Das neue Gesetz sieht zugleich vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können, und nicht nur in den Hotspots. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. Voraussetzung ist aber stets, dass die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.
Erstmeldung vom Mittwoch, 09.03.2022, 10.11 Uhr: Berlin – Die Corona-Fallzahlen sind nach wie vor hoch, seit Tagen steigen sie sogar wieder kontinuierlich an*. Trotzdem sollen die bestehenden Corona-Regeln zum 20. März weitgehend fallen – eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Darauf einigte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP*) nach eigenen Angaben mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach* (SPD*).
„Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann am Mittwoch (09.03.2022) im ZDF*-Morgenmagazin. Die Einigung beruhe auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürger „so gut wie keine Einschränkungen mehr geben“. Ausnahmen seien Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe und Masken etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. „Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann.
Zuvor hatte Gesundheitsminister Lauterbach gesagt, die Beratungen stünden kurz vor dem Abschluss. „Wir werden auf jeden Fall einen Vorschlag in den nächsten Stunden bringen können, der wichtige Basis-Schutzmaßnahmen für die Länder möglich macht“, so Lauterbach. Unklar blieb zunächst, ob ein Entwurf noch am heutigen Mittwoch im Kabinett beraten werden kann.
Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein „Basisschutz“ soll aber auch danach bleiben. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU*) forderte unterdessen, der Bund müsse weiter einheitliche Maßgaben vorgeben. Der Augsburger Allgemeinen sagte er: „Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.“ Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. „Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind“, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem „Freedom-Day“ zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. „Das wird nicht der Fall sein.“
Der Corona-Expertenrat* der Bundesregierung forderte mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie und künftige Epidemien, eine schnelle Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. „Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen“, heißt es in der am Dienstagabend veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Der Expertenrat plädiere mit Nachdruck „für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen“. (skr/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.