sind womöglich noch Führungspersonen und keine, die sich abgewandt haben und freiwillig zurückgekehrt sind. Neue Fragestellungen gibt es auch in Bezug auf Frauen. Da wird der Rechtsstaat im Einzelnen prüfen müssen, ob sie sich strafbar gemacht haben. Alleine am Alltagsleben teilgenommen zu haben, wird für eine strafrechtliche Verantwortung in der Regel nicht genügen.

Besteht nicht grundsätzlich die Gefahr, dass die Straferwartung in der Bevölkerung höher ist, als es die Beweislage zulässt?
Unsere bisherigen Urteile stoßen nach meinen Eindrücken auf eine hohe Akzeptanz. Wir erleben aber generell, dass öffentliche Erwartung und Urteile auseinandergehen können. Dabei liegt oft ein Missverständnis zugrunde, was Sinn und Zweck von Strafe ist. Für das Strafmaß ist die nachgewiesene individuelle Schuld des Täters von entscheidender Bedeutung. Wir haben kein Präventivstrafrecht und können daher nicht den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung in den Mittelpunkt der strafrechtlichen Verurteilung rücken.

Hat denn das Gericht die Möglichkeit, über das Urteil hinaus Kontrolle über diese IS-Rückkehrer auszuüben?
Schon die Bestrafung an sich kann ja eine positive Wirkung entfalten. In der Haftzeit bestehen engmaschige Kontrolle und Begleitung. Aber auch danach oder bei Bewährungsstrafen kommen sehr strenge Auflagen, zum Beispiel Meldeauflagen, infrage.

Welche positiven Wirkungen könnten das sein?
In den Gefängnissen findet eine intensive Betreuung statt. Durch den Strafvollzug werden die Verurteilten aus ihrem islamistischen Umfeld herausgerissen. Im hessischen Justizvollzug haben wir mit dem „Violence Prevention Network“ ein Deradikalisierungsprogramm, das nach unseren Erfahrungen an den richtigen Stellen ansetzt.

Aber dafür muss es ja erst mal eine längere Haftstrafe geben. In manchen Fällen gibt es gegen die derzeit in Syrien einsitzenden Männer nicht mal Haftbefehle.
Das stimmt. Die positive Wirkung von Strafe kann erst nach der Verurteilung einsetzen. Vorher geht es um die Sicherung des Verfahrens. Haftbefehle kommen nur infrage, wenn die strengen Voraussetzungen, nämlich ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, vorliegen. Das muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Strafprozesse selbst könnten sich auch in die Länge ziehen ...
Kurze Hauptverhandlungen können wir da nicht erwarten, das stimmt. Auch die bereits geführten Verfahren waren überwiegend langwierig und aufwendig.

Wie sieht es denn personell aus beim OLG Frankfurt?
Jedes Verfahren ist eine Herausforderung. Wir haben zwei Staatsschutzsenate eingerichtet, wobei sich der 5. Strafsenat derzeit ausschließlich mit Islamistenprozessen befasst. Bisher haben wir die Verfahren bewältigen können, der Personalaufwand ist aber hoch, da die meisten Prozesse eine Besetzung mit fünf Richtern erfordern. Manchmal müssen auch noch Ergänzungsrichter hinzugezogen werden.

Brauchen Sie mehr Personal?
Wir müssen das genau beobachten. Noch ist nicht absehbar, wann und in welchem Umfang eine Welle mit zusätzlichen Verfahren auf uns zurollt. Wir werden aber vorbereitet sein müssen, der Rechtsstaat darf sich gerade an dieser Stelle keine Blöße geben.

OLG

Der Generalbundesanwalt hat aus Kapazitätsgründen viele Verfahren zum islamistischem Terrorismus an die Generalstaatsanwaltschaften der Länder delegiert. Zuständig für die Verhandlungen sind dann die Oberlandesgerichte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zwei Staatsschutzsenate, von denen sich einer nur mit Islamisten-Prozessen befasst. Wegen des Frankfurter Flughafens fallen überproportional viele Rückkehrer in die Zuständigkeit des OLG Frankfurt. Etwa jeder fünfte Islamistenprozess in Deutschland wird in Frankfurt verhandelt, schätzt Präsident Poseck.

Seit 2010 hat es in Frankfurt 28 Anklagen mit islamistischem Hintergrund und 23 Urteile gegeben, die von lebenslänglich bis Freispruch lauteten. Der Flughafenattentäter Arid U. hatte zwei US-Soldaten erschossen und dafür die Höchststrafe erhalten. Vor einigen Wochen war ein Flüchtling freigesprochen worden, der sich selbst vermeintlicher Taten bezichtigte. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben.

Das Strafmaß sieht für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor und für die Mitgliedschaft eine Haftstrafe von einem bis zehn Jahren.

Roman Poseck ist nicht nur seit 2012 Präsident des Oberlandesgerichts Frankurt, sondern steht seit Januar 2017 auch an der Spitze des Hessischen Staatsgerichtshofs. Der 48-Jährige wurde in Mülheim an der Ruhr geboren und studierte Rechtswissenschaften in Gießen und Utrecht. Der Rheinländer ist Mitglied der CDU, parteipolitisch aber nicht aktiv. (ote)

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