Angela Merkel kippt Ruhetage an Ostern: Corona-Regeln sind dennoch strenger als an Weihnachten
Die „Ruhetage“ an Ostern sind Geschichte. Trotzdem bleiben so strenge Corona-Maßnahmen für die Feiertage wie nie – mit Ausnahme für christliche Kirchen. Ein Überblick.
- Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist weiterhin dynamisch. Bund und Länder ziehen die vereinbarte Notbremse.
- Wegen des Coronavirus wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert.
- Oster-Lockdown gegen Corona: Über die Osterfeiertage gelten weiter die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Die „Ruhetage“ Gründonnerstag und Karsamstag werden hingegen wieder gekippt.
Update vom Donnerstag, 25.03.2021, 10:36 Uhr: Auch wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel die sogenannte Osterruhe wieder zurückgenommen hat, gelten an den Osterfeiertagen strenge Corona-Regeln. Neben den ohnehin bis zum 18. April 2021 verlängertem Lockdown gelten zusätzlich verschärfte Maßnahmen.
Corona-Regeln an Ostern in Deutschland - Ob Ruhetage oder nicht, es gelten härtere Vorgaben
Von Gründonnerstag (01.04.2021) bis Ostermontag (29.04.2021) sind nur Treffen von zwei Haushalten erlaubt. Anders als an Weihnachten darf allerdings die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden. An den Weihnachtsfeiertagen durften vier weitere Personen an den Festlichkeiten teilnehmen. Bei einem Osterbesuch dürfen somit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden aber auch jetzt nicht mitgezählt.
Des Weiteren sollen die Menschen die kostenlosen Corona-Tests in großer Zahl in Anspruch nehmen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am Donnerstag (25.03.2021) nochmals betonte. An Ostern bleiben Hotels und Ferienwohnungen in ganz Deutschland geschlossen. Übernachtungen sind allerdings in beruflichen Sonderfällen gestattet.

Ostern in Corona-Zeiten: Katholische Kirche hält an Präsenzgottesdiensten fest
Ob Präsenzgottesdienste an den Ostertagen stattfinden, überlassen Bund und Länder den Kirchen. Die Politik bitte aber darum, möglichst darauf zu verzichten. Die katholische Kirche hat bereits deutlich gemacht, dass sie wenig Verständnis für die Bitte hat und hält wohl in großer Zahl an regulären Gottesdiensten an den Feiertagen fest. Die evangelische Kirche hat sich hierzu noch nicht klar positioniert.
Corona-Regeln an Ostern: Das ist erlaubt - und das nicht
Update vom Mittwoch, 24.03.2021, 13.05 Uhr: Bund und Länder haben die Beschlüsse zu den Ruhetagen an Ostern wieder gekippt. Am Vormittag hatten Angela Merkel und die Länderchefinnen und -chefs in einer kurzfristig anberaumten Videoschalte vereinbart, den erst in der Nacht zu Dienstag gefassten Corona-Beschluss wieder zurückzunehmen. Die Spitzen von Bund und Ländern hatten bei der Beschlussfassung offenbar die rechtlichen Hürden unterschätzt.
Erstmeldung vom Dienstag, 23.03.2021, 10.28 Uhr: Frankfurt/Berlin – Die dritte Corona-Welle gönnt Deutschland keine Pause: Am Montagabend (22.03.2021) bis tief in die Nacht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die neuen Corona-Maßnahmen diskutiert.
Von Lockdown, Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen bis Reisewarnungen – Für Ostern haben Bund und Länder harte Regeln aufgestellt.
Corona-Gipfel – Verlängerung des Lockdowns beschlossen
Die aktuellen Beschlüsse von Anfang März werden bis zum 18. April verlängert. Das heißt: Die vereinbarte Notbremse kommt zum Einsatz und der seit drei Monaten andauernde Corona-Lockdown wird zeitlich ausgeweitet. Denn ansonsten wäre schon im April eine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten, heißt es.
