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Uran-Anreicherung im Iran erreicht kritische Grenze: USA spricht von „nuklearer Erpressung“

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Von: Kathrin Reikowski

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Donald Trump spricht nach einer Thanksgiving Telefonkonferenz zu Reportern. (Archivbild)
Nach Donald Trump soll nach Irans Willen international gefahndet werden. (Archivbild) © ANDREW CABALLERO-REYNOLDS / AFP

Der Iran verstößt gegen das Internationale Atomabkommen und reichert Uran an: Die USA reagieren empört. Gleichzeitig will der Iran nach US-Präsident Trump fahnden lassen.

Update vom 05.01.2020, 17.06 Uhr: Irans Regierungssprecher wies am Dienstag sowohl die internationale Kritik als auch die Sorgen um den Atomdeal zurück. „Anstatt den Iran zu kritisieren, sollten die Vertragspartner ihre Verpflichtungen in dem Atomdeal erfüllen“, zitierte die Nachrichtenagentur IRNA Sprecher Ali Rabiei. Auch die anderen Partnerstaaten - China, Deutschland, Frankreich, Russland und die USA - hielten sich nicht an das Abkommen. „Wir kehren zu dem Atomdeal zurück, sobald die Gegenseite ihre Verpflichtungen in dem Deal erfüllt“, sagte Rabiei.

Der Iran ist nach Angaben seines Atomchefs in der Lage, bis zu neun Kilogramm Uran pro Monat mit einem Anreicherungsgrad von 20 Prozent herzustellen. Ein Sprecher des EU-Außenbeauftragen Josep Borrell sagte am Dienstag, man sei angesichts der Schritte Teherans „sehr besorgt“.

Uran-Anreicherung im Iran erreicht kritische Grenze: USA spricht von „nuklearer Erpressung“

Erstmeldung vom 05.01.2020, 15.32 Uhr: Teheran (Iran) / Washington D.C. (USA) - Der Iran hat die angekündigte Anreicherung von Uran auf 20 Prozent erreicht. Das ist ein klarer Verstoß gegen das internationale Atomabkommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Iran nicht die Fähigkeit erreicht, eine Atombombe zu bauen.

Am Montag war mit der Anreicherung begonnen worden - noch am selben Tag sei die Schwelle erreicht worden. Das sagte der Sprecher der iranischen Atomenergiebehörde, Behrus Kamalwandi, in einem am Dienstag im staatlichen Fernsehen ausgestrahlten Interview. Die Produktion sollte seither „vollständig stabil“ bleiben, betonte er.

Uran-Anreicherung im Iran: USA sprechen von „nuklearer Erpressung“

„Dass der Iran in Fordo Uran auf 20 Prozent anreichert, ist ein klarer Versuch, seine Kampagne der nuklearen Erpressung zu verstärken - ein Versuch, der weiterhin scheitern wird“, sagte eine Sprecherin des US-Außenministeriums. Man vertraue darauf, dass die Internationale Atomenergiebehörde IAEA neue iranische Nuklear-Aktivitäten beobachten und darüber berichten werde.

US-Präsident Donald Trump war 2018 aus dem internationalen Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegen, weil er es als zu weich empfunden hatte. Stattdessen hatte er wirtschaftliche Sanktionen gegen den Iran erhoben - was den Iran wiederum zum Abrücken vom Abkommen brachte.

Trumps Nachfolger Joe. Biden war Vizepräsident unter Barack Obama, dessen Regierung das 2015 geschlossene Wiener Abkommen mit ausgehandelt hatte. Teheran hofft nach Bidens Amtsantritt auf eine Aufhebung der US-Sanktionen. Sie hatten das Land in die schlimmste Wirtschaftskrise seiner jüngeren Geschichte gestürzt.

Iran will mit Interpol nach US-Präsident Trump fahnden lassen

Zugleich jährt sich der Tod des Top-Generals Ghassem Soleimani. Er war am 3. Januar 2020 bei einem Irakbesuch auf Geheiß Donald Trumps* getötet worden. Zum Jahrestag hat Irans Präsident, Hassan Ruhani, bei Interpol beantragt, den US-Präsidenten verhaften zu lassen. „Wir haben diesbezüglich bei Interpol gegen 48 Personen, unter anderem gegen Trump, US-Kommandeure und Pentagonvertreter sowie amerikanische Truppen in der Region eine Red Notice eingereicht“, sagte Justizsprecher Gholam-Hussein Ismaili am Dienstag.

Bei der Behörde zur Koordinierung internationaler Polizeiarbeit ging man auf Nachfrage nicht auf die konkrete Anfrage Irans ein. Die Antwort lautete lediglich: „Gemäß Artikel 3 der Interpol-Satzung ist es der Organisation strengstens untersagt, irgendwelche
Interventionen oder Aktivitäten mit politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter zu unternehmen. Daher würde Interpol, falls oder wenn derartige Anfragen an das Generalsekretariat gerichtet würden, in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen unserer Verfassung und unserer Regeln, Anfragen dieser Art nicht berücksichtigen.“ (dpa/kat) *Merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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