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Zivilklage gegen Trump: Ex-Präsident sieben Stunden lang befragt

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Von: Teresa Toth

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Donald Trump muss schon wieder nach New York. Grund ist eine Zivilklage. Nach stundenlanger Befragung darf er wieder gehen. 

New York – Ex-Präsident Donald Trump muss sich aufgrund der geschäftlichen Aktivitäten des Trump-Netzwerks juristisch verantworten. Nachdem bereits vergangene Woche eine Befragung des 76-Jährigen in New York stattfand, musste Trump am Donnerstag (13. April) erneut aus Florida in seine ehemalige Heimatstadt reisen.

Während die erste Befragung in Zusammenhang mit einer Anklage aufgrund vermeintlicher Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar stand, wird Trump im aktuellen Fall die Fälschung finanzieller Angaben vorgeworfen. Der Ex-Präsident soll die Vermögenswerte des nach ihm benannten Unternehmens und seinen drei Kindern Donald Trump Junior, Eric Trump und Ivanka Trump je nach Bedarf größer oder kleiner gerechnet zu haben, um beispielsweise einfacher an Kredite zu kommen oder weniger Steuern zu zahlen.

Bereits vergangene Woche wurde Trump zu möglichen Schweigegeldzahlungen über mehrere Stunden in New York befragt.
Bereits vergangene Woche wurde Trump zu möglichen Schweigegeldzahlungen über mehrere Stunden in New York befragt. © Seth Wenig/dpa

Zivilklage gegen Trump: Ex-Präsident darauf „erpicht“ auszusagen

New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James hatte Trump in diesem Fall zivilrechtlich angeklagt – im Oktober soll die Anklage vor Gericht verhandelt werden. Zwar drohen keine Freiheitsstrafen, jedoch hohe Geldstrafen und persönliche Geschäftsverbote. James will erreichen, dass die Familie Trump eine Wiedergutmachung in Höhe von 250 Millionen Dollar (229 Millionen Euro) zahlen muss. Trumps Konzern weist die Vorwürfe bislang zurück. Bei einer Befragung im vergangenen Jahr unter Eid verweigerte Trump über Stunden Hunderte Male die Aussage.

Bei der jüngsten Befragung dagegen, die über sieben Stunden andauerte, soll sich Trump erstmals zu den Vorwürfen geäußert haben. „Präsident Trump ist nicht nur willens, sondern auch erpicht darauf, heute vor der Generalstaatsanwältin auszusagen“, hatte seine Anwältin Alina Habba vorab mitgeteilt. Auf seiner Unschuld beharrt er jedoch weiterhin: „Er freut sich darauf, die Generalstaatsanwältin über den großen Erfolg seines milliardenschweren Unternehmens aufzuklären“, so Habba weiter. Details zu den Ergebnissen der Befragung gibt es bislang nicht.

Zivilklage gegen Ex-Präsident Trump: Ende März erstmals in mehreren Punkten angeklagt

Gegen Trump, der eine Nominierung für die Präsidentschaftswahl 2024 anstrebt, wird noch wegen einer Reihe weiterer möglicher Verbrechen ermittelt. Im März war er als erster Ex-Präsident in insgesamt 34 Punkten strafrechtlich angeklagt worden. Dabei ging es vor allem um Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels und eine weitere Frau.

Der Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg wirft dem ehemaligen US-Präsidenten vor, mit Schweigegeldzahlungen an die beiden Frauen versucht zu haben, seine Chancen bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 zu erhöhen und damit gegen Wahlgesetze verstoßen zu haben. Die Zahlungen habe er mit falschen Einträgen in Geschäftsunterlagen versucht zu verschleiern. Trump bestreitet die Vorwürfe. Der nächste Termin in diesem Verfahren findet im Dezember statt. (Teresa Toth)

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