Hartz IV: Jobcenter muss Campingplatz zahlen

Hartz-IV-Bezieher wird vom Jobcenter die Übernahme der Wohnkosten auf dem Campingplatz verweigert. Gericht urteilt: Auch ein Zelt ist eine Unterkunft.
Essen – Ein Hartz-IV-Empfänger lebte monatelang im Zelt, da er vorübergehend wohnungslos geworden war. Das Jobcenter weigerte sich jedoch, die Campingplatz-Kosten zu übernehmen. Nun hat ein Gericht über den Fall entschieden.
Wie kreiszeitung.de* berichtet, gab es eine wegweisende Urteilsbegründung des Landessozialgerichtes in Nordrhein-Westfalen.*
Hartz-IV-Empfänger wohnt Monate im Zelt: Jobcenter verweigert Zahlung
Bevor der Mann aus Bonn zwischenzeitlich auf dem Campingplatz lebte, hatte er während eines Klinikaufenthaltes noch den Hartz-IV-Regelsatz erhalten. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde er jedoch wohnungslos – und zog vorübergehend in ein Zelt. Die insgesamt 1.100 Euro Kosten weigerte sich jedoch das Jobcenter Rhein-Sieg zu übernehmen.
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