Diskussion über Umgang mit Stasi-Akten

Das Einsichtsrecht in die Stasi-Akten ihrer Verwandten soll für Kinder und Enkel eingeschränkt werden. Eine Expertenkommission mahnt an, das Persönlichkeitsrecht Betroffener stärker zu beachten.
In der Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde gibt es Überlegungen, auf eine Änderung des Gesetzes zu dringen und die Einsichtnahme von Kindern, Enkeln und Urenkeln in die Stasi-Akten ihrer Eltern und Großeltern zu beschränken. Anlass ist eine Grundsatz-Stellungnahme des früheren Behördendirektors Hansjörg Geiger, die dieser vor dem Gremium laut Ohrenzeugen „mit einer unerhörten Schärfe“ vortrug. Geigers Kritik entzündet sich daran, dass nahe Angehörige Einsicht nehmen können, wenn sie mit Hilfe von Stasi-Unterlagen DDR-Geschichte aufarbeiten möchten. Eingeschränkt gilt das auch für entferntere Angehörige. Dabei müssen die Familienmitglieder vermisst oder gestorben sein. Im Kern geht es Geiger um den Umgang mit den Akten insgesamt.
Der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Böhmer (CDU) sagte der FR: „Ich bin durchaus auch der Meinung, dass man eine bestimmte Einengung bedenken sollte. Dass man den Enkeln und Urenkeln die gleichen Rechte gewährt wie den Kindern oder Betroffenen, halte ich nicht mehr für notwendig. Da kann kaum noch eine persönliche Betroffenheit geltend gemacht werden.“ Bisher habe es diese Betroffenheit ja immer gerechtfertigt erscheinen lassen, von Erwägungen des Persönlichkeitsschutzes Abstand zu nehmen. „Dass bis zu Enkeln und Urenkeln auszudehnen, halte ich für problematisch.“ Allerdings sei Geiger in der Kommission auch klar widersprochen worden.
Ausnahmebehörde auf Zeit
Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), ebenfalls Mitglied der Kommission, erklärte: „Ich finde die Kritik hilfreich, weil sie an den Sonderstatus der Behörde erinnert: eine Ausnahmebehörde auf Zeit für nicht rechtsstaatlich zustande gekommene Hinterlassenschaften. Und wenn diese Kritik derjenige übt, der die Behörde inhaltlich, organisatorisch und rechtlich mitbegründet hat, dann ist das von besonderem Gewicht.“
Der 72-jährige Geiger war bis 1995 Direktor der Stasi-Unterlagenbehörde und baute sie als rechte Hand des heutigen Bundespräsidenten Joachim Gauck mit auf. Er hat also wesentlich zum Status quo beigetragen. In seiner Stellungnahme verweist Geiger nun auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, in der Persönlichkeitsrechte wesentlich gestärkt worden seien. Dann schreibt er, „dass es an der Zeit ist, den gesamten Umgang mit den Stasi-Unterlagen aufgrund der aktuellen, durch die Rechtsprechung gesicherten Verfassungsgrundlage zu überdenken“. Der frühere Datenschutzbeauftragte von Berlin, Hansjürgen Garstka, mahnt in einer weiteren Stellungnahme, Personen, bei denen die Kenntnis ihrer Lebensumstände keinen Beitrag zum Verständnis der deutschen Geschichte leisten könne, müssten nicht dulden, Zeit ihres Lebens und darüber hinaus zum Gegenstand der Forschung gemacht zu werden. Mindestens indirekt zielen die Juristen auf die Existenz der Behörde, um die es in der Kommission wesentlich geht. Sie will bis zum Frühjahr Vorschläge zu deren Struktur und zu Gesetzesänderungen machen.
Der Zugang von Kindern, Enkeln und Urenkeln zu den Akten ihrer toten Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern war erst in der 2012 in Kraft getretenen Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erleichtert worden. Damals wurde auch die Möglichkeit, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf eine Stasi-Tätigkeit zu überprüfen, bis 2019 verlängert. Sie wäre sonst ausgelaufen. Treibende Kraft hinter der Novelle war der Stasi-Unterlagenbeauftragte Roland Jahn, dem es nicht zuletzt darum ging, die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht hoch zu halten, um die Legitimation der Behörde zu sichern.