EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola verurteilte Dzhambazkis Tat auf Twitter: „Ein faschistischer Gruß im Europäischen Parlament ist inakzeptabel“. Dzhambazki habe „jeden in Europa“ damit beleidigt. „Diese Geste ist Teil des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte und muss dort bleiben.“
Die Vizepräsidentin des Parlaments, Pina Picierno, die zum Zeitpunkt des Vorfalls die Debatte leitete, hatte zuvor erklärt, dass die Institution mithilfe der Videoaufzeichnungen überprüfen werde, „ob es einen faschistischen Gruß gab oder nicht“. Falls dies der Fall sei, würden Sanktionen ergriffen.
„1. Hitler-Gruß des Jahres im EP. Sauber & routiniert ausgeführt vom bulgarischen Nationalisten Angel Dzhambazki“, schrieb derweil der Europaabgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) auf Twitter. Damit verwies Sonneborn darauf, dass bereits in der Vergangenheit Europaabgeordnete den nationalsozialistischen Gruß im EU-Parlament gezeigt hatten. So hatte etwa der damalige polnische Abgeordnete Janusz Korwin-Mikke 2015 bei einer Debatte über die Einführung eines EU-weit gültigen Zugtickets die Geste gemacht.
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments besagt, dass sich die Abgeordneten „jeglichen unangemessenen Verhaltens“ und „jeglicher beleidigender Äußerungen“ enthalten müssen. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann unter anderem die Teilnahme an parlamentarischen Aktivitäten untersagt oder Zulagen gestrichen werden.
Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus war bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten, wurde aber bis zur EuGH-Entscheidung noch nicht angewendet. Warschau und Budapest waren von Anfang an gegen den Mechanismus und klagten dagegen, sie wollten ihn vom EuGH für nichtig erklären lassen. Damit hatten sie nun aber keinen Erfolg: Der Gerichtshof urteilte, dass der Rechtsstaatsmechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und in den Zuständigkeitsbereich der EU falle.
„1. Hitler-Gruß des Jahres im EP. Sauber & routiniert ausgeführt vom bulgarischen Nationalisten Angel Dzhambazki“, schrieb der Europaabgeordnete Martin Sonneborn im Onlinedienst Twitter. Damit verwies Sonneborn darauf, dass bereits in der Vergangenheit Europaabgeordnete den nationalsozialistischen Gruß im EU-Parlament gezeigt hatten. So hatte etwa der damalige polnische Abgeordnete Janusz Korwin-Mikke 2015 bei einer Debatte über die Einführung eines EU-weit gültigen Zugtickets die Geste gemacht. (ktho/AFP)