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Der Protest der „Letzten Generation“ ist vertretbar

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Von: Friederike Meier

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Aktivist:innen der „Letzten Generation“ haben das Werk „Grundgesetz 49“ in Berlin beschmiert.
Aktivist:innen der „Letzten Generation“ haben das Werk „Grundgesetz 49“ in Berlin beschmiert. © Jörg Carstensen/dpa

Auf den ersten Blick kann es so wirken, als ob der „Letzten Generation“ das Grundgesetz egal wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Der Kommentar.

Gegen die jüngste Aktion der „Letzten Generation“ am Wochenende kann man einiges vorbringen: Einen schlechten Beigeschmack bekommt sie, da das Werk „Grundgesetz 49“, auf das Aktivist:innen eine dunkle Flüssigkeit schütteten, vom israelischen Künstler Dani Karavan stammt. Auch könnte es auf den ersten Blick so wirken, als ob den Aktiven das Grundgesetz egal ist.

Doch sie wollen ja gerade darauf aufmerksam machen, dass fehlender Klimaschutz die Grundrechte der kommenden Generationen einschränkt. So argumentiert übrigens auch das Bundesverfassungsgericht.

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Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) beschwert sich, dass man so keine Mehrheiten gewinne. Doch die Grünen müssen sich schon, wie übrigens alle anderen Parteien auch, selbst überlegen, wie sie die Menschen davon überzeugen, dass Klimaschutz nötig ist.

Alle, die sich nun wieder aufregen, dass durch solche Aktionen nicht über den Klimaschutz, sondern nur über deren Form gesprochen wird, sollten sich außerdem fragen, ob sie in ihrer Position alles ihnen Mögliche dafür tun, dass dieser Planet bewohnbar bleibt. In den meisten Fällen dürfte die Antwort „Nein“ lauten.

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