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Geschmacklos, aber nicht verboten

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Von: Georg Leppert

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Ex-Pink-Floyd Roger Waters.
Ex-Pink-Floyd Roger Waters. © AFP

Roger Waters wird wohl in Frankfurt auftreten dürfen; so lautet der Gerichtsspruch. Bürgermeisterin Eskanderi-Grünberg wünscht sich nun zumindest laute Proteste dagegen.

Ein Ballon schwebt durch ein Fußballstadion. Er hat die Form eines Schweines. Darauf zu sehen sind Firmenlogos und andere Symbole – darunter auch ein Davidstern. Das Publikum johlt und versucht, den Ballon zu zerstören. Und auf der Bühne steht Roger Waters, der einst zu den Gründern der Band Pink Floyd zählte, und macht Musik.

Derartig bizarr anmutende Szenen spielten sich bei mehreren Konzerten von Roger Waters ab – auch bei Auftritten in Deutschland. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Hessen, Uwe Becker, sagt deshalb, die Vermieter von Konzerthallen und Stadien hätten bei den Shows des fast 80 Jahre alten Musikers schon viel früher genau hinschauen müssen. Waters habe sich mehrfach antisemitisch geäußert und die gegen den Staat Israel gerichtete BDS-Kampagne („Boycott, Divestment and Sanctions“ gegen israelische Waren) unterstützt. Da hilft es auch nicht, dass der Musiker schon vor Jahren sagte, er sei kein Antisemit, sondern wolle nur die Politik Israels kritisieren. Die Symbolik bei seinen Konzerten ist eindeutig.

Nun ist Roger Waters wieder auf Tournee. Am 28. Mai will er in der Frankfurter Festhalle auftreten. Die Stadt und das Land Hessen, denen die Halle gehört, möchten das Konzert verhindern und verweisen auf die Geschichte der Festhalle, in der während der Pogrome 1938 rund 3000 Jüdinnen und Juden zusammengetrieben wurden. Von dort ging es für sie in Konzentrationslager.

Doch es müsste viel geschehen, dass der Auftritt noch gestrichen wird. Waters ließ seine Anwälte klagen – und war erfolgreich. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Waters strafbare Handlungen wie Volksverhetzung begehen wird, heißt es im Beschluss. Und manche Symbolik könnte zwar gerade aufgrund der Geschichte der Festhalle geschmacklos sein. Die Kunstfreiheit erlaube aber auch so etwas in Musikshows.

Ob Stadt und Land Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen werden, stand bis Donnerstagabend noch nicht fest. Ein solcher Akt wäre aber wohl ohnehin vor allem symbolischer Natur. Zu eindeutig entschied das Verwaltungsgericht in erster Instanz. Die Stadt Köln etwa hatte es aus Angst vor einer juristischen Niederlage gar nicht erst auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen. Am kommenden Dienstag wird Waters in der Arena in Köln-Deutz spielen.

In Frankfurt wünscht sich Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) zumindest lautstarke Proteste gegen den Auftritt. Auch öffentliche Diskussionen über Antisemitismus seien denkbar. Mit der jüdischen Gemeinde sei sie im Gespräch, so die Bürgermeisterin.

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