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Der doppelte Widerspruch für mehr Organe

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Von: Tim Szent-Ivanyi

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In der Debatte um eine Neuregelung der Organspende liegt der erste Gesetzentwurf vor.
In der Debatte um eine Neuregelung der Organspende liegt der erste Gesetzentwurf vor. © dpa

Der Bundestag soll über zwei Entwürfe für ein gerechteres Spendergesetz entscheiden

In der Debatte um eine Neuregelung der Organspende liegt der erste Gesetzentwurf vor. Danach soll künftig jeder Organspender sein, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Die „doppelte Widerspruchslösung“, mit der der Mangel an Organen überwunden werden soll, ist Kern eines Gruppenantrags, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie die Abgeordneten Karl Lauterbach (SPD) und Georg Nüßlein (CSU) dem Bundestag vorlegen wollen.

„Eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen oder geändert werden“, heißt es im dem Entwurf. Er wird im Bundestag auf einen Gegenantrag von Abgeordneten treffen, die die Widerspruchslösung strikt ablehnen, darunter Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Das Parlament will die Anträge noch vor der Sommerpause beraten und abstimmen. Der Gesetzentwurf der Regierung soll am Montag offiziell vorgestellt werden.

„Bei Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen soll es (...) zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne dies begründen zu müssen“, argumentiert das Koalitionstrio. Jeder soll künftig seinen Widerspruch in einem zentralen Register eintragen lassen können.

Kommt jemand nach einem Unfall als Organspender infrage, muss der behandelnde Arzt laut Gesetzentwurf in dem Register kontrollieren, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist dem so, scheidet der Patient als Spender aus. Ohne Widerspruch müssen die nächsten Angehörigen befragt werden, ob ein schriftlicher Widerspruch oder ein „der Organentnahme entgegenstehender Wille“ des potenziellen Spenders vorliegt. Wird beides verneint, „ist die Entnahme (…) zulässig“.

Unbürokratische Lösung?

Unions-Vize Nüßlein meint: „Mit dieser Lösung stellen wir sicher, dass der Wille des Spenders ausschlaggebend ist und die Entscheidungskompetenz nicht auf nahe Angehörige delegiert wird.“ Lauterbach sprach von einer extrem unbürokratischen Lösung und twitterte: „Jeder selbst und Menschen, die wir lieben, können plötzlich auf ein Organ angewiesen sein.“ Bisher ist die Entnahme nur erlaubt, wenn einer Spende ausdrücklich zugestimmt wurde. Die Anhänger der Widerspruchslösung versprechen sich deutlich mehr Spender. Derzeit warten in Deutschland rund 10 000 Menschen auf ein neues Organ.

Kritiker halten die Widerspruchslösung dagegen für einen unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Schweigen als Zustimmung zu werten sei verfassungswidrig. Sie verweisen auf Schweden, wo es nach der Einführung dieses Modells keine positiven Veränderungen gab. Sie präferieren ein zentrales elektronisches Organspenderegister mit freiwilligen Einträgen.

Wie der Bundestag entscheiden wird, ist völlig offen. Allerdings hatte eine erste Orientierungsdebatte 2018 gezeigt, dass der Widerstand gegen eine Widerspruchslösung sehr groß ist.

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