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Trump legt Berufung gegen Urteil ein - Carroll erwägt weitere Klage

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Von: Stefan Krieger

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Donald Trumps Entscheidung, gegen das Urteil im Zivilprozess gegen ihn in Berufung zu gehen, kommt nicht überraschend. Doch auch E. Jean Carroll reagiert.

Update vom 12. Mai, 12.55 Uhr: In einem großen Interview mit der New York Times hat E. Jean Carroll Donald Trumps Äußerungen bei CNN bewertet - und weitere rechtliche Schritte wegen der Beleidigungen gegen sie explizit nicht ausgeschlossen. Das bestätigte auch ihre Anwältin Roberta A. Kaplan. Man prüfe derzeit eine weitere Klage gegen Trump wegen Verleumdung und Rufschädigung.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage Carrolls gegen Trump. Auch in dieser geht es um Verleumdung. Trumps Anwälte hatten in diesem Fall argumentiert, ihr Mandant könne nicht dafür belangt werden, weil er die Aussagen während seiner Amtszeit als Präsident getätigt habe.

Donald Trump bei einem seiner vielen Gerichtstermine in New York, in Begleitung seines Anwalts Joe Tacopina.
Donald Trump bei einem seiner vielen Gerichtstermine in New York, in Begleitung seines Anwalts Joe Tacopina. © IMAGO/Timothy A. Clary - Pool via CNP

Erstmeldung vom 12. Mai: New York – Donald Trump, will das Urteil im Zivilprozess gegen ihn nicht anerkennen. Der ehemalige US-Präsident hatte bereits am Dienstag (9. Mai) eine Mitteilung eingereicht, in der er erklärte, dass er gegen seine Niederlage im Zivilprozess in New York City Berufung einlegen will. Die Mitteilung, die beim 2nd U.S. Circuit Court of Appeals eingereicht wurde, diente dabei als Vorläufer für eine formelle Berufung. Am gestrigen Donnerstag (11. Mai) reichten seine Anwälte bei Gericht dann ein entsprechendes ofizielles Dokument ein.

Eine New Yorker Geschworenenjury sah es als erwiesen an, dass Trump die Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Das Gericht ordnete an, dass Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Donald Trump hatte bereits unmittelbar nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. „Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen“, machte Trumps Anwalt Joseph Tacopina nach dem Urteil deutlich.

Donald Trump leugnet die Tat weiterhin

Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.

Trump leugnet weiterhin die Tat und teilte am Dienstag einen Beitrag in Großbuchstaben auf seinem eigenen sozialen Netzwerk Truth Social, in dem er das Urteil als „Schande“ bezeichnete und behauptete, er habe „ABSOLUT KEINE IDEE, WER DIESE FRAU IST“.

Donald Trump: Anwälte sehen keinen fairen Prozess

Weniger als zwei Tage später legte Trump dann nach und ging so weit, Carroll während seines umstrittenen Auftritts in einem CNN-Interview als „Spinner“ zu bezeichnen. „Sie wurde nicht vergewaltigt, OK?“, sagte er. „Und ich habe auch nichts anderes getan, OK, denn ich weiß nicht, wer zum Teufel sie ist“.

Trump und seine Anwälte hatten wiederholt argumentiert, dass der ehemalige Präsident aufgrund seiner polarisierenden Politik keinen fairen Prozess in New York City bekommen kann. Dies gelte sowohl für die strafrechtliche Anklage im Zusammenhang mit seinen angeblichen Schweigegeldzahlungen an den Pornostar Stormy Daniels als auch für den Zivilprozess gegen Jean Carroll.

Joe Tacopina, Trumps Anwalt, hat diesen Punkt in seinem Schlussplädoyer Anfang dieser Woche noch einmal hervorgehoben. „Die Menschen haben sehr starke Gefühle gegenüber Donald Trump. Das ist offensichtlich“, sagte Tacopina. „Es gibt eine Zeit und einen geheimen Ort, um diese Gefühle zum Ausdruck zu bringen: Es ist die Wahlurne während einer Wahl.“

Trotz der Ergebnisse des Prozesses und der anstehenden Berufung bleibt Trumps Status als Präsidentschaftskandidat für die US-Wahlen im Jahr 2024 unverändert. (skr)

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