Europäisches Asylsystem Geas: Eine Festung zur Europawahl

Die EU bringt eine Verschärfung des gemeinsamen Asylrechts auf den Weg und will Flüchtlinge künftig anders verteilen.
Europa kann liefern“, sagt EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Es ist ihre Hauptbotschaft an diesem Mittwochmorgen in Brüssel. Tage- und nächtelang hatten Unterhändler:innen der EU-Institutionen über die gemeinsame Asylreform verhandelt. Dass es noch in diesem Jahr zu einer Einigung kommt, hatten Beobachter:innen zuletzt angezweifelt. Doch am Mittwoch ist er nun da, der „Durchbruch bei den Verhandlungen“ zur europäischen Asylreform, wie es heißt. Und die konservative Malteserin Metsola wirkt so erleichtert, dass sie ihre Botschaft bei dem Termin vor der europäischen Presse gleich drei Mal wiederholt: „Was die wichtigen Themen angeht, kann Europa liefern. Wir können heute wirklich stolz sein auf Europa“.
Doch was „liefert“ die EU mit der Asylreform – kurz: Geas – denn? Die Verhandelnden von Parlament und Rat haben sich auf fünf Verordnungen geeinigt, die festlegen, wie mit Schutzsuchenden künftig EU-weit umgegangen wird. Hauptelemente der Einigung sind einheitliche Grenzverfahren und ein deutlich härterer Umgang mit Menschen, die aus Ländern kommen, die als eher sicher gelten. Sie sollen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden, Schnellverfahren durchlaufen und gegebenenfalls direkt abgeschoben werden können – etwa in die Staaten, über die sie die EU erreicht haben. Laut der konservativen EU-Abgeordneten Fabienne Keller, die mitverhandelt hat, sollen diese Grenzverfahren „innerhalb von sechs Monaten inklusive Berufung und Abschiebung“ abgeschlossen werden. Während der Verfahren gelten die Menschen juristisch als „nicht eingereist“.
Zweites Kernelement der Einigung ist ein Solidaritätsmechanismus, der Staaten wie Italien unterstützen soll, wo viele Schutzsuchende ankommen. Wenn ein EU-Staat keine Geflüchteten aufnehmen will, muss er künftig andere Unterstützung leisten, etwa Geldzahlungen. Die neuen Regeln sollen die umstrittenen „Dublin“-Regeln ersetzen – auch wenn grundsätzlich weiterhin jenes EU-Land für eine schutzsuchende Person zuständig sein soll, in dem diese zuerst EU-Boden betreten hat.
Details dazu waren am Mittwoch noch unklar. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Juan Fernando López Aguilar, der mitverhandelt hat, betont, wie wichtig es für den europäischen Zusammenhalt sei, dass die Verantwortung für die Geflüchteten, die es in die EU schaffen, nicht nur Grenzstaaten wie Spanien obliegt – sondern solidarischer verteilt wird.
Die Diskussionen über die Ausgestaltung einer gemeinsamen EU-Asylpolitik laufen seit Jahren. Weil derzeit wieder mehr Menschen in Europa Schutz suchen und rechte Parteien EU-weit Zulauf haben, stieg der Handlungsdruck, noch vor der EU-Wahl 2024 eine Einigung zu erzielen. Die Asylagentur der EU rechnet für 2023 mit mehr als einer Million Anträgen – der höchste Wert seit 2016. Knapp ein Drittel davon dürfte auf Deutschland entfallen.
Geas-Einigung: Entsetzen bei NGOs und linken Parteien
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigt sich sehr zufrieden mit dem Asylkompromiss: Die Einigung sei „von größter Bedeutung“. „Jeder muss künftig an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden“, betont Faeser mit Blick auf die neue Screening-Verordnung. „Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen.“ So würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass wir weiterhin die Menschen schützen können, die unseren Schutz dringend brauchen“.