Im Beschluss wird diese Maßnahme mit dem „starken Infektionsgeschehen“ und einer „exponentiellen Dynamik“ begründet. Die im März vereinbarte „Notbremse“ sah vor, die Beschränkungen wieder in Kraft zu setzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner ansteigt. Einige Regionen hatten diese Marke bereits überschritten, ohne dass es zu Konsequenzen gekommen war.
Corona: Kontaktbeschränkungen für Familie und Freunde über Ostern
Vom 1. (Gründonnerstag) bis einschließlich 5. April (Ostermontag) soll das private, öffentliche sowie wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden, so Angela Merkel. Für den 1. April und den 3. April (Samstag) gilt außerdem ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Diese Tage werden als „Ruhetage“ definiert. Dazu zählt auch das Schließen geöffneter Außengastronomie. Einzig der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Laut Kanzlerin Angela Merkel bleiben auch Tankstellen geöffnet. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch dürfen es insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Auch Präsenz-Gottesdienste soll es über Ostern nicht geben. In dem Beschluss heißt es, dass Bund und Länder die Religionsgemeinschaften bitten, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur online stattfinden zu lassen.
Bund-Länder-Beschluss: Ausgangssperre während der Corona-Pandemie?
Die ursprünglichen Pläne der „Notbremse“ sahen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung vor. Nun ist es eine von vielen Optionen, die Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 zur Pandemie-Bekämpfung einsetzen können. Welche der vorgegebenen Optionen die Landkreise wählen, ist ihnen überlassen.
Dazu zählen zum Beispiel auch auch eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrer:innen im privaten Pkw (wenn sie nicht aus dem selben Haushalt sind). Aber auch die Pflicht von Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Corona-Gipfel: Bund und Länder rufen zu Verzicht auf Urlaub auf – Verpflichtende Tests
Bund und Länder appellieren an alle Bürger:innen, während der Zeit des Lockdowns auf Urlaube, Auslands- sowie Inlandsreisen, zu verzichten. Treten Personen dennoch eine Reise an, soll es zukünftig eine generelle Testplicht vor Abflug geben. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst werden. Auch Urlaubsrückkehrer sollen im Urlaubsland vor dem Rückflug getestet werden. Bund und Länder erwarten daher von allen Fluglinien konsequente Tests, sowohl von ihrer Besatzung als auch von den Passagieren. Die angebotenen Flüge über Ostern sollen nicht weiter ausgeweitet werden, heißt es.

Für einen kontaktarmen Urlaub in Deutschland, also mit Selbstversorgung und eigenen sanitären Anlagen, hatten vor allem die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz geworben. Dies wurde aber im Beschluss nicht mit aufgenommen.
Corona-Regeln für Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
Da weiterhin nicht vollkommen klar ist, ob Geimpfte andere Menschen anstecken können, sollen in Pflegeeinrichtungen nach wie vor Hygiene- und Testkonzepte umgesetzt werden. Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Beratung einen Bericht erstellen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte mit großer Sicherheit nicht mehr infektiös sind, sodass verpflichtende Corona-Tests obsolet werden könnten. Die Besuchsregeln sowie Gruppenaktivitäten in Pflegeeinrichtungen könnten zwei Wochen nach der Zweitimpfung wieder ausgeweitet werden, heißt es. Sofern in der Einrichtung kein Corona-Ausbruch vorliegt.
Für Erziehungs- und Lehrkräfte in Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen die Testregeln verschärft werden. Angestrebt werden zwei verpflichtende Testungen pro Person, pro Woche.
Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz: Änderungen für Unternehmen
Unternehmen sollen ihre Kontakte so weit wie möglich beschränken. Sei dies nicht möglich, sollen sie mindestens einmal in der Woche Corona-Testungen für Mitarbeiter:innen anbieten.
Auch soll es weitere finanzielle Hilfen geben. Details dazu wurden aber noch nicht genannt.
Die nächsten Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder ist für den 12. April geplant. (Anna Charlotte Groos, mit Agenturen)