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NSU 2.0: Weitere Politiker*innen erhalten Hass-Mails

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Von: Pitt von Bebenburg

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Die Linken-Fraktionschefin und der Grünen-Vorsitzende erhielten kürzlich Drohnachrichten. Auch an Schlagersängerin Helene Fischer richteten sich rassistische Äußerungen. Diese waren besonders explizit.

Update vom Donnerstag, 23.07.2020, 14.15 Uhr: Mehrere Bundestags-Abgeordnete der Linken sollen am Mittwoch ebenfalls Drohmails mit dem Absender „NSU 2.0" erhalten haben. Laut einem Sprecher der Fraktion am Donnerstag handele es sich um die Fraktionschefin Amira Mohamed Ali, Sevim Dagdelen und Gökay Akbulut. Auch der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter und weitere Grünen-Abgeordnete sind betroffen. Bisher wollte sich keine*r der Politiker*innen zu dem Vorfall äußern - sie stehen mit dem Bundeskriminalamt in Kontakt.

„NSU 2.0“ und die Drohbriefe: An Helene Fischer richten sich explizite Forderungen

Update vom Mittwoch, 22.07.2020, 14.30 Uhr: Schlagersängerin Helene Fischer soll rechtsextreme Droh-Mails erhalten haben. Wie der Spiegel berichtet, habe der Organisator eines Schlagerfestivals in Berlin im Januar 2019 eine E-Mail folgenden Inhalts erhalten: Fischer sei „auf einer Liste von einer neuen rechtsterroristischen Vereinigung, die aus mehreren kleinen Gruppen besteht, die dem Blood & Honour Netzwerk zuzuordnen sind, darunter Nationalsozialistische Offensive, NSU 2.0 und Wehrmacht“. In dem Schreiben soll Helene Fischer dazu aufgefordert worden sein, keine deutschen Lieder mehr zu singen, ansonsten würden Menschen sterben. Die Schlagersängerin wurde als Kind russlanddeutscher Eltern in Sibirien geboren.

Helene Fischer in Nahaufnahme, sie sing ins Mikrofon
Schlagersängerin Helene Fischer erhielt rechtsextreme Drohbriefe © Axel Heimken

„Nationalsozialistische Offensive" Auch Schlagersängerin Helene Fischer erhielt Drohmails

Nach Angaben von Linken-Politikerin Martina Renner, ebenfalls Empfängerin einer Reihe von Drohmails des „Nationalsozialistischen Offensive", für die sich derzeit André M. vor Gericht zu verantworten hat, sei Helene Fischer allein in ihren Drohmails 19 Mal erwähnt worden.

Update vom Dienstag, 21.07.2020, 12.25 Uhr: Die Ermittler des hessischen LKA haben Informationen über 69 rechtsextreme Drohschreiben, die mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versendet wurden. Diese richteten sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern, sagte Innenminister von Hessen, Peter Beuth (CDU), am Dienstag im Innenausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden. Neun Personen wohnten in Hessen.

Von diesen neun Personen würden fünf durch das Gefährdungsmanagement des LKA individuell betreut. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt wurden die Schreiben nach Angaben von Beuth fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend sei der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare erfolgt.

„NSU 2.0“: Daten von drei unterschiedlichen Polizei-Rechnern in Hessen

Die Ermittlungsbehörden hätten bei allen Schreiben geprüft, ob die dort zum Teil verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen könnten, erklärte der Minister. Das sei bei einem Großteil der verwendeten Empfänger der Fall. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.

Erstmeldung: Wiesbaden - Die Affäre um die Drohbriefe mit Absender „NSU 2.0“ in Hessen setzt sich fort - und ist weit davon entfernt aufgeklärt zu werden. Deshalb muss sich sich der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag (11.00 Uhr) im Landtag in Wiesbaden verantworten.

„NSU 2.0“ und die Drohbriefe: Landtag will Antworten von Beuth

In einer Sondersitzung des Innenausschusses wollen die Abgeordneten Beuth einen ganzen Katalog von Fragen stellen. Sie verlangen unter anderem Aufklärung, wie der Stand der Ermittlungen gegen die Urheber der rechtsextremen Drohbriefe und mögliche Helfer bei der Polizei ist.

Unter anderem mehrere Frauen des öffentlichen Lebens - darunter Politikerinnen der Linken, die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und die Kabarettistin Idl Baydar - bekamen Drohschreiben. Die nicht öffentlichen Daten der Frauen sollen vorher von hessischen Polizeicomputern abgefragt worden sein.

„NSU 2.0“ - Wer steckt hinter den rechtsextremen Drohbriefen?