Die Europaabgeordnete Birgit Sippel, die in Brüssel mitverhandelt hat, zeigt sich ebenfalls zufrieden: „Auch weil wir im Screening-Verfahren einen neuen Überwachungsmechanismus für Grundrechte einführen, der die Einhaltung von EU- und internationalem Recht kontrollieren wird“, wie sie mitteilt. Eine finale Bewertung des Pakets an Verordnungen könne sie aber erst vornehmen, wenn in einigen Wochen die „genaue Ausgestaltung einiger Abschnitte“ feststehe. Den Ablauf der Verhandlungen bezeichnet sie als „hart und lang“.
Die Obfrau der FDP im EU-Ausschuss des Bundestages, Ann-Veruschka Jurisch, sagt zur Einigung: „Nicht nur die Außengrenzverfahren, sondern auch die Vereinheitlichung der Asyl-Anerkennungspraktiken sind ein wichtiges Signal, dass Europa die Zahl der irregulären Ankünfte von Menschen ohne Schutzanspruch verringern will – und wird.“ Der deutsche CSU-Politiker und EVP-Fraktionschef Manfred Weber spricht von einem „Meilenstein zur strikten Sicherung der EU-Außengrenzen“. Die EVP habe sich nach einer jahrelangen Verweigerungspolitik durch die liberalen und linken Parteien durchgesetzt. Die EU müsse jetzt einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, insbesondere in Afrika, legen.
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Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nennt die Einigung „überfällig“. Zugleich räumt sie ein, dass sich Deutschland in den Verhandlungen zu Ausnahmen von Kindern und Familien aus den Grenzverfahren nicht habe durchsetzen können. Ihr Parteikollege, der Europaabgeordnete Erik Marquardt, spricht von einer „verpassten Chance“, die Asylpolitik richtig auszurichten. „Stattdessen sollen bürokratische Verfahren und harte Asylrechtsverschärfungen Menschen jetzt von der Flucht nach Europa abschrecken. Dieser Weg ist jedoch bereits in den letzten Jahren gescheitert“, sagt er.

Menschenrechtsorganisationen und europäische Linksparteien zeigen sich am Mittwoch entsetzt von dem Asyl-Deal. Die Einigung versperre „für viele den Zugang zu Schutz und errichtet ein System der Haftlager für Menschen, die fliehen und nichts verbrochen haben – selbst für Kinder und ihre Familien“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, das Verhandlungsergebnis. Durch die Ausweitung des Konzepts „sicherer Drittstaaten“ befürchtet sie zudem „neue menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen, durch die EU-Länder sich vom Flüchtlingsschutz freikaufen wollen“.
Asyl-Kompromiss: Wie rechtsstaatlich kann es in Haftlagern zugehen?
Als „endgültiges Todesurteil für das europäische Asylrecht“ bezeichnet Dorothée Krämer, politische Referentin der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch, die Einigung. Die NGO hatte anderes gefordert: „Sichere und legale Fluchtwege, ein europäisches Seenotrettungsprogramm und ein solidarischer Verteilungsmechanismus, der die Bedürfnisse von Betroffenen als Grundlage hat.“
Die EU-Abgeordnete Fabienne Keller betont, dass es in den Lagern an den Außengrenzen Rechtsberatung für die dort festgehaltenen Menschen geben solle. Die Migrationsrechtlerin Maria Kalin, die schon in griechischen Lagern Geflüchtete beraten hat, betont indes gegenüber der FR, dass die Mitgliedstaaten schon jetzt eine solche unabhängige Rechtsberatung nicht flächendeckend gewährleisten könnten – meist seien es NGOs, die die Beratung stemmten. Man müsse sich daher fragen, wer die Beratung vor Ort finanziere und ob tatsächlich entsprechend ausgebildete Fachkräfte zum Einsatz kommen, so Kalin weiter.
Sophia Eckert von der Organisation Terre des Hommes bezweifelt, ob tatsächlich überall unentgeltliche Rechtsvertretung in den Haftlagern vorgesehen sei. Ihr zufolge solle es zwar Rechtsberatung geben – aber wohl keinen Rechtsbeistand. Amnesty International teilt diese Einschätzung und betont, es seien noch viele Fragen offen: Etwa ob Menschen, die rechtlich gegen ihr Verfahren im Lager vorgehen, währenddessen abgeschoben werden können.
