Ende der Willkommenskultur

Die Bundesregierung hat die Rechte von Flüchtlingen Schritt für Schritt eingeschränkt. Ein Überblick über die aktuellen Maßnahmen.
Ein abgelehnter Asylbewerber, der unter verschiedenen Identitäten in Deutschland lebt und nicht abgeschoben werden kann, weil die notwendigen Papiere nicht vorliegen, und der dann den bisher schlimmsten islamistischen Anschlag begeht, ein Bundeswehrsoldat, dem es gelingt, sich als syrischer Flüchtling registrieren zu lassen, um mutmaßlich einen Anschlag zu verüben: Auch als Reaktion auf die Fälle Anis Amri und Franco A. hat die große Koalition die Asylgesetzgebung noch einmal drastisch verschärft, um schneller abschieben zu können.
Am späten Donnerstagabend passierte mit den Stimmen von Union und SPD ein ganzes Maßnahmenpaket den Bundestag. Asylanwälte und Menschenrechtsorganisationen verurteilen es scharf als vollkommen überzogen.
Amnesty International spricht von einem „Angriff auf die Grundrechte“, Pro Asyl kritisiert, dass Deutschland zu einem „Abschiebeland“ umgebaut werde. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte die Verschärfung, die er maßgeblich vorangetrieben hatte, jedoch erneut. Bei den nicht Schutzbedürftigen brauche es Härte und Rückführung, „insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen“.
Die Maßnahmen seien der „Schlusspunkt in dieser Legislaturperiode bei der Schärfung des Asylrechts“. Derzeit leben rund 215 000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland, 60 000 haben auch keine Duldung. Auch die SPD trägt die harte Linie mit. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Burkhard Lischka, begrüßten insbesondere die Regelungen für Gefährder, denn damit werde einer Bedrohung durch Terroristen begegnet. Das sehen die Maßnahmen im Einzelnen vor:
Erweiterung der Abschiebehaft: Sie kann künftig für Ausreisepflichtige ausgedehnt werden, von denen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der Sicherheit ausgeht“, wie es im Gesetz nun heißt. Sie soll auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate vorgenommen werden kann; die Betroffenen sollen künftig auch in normalen Haftanstalten untergebracht werden, was bisher nicht zulässig war.
Schärfere Überwachung: Bei Asylbewerbern mit negativem Bescheid kann eine Überwachung ihres Aufenthaltsorts angeordnet werden, wenn von ihnen eine Gefahr ausgehen könnte. Dazu gehört auch der Einsatz von elektronischen Fußfesseln, den Bundestag und Bundesrat bereits vor einigen Wochen beschlossen haben. Die Regelungen gelten auch für straffällig gewordene und bereits verurteilte Asylbewerber.
Residenzpflicht: Asylbewerbern soll künftig vorgeschrieben werden, wo sie sich aufhalten dürfen, wenn sie nachweislich falsche Angaben zur ihrer Identität gemacht haben, um eine Abschiebung in ihr Herkunftsland zu verhindern. Zudem sollen Asylsuchende ohne Bleibeperspektive künftig bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können. Bisher beträgt die Höchstdauer in der Regel sechs Monate. Kritiker monieren, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen damit in eine Art Gefängnis umgewandelt werden und für die dort Lebenden keinerlei Perspektive bestehe, sich in Deutschland zu integrieren.
Auswertung von Handydaten: Um die Identität und Herkunft eines Flüchtlings feststellen zu können, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf die Daten von Handys zugreifen können. Dies gilt für Flüchtlinge und Asylbewerber ohne gültige Papiere, was auf sehr viele Antragsteller zutrifft. Auch Franco A. hatte sich als Syrer ausgegeben, aber keine Papiere vorgelegt. Als Reaktion auf den Skandal lässt das Bamf derzeit intern 2000 Asylanträge von Syrern und Afghanen noch einmal überprüfen, die ebenfalls ohne gültige Papiere einen positiven Bescheid erhalten haben. Das Amt soll künftig auch ärztliche Atteste weitergeben dürfen – eine Reaktion auf den Fall des Attentäters in Ansbach, der als psychisch labil eingestuft worden war.
Entzug des deutschen Passes: Dschihadisten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, darf der deutsche Pass entzogen werden, um ihnen die Ausreise zu erschweren. Bisher war das nur möglich, wenn sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.
Unbegleitete Minderjährige: Die Jugendämter sollen verpflichtet werden, in solchen Fällen immer einen Asylantrag für die Jugendlichen zu stellen. Bisher ist das nicht der Regelfall, weil oft zu befürchten ist, dass der Grund der Flucht nicht ausreichend begründet wird. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen aber in Deutschland grundsätzlich nicht abgeschoben werden.