Update von Montag, 20.07.2020, 16.24 Uhr: Immer wieder tauchen derzeit rechtsextreme Drohmails auf. Doch wer steckt hinter „NSU 2.0“? Und was hat die Polizei in Hessen damit zu tun? Noch gibt es viele offene Fragen. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach nun von einem „sehr dynamischen Geschehen“. Viele Personen würden Mails bekommen. Es sei aber noch lange nicht geklärt, ob es sich um denselben Absender handele.

Die Schreiben einem Verfasser allein anhand eines Sprachduktus zuzuordnen, sei sehr schwierig. Zu den jüngsten Empfängern soll auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) gehören. Die Staatsanwaltschaft machte dazu sowie zu Namen von möglichen weiteren Betroffenen keine Angaben.

NSU 2.0 und die Drohmails: Generalbundesanwalt will bislang nicht übernehmen

Derweil sieht der Generalbundesanwalt aktuell keine Grundlage für die Übernahme der Ermittlungen. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle und die Linken-Innenexpertin Martina Renner hatten gefordert, der Generalbundesanwalt solle die Ermittlungen an sich ziehen. Derweil will die Bundesanwaltschaft nicht federführend die Ermittlungen an sich ziehen. Wie aus einer aktuell veröffentlichten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt hervorgeht, hat diese das Ermittlungsverfahren wegen der „NSU 2.0“-Drohmails dem „Generalbundesanwalt zur Prüfung einer Übernahme“ vorgelegt.

NSU 2.0 in Hessen: Polizeiskandal weitet sich aus - immer mehr Polizeireviere involviert

Erstmeldung von Sonntag, 19.07.2020, 18.06 Uhr: Die Hinweise auf ein rechtsextremes Netzwerk in der hessischen Polizei verdichten sich. Die drei Abfragen von Polizeicomputern, die offenbar im Zusammenhang mit der rechtsextremen Bedrohung prominenter Frauen stehen, erfolgten nach Informationen der Frankfurter Rundschau zu verschiedenen Zeitpunkten von drei unterschiedlichen hessischen Revieren: vom 1. Revier in Frankfurt sowie vom 3. und 4. Revier in Wiesbaden.

Dabei gibt es anscheinend keine personellen Überschneidungen zwischen diesen Revieren zu den jeweiligen Zeitpunkten, wie die FR aus Sicherheitskreisen erfuhr. Es spricht daher viel dafür, dass mehrere Polizeibeamte die Daten ausgespäht haben, die später für Drohschreiben des „NSU 2.0“ missbraucht wurden. Das Kürzel lehnt sich an die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) an.

Auf einem Plakat an einer Bushaltestelle stehen die Worte „Immer Diese Einzeltäter“.
Es spricht daher viel dafür, dass mehrere Polizeibeamte die Daten ausgespäht haben, die später für Drohschreiben des „NSU 2.0“ missbraucht wurden. © picture alliance/dpa

NSU 2.0: Daten von mehreren Polizeicomputern abgerufen

Die Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz wurden im Sommer 2018 im 1. Frankfurter Revier abgerufen, kurz bevor sie im August 2018 die erste Morddrohung mit der Unterschrift „NSU 2.0“ erhielt. Das 1. Revier auf der Zeil ist für die Frankfurter Innenstadt zuständig.

Daneben ist das 4. Revier in Wiesbaden betroffen, das flächenmäßig größte Revier der Polizeidirektion Wiesbaden. Es betreut das nordöstliche Stadtgebiet. Von dort wurden nach FR-Informationen die Daten der Kabarettistin Idil Baydar abgerufen, und zwar – wie Innenminister Peter Beuth (CDU) jetzt mitteilte – im März 2019.

Vom 3. Revier des Polizeipräsidiums Westhessen in Wiesbaden erfolgte nach Informationen der FR die Abfrage der Daten der hessischen Linken-Fraktionschefin Janine Wissler. Sie wurden Anfang 2020 abgerufen, kurz bevor im Februar das erste Drohschreiben des „NSU 2.0“ bei der Politikerin einging. Es nahm wie bei Basay-Yildiz Bezug auf persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Idil Baydar: „Das fördert nun wirklich nicht mein Vertrauensverhältnis zur Polizei.“	Christoph Soeder/dpa
Idil Baydar: „Das fördert nun wirklich nicht mein Vertrauensverhältnis zur Polizei.“ © Christoph Soeder/dpa

Das 3. Revier liegt in der Nachbarschaft des Landeskriminalamts, des Polizeipräsidiums Westhessen und des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Es ist für einen Teil der Wiesbadener Innenstadt sowie für mehrere weitere Stadtteile zuständig.

