ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen“, heißt es in der Beschlussvorlage des Corona-Gipfels. Demnach dürfen sich dann beispielsweise in einem Restaurant nur der eigene Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts aufhalten.
Diskos und Clubs dürfen ebenfalls wieder öffnen. Allerdings ist der Zugang nur mit einem 2G-Plus-Nachweis möglich. Feiern dürfen demnach nur Genesene und Geimpfte mit einem aktuellen, negativen Test.
Sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ wird es der Bundesregierung zufolge aber weiterhin geben. Vor allem in Innenräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder OP-Maske) geboten.
Sollte sich die Infektionslage nach dem 20. März in Deutschland wieder verschlechtern, werde man entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie anordnen, lautete es in der Beschlussvorlage.
Für Impfungen wirbt die Bundesregierung weiterhin. Aus Sicht des Expertenrats sei die „dreifache Impfung das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch Covid-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu erreichen.“ Nach Informationen der dpa handelte es sich bei der Beschlussvorlage aber noch nicht um den konkreten Entwurf, sondern nur um eine „Diskussionsgrundlage“. (Karolin Schäfer)