„Fridays for Future“: Einspruch für das Klima

„Fridays for Future“-Mitglieder fechten die Bundestagswahl an: Junge Menschen dürften nicht wählen, und das obwohl sie von der Politik von heute „am stärksten und längsten betroffen“ seien, lautet die Kritik.
Zwei Mitglieder der „Fridays for Future“-Bewegung (FFF) haben einen Wahleinspruch beim Bundestag eingereicht. Die Bundestagswahl sei undemokratisch gewesen, weil Millionen Deutsche unter 18 Jahren kein Wahlrecht besäßen, argumentieren sie. Die beiden, Franziska Wessel und Linus Steinmetz, sind 17 Jahre alt.
Im Einspruch heißt es: „Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen.“ Das Mindestalter sei daher abzuschaffen.
Steinmetz, Schüler aus Göttingen, Grünen-Mitglied und Mitkläger bei der erfolgreichen Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht, begründet den Einspruch damit, dass die junge Generation die langfristigen Folgen heutiger politischer Entscheidungen noch erleben werde. „Wir sind von den heutigen Entscheidungen am stärksten und längsten betroffen, aber dürfen nicht mitbestimmen“ – etwa, was den Klimawandel anbelange. Die Berlinerin Wessel ergänzt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Auch wir Jugendliche gehören zum Volk und haben das gleiche Recht auf Mitbestimmung.“
Von Forscher unterstützt
Bei ihrem Wahleinspruch werden die FFF-Mitglieder unterstützt vom Demokratieforscher Wolfgang Gründinger von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen in Berlin. Gründinger argumentiert, das Wahlrecht sei kein Privileg, dass erst verdient oder erarbeitet werden müsse, sondern ein allgemeines, gleiches Recht. „Egal, wie alt jemand ist, ob zwölf oder 112 Jahre: Alle haben das gleiche Recht. In einer Demokratie gilt: Nur wer wählt, der zählt.“
Wessel und Steinmetz fordern, allen Staatsbürgerinnen und -bürgern ungeachtet ihres Lebensalters das gleiche Wahlrecht einzuräumen. Dabei könne zwar ein reguläres Mindestwahl-alter von 14, 16 oder auch 18 Jahren erhalten bleiben. Allerdings müsse auch vor Erreichen dieser Grenze ein „Wahlrecht auf Antrag ohne besondere Prüfung“ wahrgenommen werden können. Sobald sich ein junger Mensch in der Lage fühlt, das Wahlrecht auszuüben, soll er auch dazu zugelassen werden.
Der Einspruch wurde dem Vorsitzenden des Bundestags-Wahlprüfungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), übergeben. Das Parlament muss nun darüber entscheiden. Bisher hatte die Absenkung des Wahlalters keine Chancen. So lehnte der Bundestag im Mai mit der Mehrheit von Union, SPD und AfD einen Grünen-Antrag ab, von 18 auf 16 herunterzugehen. Unterstützung kam von der FDP, die nun mit SPD und Grünen über eine Ampelkoalition sondiert. Sowohl Grüne als auch FDP erreichten in der Bundestagswahl bei den Jungwähler:innen überdurchschnittliche hohe Werte.
Einige Bundesländer haben Kommunal- und Landtagswahlen für 16- und 17-Jährige bereits geöffnet, darunter Brandenburg.