Polizistinnen und Polizisten haben von ihren Computern Zugriff auf das polizeiliche Abfragesystem Polas. Sie können darüber aber auch Daten der Einwohnermeldeämter, des Kraftfahrt-Bundesamts und des Ausländerzentralregisters einsehen. Innenminister Beuth und der neue Landespolizeipräsident Roland Ullmann haben angekündigt, Sicherungen einzuziehen, damit die Daten nicht missbräuchlich abgerufen werden können.

Ein Sonderermittler untersucht den Fall der Drohschreiben von NSU 2.0

Die öffentliche Debatte hat deutlich an Fahrt aufgenommen, seit die FR vor zwei Wochen erstmals berichtete, dass es nicht nur eine, sondern mehrere Datenabfragen gab, die offenbar im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben unter dem Kürzel „NSU 2.0“ standen. Seither kommentieren der oder die Absender der Mailserie fast jeden öffentlichen Schritt mit neuen Schreiben an die bedrohten Frauen und andere Personen – sei es die Einsetzung des Sonderermittlers Hanspeter Mener, den Rücktritt des bisherigen Landespolizeipräsidenten Udo Münch oder die Berufung von Münchs Nachfolger Ullmann am Freitag.

Die jüngste E-Mail mit der Unterschrift „NSU 2.0“ wurde ausdrücklich an Ullmann adressiert, aber zugleich an einen breiten Verteiler gesendet – an Polizei und Staatsanwaltschaft, an Sonderermittler Mener und Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), an die Bundes-CDU sowie eine Reihe von Medien, darunter die Frankfurter Rundschau.

Auch die Liste der bedrohten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wird immer länger. In der jüngsten E-Mail drohen die Absender den Journalisten Deniz Yücel und Hengameh Yaghoobifarah – allerdings ohne den Einschüchterungsversuch mit persönlichen Daten von ihnen zu unterstreichen. Das war bei Basay-Yildiz, Wissler, Baydar, der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner und der Linken-Fraktionschefin im Berliner Abgeordneten, Anne Helm, der Fall gewesen.

NSU 2.0: Daten-Abfrage und Serie von rechtsextremen Drohschreiben

Die Abgeordnete Renner fordert, dass der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen im Fall der rechtsextremen Bedrohungen an sich zieht. Sie äußerte den Eindruck, „dass die Kommunikation, der Informationsaustausch und die Ermittlungsstrategie zwischen dem LKA Hessen, dem LKA Berlin und dem BKA nicht wirklich abgestimmt sind“.

Dadurch kämen „Querbezüge zu anderen Komplexen“ nicht ausreichend in den Fokus der Ermittler. Diese Abstimmungsprobleme zwischen den Sicherheitsbehörden erinnerten sie an den Fall Amri. Der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz wurde nicht gestoppt, obwohl Sicherheitsbehörden von seiner Gefährlichkeit wussten. Doch in der Abstimmung zwischen den Behörden haperte es offenbar.

Mit anderen Komplexen meint Renner weitere Serien von rechtsextremen Drohschreiben, die mit den Kürzeln „Nationalsozialistische Offensive“ und „Staatsstreichorchester“ unterschrieben waren. Die Abgeordnete verweist zudem auf eine Serie von Anschlägen und Bedrohungen mit rechtsextremem Hintergrund in Berlin-Neukölln.

Der Generalbundesanwalt wäre nach Renners Auffassung auch die richtige Ermittlungsstelle, weil die Täter „den Staat in seinen Institutionen“ angriffen. So hatte das Berliner Landgericht in Moabit wegen „NSU 2.0“-Drohungen just an jenem Tag im April geräumt werden müssen, als dort der Prozess gegen André M. begann, der zahlreiche Morddrohungen unter dem Kürzel „Nationalsozialistische Offensive“ versandt haben soll. Zudem gehe es um die „Bedrohung von Verfassungsorganen“, sagte Renner. Abgeordnete würden „nicht als Privatpersonen“ bedroht, sondern in ihrer demokratischen Funktion.

„NSU 2.0“ bezieht sich auf die Terrorgruppe NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“). Zwischen 2000 und 2007 in Deutschland wurden im Namen dieser Terrorvereinigung zehn Menschen ermordete. (Pitt v. Bebenburg)

Nach den Versäumnissen im „NSU 2.0“-Skandal von Peter Beuth hätte Ministerpräsident Volker Bouffier guten Grund, seinen Innenminister zu entlassen.

Nicht zum ersten Mal steht Hessen im Blickpunkt rechtsextremer Aktivitäten. Darüber und über die mögliche rechtsextremistische Unterwanderung der Sicherheitsbehörden ging es bei Dunja Hayali. Um den Rechtsterrorismus in Deutschland langfristig in den Griff zu bekommen, muss sich das Täterverständnis grundlegend ändern.

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