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Das gute Recht auf den richtigen Namen

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Von: Tatjana Coerschulte

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Tessa Ganserer (Grüne) befürwortet den Gesetzesentwurf.
Tessa Ganserer (Grüne) befürwortet den Gesetzesentwurf. © John MacDougall/afp

Transgeschlechtliche Personen können bald etwas aufatmen: Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel kommt voran. Auch für Non-Binäre und Intersexuelle ist das von Nutzen.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz nimmt Formen an: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und ihr Kabinettskollege Marco Buschmann (FDP) in der Justiz haben sich auf einen Entwurf für das Regelwerk verständigt, welches das Transsexuellengesetz von 1980 ersetzen soll. Änderung von Geschlechtseintrag und Vorname im Personenstandsregister würde dann radikal vereinfacht. Weiteres Novum: Das Verfahren soll für transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen einheitlich geregelt werden.

Die Ampel hatte das neue Gesetz in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. In den vergangenen Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Bestimmungen des Transsexuellengesetzes gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Ausschlaggebend für die avisierten Änderungen soll laut Bundesverfassungsgericht sein, welchem Geschlecht sich eine Person psychisch zugehörig fühlt. Der Wunsch nach und das Vornehmen geschlechtsangleichender Operationen solle demnach nicht mehr ausschlaggebend dafür sein, ob eine Person als transsexuell anerkannt wird.

Bislang müssen Personen, die die Einträge ändern lassen wollen, zwei psychiatrische Gutachten vorlegen und eine gerichtliche Entscheidung erwirken. Diesem „entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Verfahren“ solle mit dem neuen Gesetz ein Ende bereitet werden, heißt es in einer Information von Familien- und Justizministerium.

Laut Entwurf sollen Volljährige künftig durch eine Erklärung beim Standesamt Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen können. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Erklärung abgeben. Über 14-Jährige sollen die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können; sollten die Sorgeberechtigten nicht einverstanden sein, wird ein Familiengericht entscheiden. Großen Wert legt man auf eine ergebnisoffene und kostenlose Beratung, die für Minderjährige und deren Eltern verstärkt angeboten werden soll. Ein Passus regelt außerdem die Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen. Dort soll unabhängig vom Geschlechtseintrag im Pass wie bisher das Hausrecht gelten.

„Legitimes Interesse“

Nach einer Änderung im Personenstandsregister gäbe es dann eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor Name und Geschlechtseintrag erneut geändert werden können. Das Gesetz berührt nicht geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe. Die Änderungen im Personenstandsregister sollen nicht gegen den Willen der jeweiligen Person öffentlich gemacht oder auf Anfrage mitgeteilt werden.

Buschmann kündigte an, dass der Öffentlichkeit aller Voraussicht nach schon „sehr bald“ ein fertiger Gesetzentwurf vorgestellt werden kann. Der Justizminister betont, es sei wichtig, dass das Gesetz „die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft“ in den Blick nimmt. „Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben; Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – müssen ausgeschlossen sein.“ Paus kündigte an, dass die Ressortabstimmung noch vor Ostern starten solle. Danach solle es zügig in die Verbändeanhörung gehen. „Dann liegt es am Bundestag, das Selbstbestimmungsgesetz zu beraten und zu beschließen.“

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer begrüßt den Entwurf. Damit werde ein „zentrales gesellschaftspolitisches Versprechen“ eingelöst, nämlich dass die Grund- und Menschenrechte von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und non-binären Menschen in Deutschland gewahrt werden. „Langwierige, teure und oft auch demütigende Verfahren, in denen sich transgeschlechtliche Menschen übergriffige Fragen in Zwangsbegutachtungen über sich ergehen lassen mussten, gehören dann der Vergangenheit an.“

Auch der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jan Plobner, begrüßte „ausdrücklich, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz jetzt endlich vorangeht“. Menschenunwürdige Verfahren bei der Änderung eines Geschlechtseintrages müssten „und werden bald der Vergangenheit angehören“. (mit afp)

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