Gewalt gegen Frauen bagatellisiert

Institut für Menschenrechte fordert von Politik und Justiz deutlich besseren Schutz.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte oft verharmlost – von Polizei, Justiz und der Öffentlichkeit. „Femizide werden häufig als individuelle Tragödie verzweifelter Täter bagatellisiert und folglich weniger hart bestraft“, stellt das Institut in seinem „Monitor Gewalt gegen Frauen“ fest, den es am Dienstag erstmals vorlegte.
„Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennt, ist das keine ‚bedauernswerte Familientragödie‘, sondern Mord“, betonte Müserref Tanriverdi, die Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Institut. Es gehe darum, dass Täter in vielen Fällen die Frauen als ihren Besitz ansähen. Wenn sie die Frau töteten, die sich von ihnen getrennt habe, müsse das als „niedriger Beweggrund“ und damit als Mordmerkmal anerkannt werden. Heute sei das Gegenteil der Fall: eine aktuelle oder frühere Beziehung zwischen Täter und Opfer wirke sich „in der Praxis häufig strafmildernd aus“, heißt es in dem Bericht.
Dies ist aus Sicht des Instituts nur einer von vielen Punkten, in dem die deutsche Wirklichkeit den Vorgaben der Istanbul-Konvention widerspricht. In dieser Konvention hat der Europarat Standards vereinbart, mit denen Gewalt gegen Frauen verhindert und bekämpft werden sollen.
Deutschland hat sich zur Einhaltung verpflichtet und das Institut für Menschenrechte beauftragt, dies regelmäßig zu überprüfen. „Die Ergebnisse zeichnen ein besorgniserregendes Bild“, stellte Tanriverdi fest. So heißt es unter Berufung auf Zahlen der Polizei, 2023 seien täglich im Schnitt 728 Frauen und Mädchen Opfer von körperlicher Gewalt geworden insgesamt mehr als 265 000 Mal im Jahr.
Auch die Ampel-Regierung sah Handlungsbedarf. Ungewiss ist, ob ihr Gewaltschutzgesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags beschlossen wird. Justizminister Volker Wissing hatte in dieser Woche einen Entwurf vorgelegt.
Fußfesseln für Täter
Danach soll häusliche Gewalt verhindert werden, indem Täter auch mit elektronischen Fußfesseln überwacht und zu Anti-Aggressions-Trainings verpflichtet werden können. „Wir hätten uns schon gewünscht, dass manche Schritte früher passiert wären“, konstatierte die Leiterin des Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf. Notwendig ist aus ihrer Sicht etwa ein „individueller Anspruch auf Schutz und Beratung“. Deutschlandweit fehlten zudem rund 13 000 Betten in Frauenhäusern. Außerdem muss nach Auffassung des Instituts die Arbeit mit Tätern und potenziellen Tätern verbessert werden. „Um Gewalt gegen Frauen zu beenden, müssen Männer sich ändern“, sagte Tanriverdi.
Vor wenigen Tagen hatte das Bundeskriminalamt seine Statistik zur Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Darin ist von 360 Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts im Jahr 2023 in Deutschland die Rede. Zusammen mit den versuchten Femiziden liege die Zahl bei 938. Das Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Polizei nicht systematisch die Motive der Täter erfasse und auch nicht berücksichtige, ob wirklich ein Tötungsvorsatz vorliege. Daher kommt es auf etwas niedrigere Zahlen – 324 vollendete Tötungen und insgesamt 909 Versuche.
Sorgen macht den Fachfrauen die „digitale Dimension“ der Gewalt. „Frauen werden im Netz sexuell beleidigt und bedroht, sie werden in Saunen und auf Toiletten heimlich fotografiert, intime Bilder oder sogenannte ,Rachepornos‘ werden online hochgeladen, sie erhalten unaufgefordert Penisbilder“, beschrieb Tanriverdi. Darauf müssten Polizei, Justiz und Gesetzgeber wirkungsvoller reagieren.