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„Reiche fahren in die Schweiz, den Armen bleibt der Strick“

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Von: Tim Szent-Ivanyi

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Wenn ein Patient seine vom Palliativmediziner verschriebene Notfallbox missbraucht, um sein Leben zu beenden, kann nach dem neuen Gesetz auch der Arzt haftbar gemacht werden.
Wenn ein Patient seine vom Palliativmediziner verschriebene Notfallbox missbraucht, um sein Leben zu beenden, kann nach dem neuen Gesetz auch der Arzt haftbar gemacht werden. © imago images/Sven Simon

Kläger Matthias Thöns über die Folgen der Sterbehilfe-Neuregelung für Palliativmediziner.

Herr Thöns, warum haben Sie zusammen mit anderen Palliativmedizinern Verfassungsbeschwerde gegen die 2015 beschlossene Änderung der Rechtslage bei der Sterbehilfe erhoben?
Die Politiker haben die Öffentlichkeit glauben lassen, dass durch die Gesetzesänderung Sterbehilfe-Vereinen das Handwerk gelegt werden soll, die mit dem Leid der Menschen viel Geld verdienen. Im Gesetz steht die Formulierung, strafbar mache sich, wer „geschäftsmäßig“ Sterbehilfe leiste. Für Laien klingt dieser Begriff richtig, schließlich will man ja Geschäfte mit dem Tod unterbinden. Doch tatsächlich verstehen Juristen unter diesem Begriff, dass jemand etwas wiederholt tut und plant. Und deshalb sind auch die Palliativmediziner betroffen.

Das müssen Sie näher erläutern.
Die Befürworter der Gesetzesänderung haben immer argumentiert, wenn ein Arzt in einem Ausnahmefall Beihilfe zum Suizid leiste, sei das natürlich straffrei. Aber das war nur eine Schutzbehauptung. Wenn ich als Mediziner eine derartige Gewissensentscheidung treffe, dann werde ich mich das nächste Mal auch so entscheiden. Das Gewissen ist doch keine Eintagsfliege. Und deshalb mache ich mich schon mit einem einzigen Fall strafbar. Damit die Dimension klar wird: Von den 400 Patienten, die ich jährlich betreue, äußern 100 Sterbewünsche. Bei fast allen verschwinden sie durch gute Palliativversorgung, aber eben nicht bei allen.

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Gegner der Neuregelung, wie der inzwischen verstorbene CDU-Politiker Peter Hintze, haben vor diesem Problem gewarnt. Warum hat man nicht auf ihn gehört?
Die Formulierung in der Gesetzesänderung ist kein Versehen. Es wurde das umgesetzt, was in tiefkatholischen Kreisen gewünscht war, für die jeder Selbstmord des Teufels ist. Das Gesetz bewirkt ein Totalverbot jeder Suizidhilfe. Ich glaube, die Öffentlichkeit wurde getäuscht.

Wie hat sich Ihre Arbeit seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes geändert?
Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich ermittelt. Der Vorwurf: Ich hätte einen Patienten trotz der Kenntnis seiner Suizidgedanken Medikamente in tödlicher Dosis verschrieben. Der Mann der an ALS, also einer fortschreitenden Muskellähmung, litt, hatte sich ohne mein Wissen und Wollen das Leben genommen – mit Medikamenten aus der Notfallbox.

Matthias Thöns ist einer der Beschwerdeführer. Der Palliativmediziner hat gemeinsam mit Kollegen Verfassungsklage eingereicht.
Matthias Thöns ist einer der Beschwerdeführer. Der Palliativmediziner hat gemeinsam mit Kollegen Verfassungsklage eingereicht. © Vincke

Was ist das?
Palliativmediziner verschreiben in der Regel jedem Patienten eine solche Box zum Beispiel mit Morphium, damit sie sich bei akuten Schmerzen und Atemnot selbst helfen können. Wenn Patienten diese Substanzen allerdings missbräuchlich überdosieren, sind sie tödlich. Nach der neuen Rechtslage mache ich mich mit der Verschreibung der Box strafbar, wenn jemand bezeugt, dass der Patient mir gegenüber Selbstmordgedanken geäußert hat. Meine ganz normale palliativmedizinische Tätigkeit wird kriminalisiert. Ich stehe immer mit einem Bein im Gefängnis.

