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Ermittlungen gegen Donald Trump: Berühmte Immobilie in New York gerät ins Visier

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Von: Tobias Utz, Lukas Rogalla

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Im Impeachment-Prozess wurde Donald Trump freigesprochen. Seine geschäftlichen Aktivitäten in New York könnten ihm allerdings bald zum Verhängnis werden.

Update vom Sonntag, 14.02.2021, 8.55 Uhr: Das Impeachment-Verfahren gegen Donald Trump ist abgeschlossen. Für eine Verurteilung des ehemaligen US-Präsidenten wurde eine Zweidrittelmehrheit benötigt, allerdings haben sich nicht genügend Republikaner finden können, die gegen ihren Parteikollegen stimmen. Trump wurde also freigesprochen. Der Versuch der Demokraten, ihn zukünftig vom Präsidentenamt auszuschließen und eine erneute Kandidatur bereits jetzt zu verhindern, ist gescheitert.

Dennoch kommen auf Donald Trump strafrechtliche Verfahren zu – im Zusammenhang mit seinen Geschäften in New York. Wie das „Wall Street Journal“ exklusiv berichtet, untersucht die Staatsanwaltschaft mehrere Kredite, die Trump für seine Immobilien aufgenommen habe. Seit 2012 soll Trump von der „Ladder Capital“ mehr als 280 Millionen Dollar in Darlehen für seine Gebäude erhalten haben. Ein Großteil davon ging für das Flaggschiff des Immobilienkonzerns drauf, den berühmten Trump Tower auf der Fifth Avenue im Herzen von New York.

Ermittlungen gegen Donald Trump: Staatsanwaltschaft untersucht Kredite für Immobilien in New York

„Obwohl der Fokus der Ermittler im Zusammenhang mit Mr. Trumps Immobilien und Darlehen unbekannt ist, könnten sie nach Unstimmigkeiten zwischen den Kreditunterlagen und finanziellen Dokumenten Ausschau halten, die Mr. Trump anderweitig eingereicht hat, beispielsweise seine Steuererklärungen“, heißt es im Bericht. „Einen Kreditantrag mit falschen Informationen zu versehen, mit der Intention, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, die einem nicht zustehen, kann in New York eine Straftat sein, wie Rechtsexperten berichten“, erklärt das „WSJ“ weiter.

Die Ermittlungen gegen Donald Trump werden von Bezirksstaatsanwalt Cyrus Vance Jr. geleitet. Zudem läuft eine weitere Untersuchung durch Generalstaatsanwältin Letitia James – beide Mitglieder der Demokratischen Partei.

Der Trump Tower in New York
Die Staatsanwaltschaft untersucht Kredite, die Donald Trump für seine Immobilien in New York aufgenommen hat. © SPENCER PLATT/AFP

Das droht Donald Trump nun: Auf Ex-Präsident kommen strafrechtliche Verfahren zu

Update vom Freitag, 22.01.2021, 11.25 Uhr: Während die Ermittlungen gegen Donald Trump weiter laufen, hat sich jetzt eine seiner Anwaltskanzleien von ihm getrennt. Das berichtet das Fachportal „American Lawyer“. Demnach hat die Kanzlei Morgan Lewis & Bockius Trump und die Trump Organization bisher in Steuer-Angelegenheiten vertreten.

Derzeit befindet sich die Kanzlei in einer Auseinandersetzung mit der Generalstaatsanwaltschaft von New York. Es geht um Dokumente der Trump Organization. Die Generalstaatsanwaltschaft verlangt die Herausgabe der Dokumente, welche die Kanzlei bislang verweigert hat.

Donald Trump
Joe Biden hat Donald Trump als US-Präsident abgelöst. © Alex Edelman/AFP

Der Rückzug von Donald Trump durch die Kanzlei Morgan Lewis ist nicht der erste. Bereits in den letzten Tagen haben sich anderen Kanzleien vom ehehmaligen US-Präsidenten distanziert. Darunter auch Seyfarth Shaw LLP. Die Kanzlei war nach der Erstürmung des Kapitols auf Abstand zu Trump gegangen.

Nach dem Ende seiner Immunität: Was Donald Trump jetzt droht

Erstmeldung vom Mittwoch, 20.01.2021, 12.09 Uhr: Washington D.C. – Donald Trump konnte sich während seiner Präsidentschaft sicher sein, strafrechtlich nicht belangt werden zu können. Seine Immunität gewährte ihm Narrenfreiheit.

Mit der Amtseinführung von Joe Biden ist diese dahin. Trump drohen nun zahlreiche strafrechtliche und zivilrechtliche Ermittlungen.

