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Verfassungsklage abgewiesen
Geschlechterparität im Bundestag: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab
- vonSophia Lotherschließen
Klägerinnen hatten beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde zur Geschlechterparität im Bundestag eingereicht. Diese wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
- Vom Bundesverfassungsgericht wurde eine Beschwerde zu Geschlechterparität im Bundestag abgewiesen.
- Die Beschwerde sei nicht zulässig, verkündet das Gericht.
- Die Klägerinnen hätten die Handlungsverpflichtungen des Gesetzgebers nicht hinreichend begründet.
Karlsruhe - Die Klage wegen fehlender Geschlechterparität im Bundestag wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag (02.02.2021) in Karlsruhe mit. Die Klägerinnen bemängelten darin, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Sie hätten aber nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei, erklärte das Gericht(Az. 2 BvC 46/19).
Die Klägerinnen hatten ursprünglich Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 erhoben. Sie sahen mehrere Grundrechte verletzt, unter anderem die Gleichberechtigung. Der Bundestag wies den Einspruch jedoch im Mai 2019 zurück, woraufhin die Frauen vor das Bundesverfassungsgericht zogen.
Geschlechterparität im Bundestag: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab
Sie hätten jedoch nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip eine solche gesetzliche Regelung gebiete, entschied das Gericht nun. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, „dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild“ der Wählerschaft darstelle.
Die Klägerinnen hätten sich auch nicht damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde. Ob ein solches Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht. (slo mit afp)
Vor 100 Jahren wurden die ersten Frauen ins deutsche Parlament gewählt. Und bis heute müssen sie ihre hart erkämpften Rechte verteidigen. Die Bundesrepublik ist, was die Geschlechterparität angeht, im europäischen Vergleich weit abgeschlagen.