Wie ist das Verfahren ausgegangen?
Spaß macht es nicht, wenn einem ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird und die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Praxis steht. Das ist dann zwar irgendwann im Sande verlaufen. Aber ich glaube, dass die Staatsanwaltschaften die Verfolgung bisher noch nicht richtig scharf gestellt haben, weil auch sie auf das Urteil des Verfassungsgerichts warten. Ich bin mir sicher: Bestätigt Karlsruhe das Gesetz, dürfte sich die Zahl der Verfahren gegen Ärzte sprunghaft erhöhen.

Wie verhalten Sie sich heute gegenüber Patienten, die über einen „Plan B“ sprechen wollen?
Die Gesetzesänderung hängt wie ein Damoklesschwert über meiner Tätigkeit. Früher konnte ich die 100 Patienten, die mich danach gefragt haben, immer damit beruhigen, dass ich auch dann helfe, wenn die Schmerzlinderung nicht gelingt. Das allein hilft und reicht den meisten. Am Ende war es vielleicht ein Patient, bei dem nur noch der Suizid als Ausweg blieb. Heute lehne ich jede derartige Anfrage ab. Mein Praxispersonal hat strikte Anweisung, die Anrufer nicht einmal durchzustellen. Das ist entsetzlich, weil ich weiß, ich lasse Hilfsbedürftige im Stich.

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Verhalten sich alle Kollegen so?
Früher gab es eine Grauzone. Jeder konnte mit ein wenig Recherche einen Arzt finden, der bereit war, in einer Extremsituation beim Suizid beizustehen. Diese Mediziner findet man heute nicht mehr, denn sie würden sich strafbar machen.

Hat die Gesetzesänderung generell Einfluss darauf, wie mit Patienten am Lebensende umgegangen wird?
Der Trend zur Lebenserhaltung um jeden Preis hat zugenommen. Selbst wenn dabei fehlerhaft behandelt wird, braucht ein Arzt keine Strafe zu fürchten, egal wie schlecht die Lebensqualität des Patienten ist und ob er das überhaupt möchte. Vor einigen Tagen hat der Bundesgerichtshof ein ganz entsetzliches Urteil gefällt, bei dem es um die Weiterbehandlung eines furchtbar leidenden, demenzkranken Patienten ging. Der behandelnde Arzt hatte gegen medizinische Leitlinien verstoßen. Aber er wurde nicht bestraft mit der Begründung, er habe Leben verlängert. Absurd.

Kennen Sie so etwas aus eigener Erfahrung?
Wir hatten einen 86-jährigen Krebskranken, der beamtet und künstlich ernährt wurde und an der Dialyse hing. Gegen seinen Willen und den der Familie wurde er nochmals operiert, danach fiel er ins Wachkoma. Erst ein Betreuungsrichter beendete die Tragödie. Unser Team übernahm, der Mann starb – ohne Schmerzen. Obwohl er längst tot war, weigerte sich der Intensivdienst, die Beatmung abzustellen, die Familie saß beim Toten, der Brustkorb hebte und senkte sich, das Beatmungsgerät bimmelte. Mit Beatmung wird extrem viel Geld verdient. 

Wurde mit der Gesetzesänderung wenigsten das Ziel erreicht, den Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen?
Der Verein „Sterbehilfe Deutschland“, auf den das neue Gesetz eigentlich zielte, hat seinen Sitz inzwischen nach Zürich verlegt. Reiche fahren in die Schweiz, den Armen bleiben Brücke, Bahngleis oder Strick.

Was erhoffen Sie sich vom Verfassungsgericht?
Nötig ist eine klare Trennlinie zwischen den Sterbehilfevereinen und Ärzten. Sollten die Richter das ganze Gesetz kippen, ginge die Welt auch nicht unter. Schließlich können die selbsternannten Sterbehelfer in der Regel auch ohne den geänderten Paragrafen 217 bestraft werden. Aber selbst wenn nicht: So entsetzlich diese wenigen Suizidhilfen sind, sie stellen sicherlich keine Bedrohung für den Rechtsfrieden in unserem Land dar und auch keinen Dammbruch.

Interview: Timot Szent-Ivanyi

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