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Haftbefehl gegen Deniz Yücel wegen „Beleidigung des Präsidenten“

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Die Türkei hat gegen den Journalisten Deniz Yücel Haftbefehl erlassen. Ein Vorwurf: In seinen Artikeln habe er Präsidenten Erdogan beleidigt.

Istanbul - Gegen den Journalisten Deniz Yücel wurde Haftbefehl erlassen. Diese Entscheidung hat ein türkisches Gericht in einem Verfahren getroffen, in dem Yücel Beleidigung des Präsidenten sowie Verunglimpfung des türkischen Staates und der Justiz vorgeworfen wird, wie sein Anwalt Veysel Ok mitteilte. Die Vorwürfe beziehen sich auf veröffentlichte Artikel des deutsch-türkischen Welt-Korrespondenten.

Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel sagt als Zeuge im NSU 2.0-Prozess aus. (Archivbild 2019)
Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel. © Swen Pförtner/dpa

Türkisches Gericht erlässt Haftbefehl gegen Deniz Yücel

Yücel war bei dem Prozess in der Türkei nicht vor Ort. Der Journalist lebt in Deutschland. Wie die Anwaltsvereinigung MLSA erklärte, beziehen sich die Vorwürfe der türkischen Justiz auf Artikel, in denen Yücel den türkischen Präsidenten Erdogan etwa einen „Putschisten“ genannt habe. Die Schriftsteller-Vereinigung PEN, deren Co-Sprecher Yücel ist, forderte die sofortige Einstellung des Verfahrens. Nach den Plänen der türkischen Justiz soll der Prozess in Istanbul jedoch am 17. Oktober fortgesetzt werden.

Deniz Yücel war bereits von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert gewesen. Erst nach langen diplomatischen Verhandlungen zwischen Ankara und Berlin wurde er freigelassen und konnte aus der Türkei ausreisen. Trotzdem wurde in Abwesenheit gegen ihn Anklage erhoben - im Juli 2020 wurde er wegen „Terrorpropaganda“ für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Januar 2022 die Türkei wegen der Inhaftierung Yücels verurteilt und entschieden, dass das Vorgehen seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt habe. (dpa)

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