Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmern – und die gilt besonders in Zeiten erhöhter Gesundheitsgefahr. „Das heißt, sie müssen vorbeugende Maßnahmen ergreifen“, sagt Yakhloufi. Der erste Schritt ist der Hinweis auf Hygieneregeln. Der Betrieb sollte auch klarstellen: Wer sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben. Wenn die Infektionswelle rollt, ist Homeoffice eine gute Option. Firmen dürfen Mitarbeiter nicht in Gebiete schicken, vor denen das Außenministerium ausdrücklich warnt.
Ich bin mit Husten oder Fieber von einer Italienreise zurückgekehrt. Was soll ich machen?
Hier ist Vorsicht geboten, schließlich gilt es derzeit, die Ausbreitung zu verlangsamen. „Menschen, die aus Risikogebieten nach Hause kommen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, sollten in Quarantäne bleiben“, sagt Swantje Middeldorff von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Wer mit Risikopersonen Kontakt hatte und leicht erhöhte Temperatur aufweist, sei ein Verdachtsfall: Ein Arzt sollte einen Test durchführen.
Ich war im Karneval oder in Italien außerhalb der Risikogebiete und fühle mich jetzt krank.
Das ist kein Grund, sich anders zu verhalten als sonst. „Wenn ich mich krank fühle, muss ich zu Hause bleiben“, sagt Fachanwältin Yakhloufi. Es gebe bei Covid-19 keinen Generalverdacht. Wer weit weg von der betroffenen Gemeinde Heinsberg im Karneval war, kann nur zu Hause bleiben, wenn er wirklich Symptome aufweist.
Was, wenn mein Partner in Italien war und jetzt Fieber hat?
Hier empfehlen Experten, den Fall abzuklären. „Wenn die Symptome schon in der Familie sind, sollte man dringend zu Hause bleiben!“, sagt Middeldorff. Da die Partner, die sich gesund fühlen, jedoch nicht arbeitsunfähig sind, können sie nicht krankgeschrieben werden. Diese Menschen können sich beim Gesundheitsamt melden und erhalten dort eine Bescheinigung.
Wenn ich im Falle einer Erkrankung das Haus nicht verlassen soll oder Arztpraxen meiden möchte, wie komme ich an die Krankschreibung?
Auch bei Verbreitung eines neuen Coronavirus gilt: Für eine Krankschreibung müssen Sie auf jeden Fall zum Arzt. Bei konkretem Corona-Verdacht solle der Patient in der Praxis anrufen, empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung. Die Ärztin kann entscheiden, wie sie mit dem Fall umgeht.
Mein Unternehmen stellt wegen eines Covid-19-Verdachts den Betrieb ein. Erhalte ich weiter Lohn?
Ja. „Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Entgeltzahlung“, sagt Fachanwältin Yakhloufi. Die Verbreitung einer Krankheit liege im Bereich der Risiken, die der Arbeitgeber trägt.
In Hamburg ist ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig, weil ihm das Geschäft weggebrochen ist. Was passiert in solchen Fällen?
Es gilt das normale Insolvenzrecht. Hier unterscheiden sich Probleme aufgrund einer Epidemie nicht von allen anderen Ursachen für Zahlungsschwierigkeiten.
Ich war in Italien oder Südkorea im Urlaub. Muss ich das dem Arbeitgeber melden?
Grundsätzlich geht es die Firma nichts an, wohin wir in Urlaub fahren. „Es greifen jedoch Ausnahmen“, sagt Anwältin Yakhloufi. Wer in einer Gegend war, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, muss das dem Unternehmen mitteilen, wenn sich Krankheitssymptome zeigen.
Ich fühle mich nicht wohl und möchte mich testen lassen.
Erste Ansprechpartnerin ist die Hausärztin. Wenn diese einen Grund für den Test auf das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 sieht, kann sie einen Rachenabstrich machen. Gründe für den Test sind ein bestätigtes Zusammentreffen mit einer infizierten Person oder eine Reise in die Lombardei oder nach Wuhan. Ein positiver Test ist meist keine Katastrophe – die Krankheit bereitet oft nur wenig Beschwerden.
Was tun, wenn die Kita oder Schule wegen des Coronavirus geschlossen wird? Auch dann stellen sich - gerade für berufstätige Eltern - viele Fragen. Unterdessen werden wegen der Corona-Krise Ausgangssperren in Deutschland immer wahrscheinlicher.
Was tun, wenn man leichte Krankheitssymptome hat, aber kein Coronavirus-Verdachtsfall ist? In welchen Fällen Ärzte telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen dürfen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lockert vorübergehend die Vorschriften für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ärzte dürfen jetzt Patienten mit Atemwegserkrankungen per Telefon krankschreiben.