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Weihnachten
Doch keine Christmesse?
Die Zweifel an Gottesdiensten während des Lockdowns in Deutschland wachsen.
Jede:r zweite Deutsche ist angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen für ein Verbot der Weihnachtsgottesdienste. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich 50 Prozent dafür aus, öffentliche Gottesdienste in den Kirchen zu untersagen, nur 35 Prozent wollen sie trotz Ansteckungsgefahr beibehalten. 15 Prozent äußerten sich nicht.
Auch in der Politik wachsen inzwischen die Zweifel, ob Gottesdienste während des harten Lockdowns eine gute Idee sind. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet zeigte sich in einem Interview des „Tagesspiegels am Sonntag“ skeptisch: „In den nächsten Tagen werde ich angesichts der aktuellen Lage noch einmal Gespräche mit den Kirchen führen“, sagte der CDU-Politiker, der für den Vorsitz seiner Partei kandidiert. Die Freiheit der Religionsausübung sei ein wichtiges Grundrecht der Verfassung. Laschet machte deutlich, dass er deswegen auf freiwillige Entscheidungen der Religionsgemeinschaften setzen wolle.
Anders als während der ersten Corona-Welle über Ostern hatten sich Bund und Länder in der vergangenen Woche trotz der jetzt noch deutlich höheren Infektions- und Todeszahlen gegen ein Verbot von öffentlichen Weihnachtsgottesdiensten während des harten Lockdowns entschieden. Allerdings gelten in den Kirchen strenge Regeln wie eine Maskenpflicht, ein Abstandsgebot und auch ein Gesangsverbot. Die großen christlichen Kirchen hatten mit großem Verständnis auf die Regelung reagiert.
Zuletzt hatte aber unter anderem die Evangelische Kirche von Westfalen dringend empfohlen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Die katholische Kirche will daran allerdings festhalten. „Es ist wichtig, dass die Gottesdienste an den Festtagen unter bestimmten Auflagen gefeiert werden können“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am vergangenen Donnerstag. Bistümer und Pfarrgemeinden hätten seit dem Frühjahr „umfangreiche Hygiene- und Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt, die sich bewährt“ hätten. „Auf diese Weise wollen wir weiter verfahren.“
Das Grundgesetz garantiert zwar die „ungestörte Religionsausübung“. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist ein Verbot von Gottesdiensten aber trotzdem möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) erheblich gefährdet wäre“. (dpa)