Diese Ermittlungen laufen bereits gegen Donald Trump

Die Staatsanwaltschaft von Manhattan untersucht die Geschäftsbewegungen der Trump-Organisation. Der strafrechtliche Verdacht des Banken- und Versicherungsbetruges steht im Raum. In einem weiteren Verfahren des Bundesstaates New York geht es um ähnliche Vorwürfe, wie die „Washington Post“ berichtet.

Zivilrechtlich muss sich Trump mit weiteren Familienmitgliedern vorwerfen lassen, Nichte Mary um mehrere Millionen US-Dollar betrogen zu haben. Dabei geht es um einen Erbrechtsstreit. Hinzu gesellen sich weitere Vorwürfe, mehrere Mieter um Geld geprellt zu haben. Des Weiteren wurde Trump von zwei Frauen verklagt, die behaupten, von ihm sexuell missbraucht worden zu sein.

US-Präsident Donald Trump
Donald Trump muss sich einem zweiten Amtsenthebungsverfahren stellen. (Archivfoto) © Yuri Gripas/Imago Images

Donald Trump: Diese Verfahren können ihm noch bevorstehen

Die Behinderung der US-Justiz könnte Donald Trump noch in einigen Fällen vorgeworfen werden. Sonderermittler Robert Mueller, der einer Einmischung Russlands in die US-Wahl 2016 nachging, jedoch nicht ausreichend Beweise fand, legte zehn Fälle von Justizbehinderung vor, auf die er stieß. Darunter fällt unter anderem die Beeinflussung von Zeugen, Falschaussagen bis hin zu einem Meineid in Befragungen und der Versuch Mueller zu entlassen, wie „CNN“ berichtet.

Während seiner Präsidentschaft soll Trump zudem seine persönlichen finanziellen Interessen mehrfach über die seines Amtes gestellt haben. So wurden Delegationen ausländischer Staatschefs auffällig oft in Trumps Hotel untergebracht. Auf Kosten der Steuerzahlenden wurde außerdem das US-Militär in einem Trump-Resort in Schottland einquartiert. Das berichten unter anderem die „Washington Post“ und die „New York Times“.

Ein weiterer Punkt, der für Trump problematisch werden könnte, sind seine Steuererklärungen. Immer wieder ließen Finanzbehörden verlauten, dass sich Trump am Rande der Legalität bewege und es zahlreiche Indizien für legale Steuervermeidung gebe.

Hinzu kommt eine mögliche Anklage wegen „Anstiftung zum Aufstand“. Dies stellt einen Straftatbestand dar und bezieht sich auf die Ausschreitungen in Washington, welche die Demokraten zur Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens bewog.

Gibt es noch einen Ausweg für Donald Trump?

Donald Trump betonte in den vergangenen Woche regelmäßig, dass er sich selbst begnadigen wolle. Damit implizierte er eine Art Rundumschutz, im Sinne einer Immunität. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine Selbstbenadigung, die im Übrigen noch kein US-Präsident erwogen hat, bietet lediglich Schutz auf Bundesebene. Wie bereits erwähnt, ermittelt die Staatsanwaltschaft von New York wegen Versicherungsbetrug und die Staatsanwaltschaft von Georgia erwägt eine Anklage wegen Wahlbetrugs gegen Trump. Das berichtet die „New York Times“ und bezieht sich auf Trumps Anruf, in dem er den dortigen Wahlleiter zum Betrug anstiften wollte.

Dass eine Selbstbegnadigung überhaupt legal wäre, müsste wohl der Supreme Court, das oberste US-Gericht, bestätigen. Wie „The Atlantic“ berichtet, gehen Rechtsexpert:innen jedoch nicht davon aus, dass der Supreme Court einen US-Präsidenten über das Gesetz stellen würde: Und das, obwohl die Republikaner dort über eine Mehrheit verfügen.

Dem Amtsenthebungsverfahren an sich kann sich Trump nicht mehr entziehen. Im US-Senat ist eine Zweidrittelmehrheit dafür notwendig, die durch 17 Stimmen von Republikaner möglich wäre.

Was eine Amtsenthebung für Folgen für Donald Trump hätte

Falls Donald Trump des Amtes enthoben werden sollte, hätte das weitreichende Folgen für ihn. Zum einen dürfte er nicht mehr als US-Präsident kandidieren. Er hatte mehrfach betont, der der US-Wahl 2024 erneut antreten zu wollen.

Zum anderen, würde er nicht die vorgesehene jährliche Pension von 200.000 US-Dollar erhalten. Das dürfte seine private finanzielle Lage weiter befeuern, da Trump laut der „New York Times“ mehr als 400 Millionen US-Dollar Schulden hat. (Tobias Utz)

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