Rat und Parlament müssen allem noch formal zustimmen, die finalen Gesetzestexte stehen noch nicht fest. Die Verantwortung für diesen Prozess wandert zum Jahreswechsel von der spanischen zur belgischen Ratspräsidentschaft. Vor der Europawahl im Juni soll die Reform stehen. Auch dazu hat Parlamentspräsidentin Metsola am Mittwoch etwas zu sagen. Die Einigung jetzt führe dazu, dass man sich bei dem Thema „einige Erfolge auf die Fahnen schreiben“ könne. Und sie ergänzt: „Auch für den Wahlkampf.“ mit afp/epd/dpa
Was in Brüssel beschlossen wurde
Die EU diskutiert seit Jahren über ihre Asyl- und Migrationspolitik, besonders über die Verteilung von Schutzsuchenden. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) soll diesen Streit beenden und Handlungsfähigkeit beweisen. Auch wollen viele Mitgliedstaaten die Anzahl der Menschen, die die EU erreichen, begrenzen.
Die EU-Kommission legte bereits 2020 ein Gesetzespaket zum Thema vor, den „Neuen Pakt für Migration und Asyl“. Viele der darin enthaltenen Vorschläge liegen seit 2015/2016 auf dem Tisch, nur konnte sich die EU bisher nicht einigen.
Das neue Reformpaket besteht vor allem aus fünf Verordnungen. Sie regeln alle Etappen im Umgang mit Geflüchteten und Migrant:innen: Erfassung, Erstaufnahme, Asylverfahren, Abschiebungen und den Umgang mit Drittstaaten. Grundsätzlich werden die Regeln für Asyl und Migration restriktiver.
Jede schutzsuchende Person muss nach den neuen Regeln zunächst ein Screening durchlaufen: Die Identität wird festgestellt, biometrische Daten gespeichert und es gibt Sicherheitsprüfungen. Dafür müssen die Menschen zunächst in Zentren an der Grenze festgehalten werden. EU-Staaten können das Screening auch innerhalb ihres Hoheitsgebiets durchführen.
Nach dem Screening werden die Menschen in das Asylverfahren weitergeleitet oder in „Grenzverfahren“. Menschen mit geringer Bleibechance sollen damit schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden. Betroffen sind Menschen, die aus Ländern kommen, deren Anerkennungsquote für Asyl europaweit bei unter 20 Prozent liegt.
Mit diesen Schnellverfahren geht eine erneute Inhaftierung einher. Deutschland wollte, dass Kinder davon ausgenommen werden – setzte sich aber nicht durch. Während der Verfahren gelten die Menschen als nicht eingereist. Sie haben weniger Rechte als Asylbewerber:innen. Es soll Rechtsberatung geben – aber wohl keinen Rechtsbeistand.
Die sogenannte Krisenverordnung ist ein weiterer Baustein des Reformpaketes. Sie sieht Sonderregeln für Staaten vor, in denen besonders viele Menschen ankommen. Die Staaten können die Menschen z.B. länger festhalten können.
Ein neuer Solidaritätsmechanismus soll die EU-Staaten an der Außengrenze entlasten und Schutzsuchende innerhalb der EU umverteilen. Länder, die niemanden aufnehmen wollen, sollen aber Ausgleichszahlungen leisten können.
Bei den Regeln handelt es sich um Verordnungen. Diese müssen nicht in nationales Recht umgewandelt werden, sondern gelten direkt in allen EU-Staaten. Ziel ist es, die Asylreform vor der Europawahl 2024 zu verabschieden. Nach der politischen Einigung zwischen EU-Staaten, Kommission und Parlament müssen die Gesetzestexte noch ausgearbeitet werden. Anschließend bestätigen Staaten und Parlament die Einigung. Das gilt als Formalität. Pro Asyl merkt an, dass die Verordnungen wohl erst 24 Monate nach den Beschlüssen im Frühjahr in Kraft treten – also 2026. epd/FR