Juristin kritisiert Corona-Lockdown: „Meilenweit vom evidenzbasierten Handeln entfernt“
Geht der Lockdown möglicherweise zu weit? Juristin Jessica Hamed spricht im Interview über die Krise des Rechtsstaats während der Corona-Pandemie.
- Rechtsanwältin Jessica Hamed sieht in der Corona-Krise auch eine Krise des Rechtsstaats.
- Im Interview spricht sie darüber, was sie an den Maßnahmen stört.
- Jessica Hamed sagt über den Lockdown in der Corona-Krise: „Eine Gesellschaft besteht aus mehr als nur Viren, Leben und Gesundheit.“
Frau Hamed, Sie sehen in der Corona-Krise gleichzeitig eine „Rechtsstaatskrise“. Was funktioniert am Rechtssystem Ihrer Meinung nach nicht?
Keine der drei Gewalten, also Legislative, Judikative und Exekutive, wurde der Corona-Krise bislang gerecht. Die vornehmste Gewalt des Staates ist die Legislative. Sie ist die einzige direkt gewählte Gewalt und daher auch als einzige dazu berufen, alle grundlegenden Entscheidungen zu treffen, die wesentlich in die Grundrechte eingreifen. Und genau diese Gewalt, also die Parlamente, hat sich hier völlig aus dem Spiel genommen und das Handeln, das Entscheiden nahezu vollständig der Exekutive überlassen, von der Bundesregierung hinab bis zur Gemeindeverwaltung.
Corona-Krise: Gerichte gewährten nur in Ausnahmefällen Rechtsschutz
Was ist mit der Judikative?
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist – wohl als Folge des Ausfalls der Legislative – ihrer Funktion als Kontrollinstanz staatlichen Handelns nicht nachgekommen. Hunderte Eilverfahren richteten sich im November gegen Betriebsschließungen und Untersagungen. Obwohl es spätestens zu diesem Zeitpunkt evident war, dass es für derartige eingriffsintensive Maßnahmen noch nicht einmal eine ausreichende Rechtsgrundlage gab, gewährten die Gerichte nur in Ausnahmefällen Rechtsschutz: Statt von Recht und Gesetz ließen sie sich offenbar von gesamtgesellschaftlichen Erwägungen und einer öffentlich eingeforderten außerrechtlichen Moralisierung leiten.

Der Bundestag hat mit dem Infektionsschutzgesetz von November 2020 doch ein Instrument geschaffen, das die Maßnahmen auf ein gesetzliches Fundament stellt?
Ja, nachdem die Kritik auch aus Justizkreisen, sehr prominent etwa vom ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, lauter wurde, sah sich der Bundestag bemüßigt, eine neue – meines Erachtens ebenso wenig ausreichende – Rechtsgrundlage zu schaffen. Mit dieser hat der Bundestag allerdings erneut seine Entscheidungshoheit an die Exekutive abgegeben.
Corona-Krise: Der Staat muss seine Grundrechtseingriffe rechtfertigen
Gibt Ihnen nicht zu denken, dass Sie bereits mehrfach erfolglos gegen verschiedene Maßnahmen geklagt haben?
Nichtjurist:innen haben häufig falsche Vorstellungen davon, wie gerichtliche Verfahren ablaufen. Aus diesem Grunde veröffentliche ich mit dem Einverständnis meiner Mandant:innen seit Mai den Großteil meiner Schriftsätze in diesen Verfahren, damit sich jede:r selbst einen Eindruck von unseren Argumenten machen kann. Die Diskrepanz zwischen der Begründungstiefe unserer Anträge und den oberflächlichen Entscheidungen der Gerichte spricht dabei für sich.
Inwiefern?
Mir gibt zu denken, dass Tausende von Menschen alleine oder mit anwaltlicher Unterstützung erfolglos gegen evident rechtswidrige Maßnahmen gerichtlich vorgegangen sind, ohne dass seitens der Gerichte – und das trifft in der Pauschalität auf nahezu alle Gerichte zu – eine Bereitschaft zu erkennen war, den Argumenten der Antragsteller:innen, insbesondere auch den zum Teil sehr ausführlichen wissenschaftlichen Ausführungen, ernsthaft nachzugehen. Bausteinartige, nicht individuell angepasste Beschlüsse, bei denen teilweise sogar die ursprünglichen Rechtschreib- und Grammatikfehler übernommen wurden, sind hierbei keine Seltenheit. Ich kann nicht oft genug betonen, dass der Staat seine Grundrechtseingriffe rechtfertigen muss, und nicht die Bürger:innen ihre Freiheitsrechte. Die Situation hat sich sowohl bei Gericht als auch gesellschaftlich umgekehrt.
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Was Jessica Hamed an den Corona-Maßnahmen stört
Was stört Sie aktuell an den Maßnahmen?
Konkret störe ich mich daran, dass sich die Regierenden immer noch einer operativen Hektik hingeben. Auch über ein Jahr nach dem Bekanntwerden des neuen Coronavirus sind wir meilenweit vom evidenzbasierten Handeln entfernt. So ist es z.B. völlig unklar, ob und wie viel die jeweiligen drastischen Einschränkungen helfen. Schließlich endete der rapide Anstieg der täglichen Positivzahlen bereits Anfang November – und damit vor dem „Lockdown light“, um dann Anfang Dezember wieder extrem anzusteigen. Es wird aber behauptet, dass durch die als alternativlos dargestellten Maßnahmen Schlimmeres verhindert worden sei. Es ist weder die Entscheidungsbasis bekannt noch das politische Ziel klar definiert: Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens oder die weitgehende Vermeidung jeder Ansteckung? Die ersichtlich epidemiologisch absurde und willkürlich festgelegte 15-km-Grenze ist dabei nur ein trauriges Paradebeispiel des ungezielten, kopflosen Aktionismus der Regierenden. Warum nicht schon lange für eine valide Datenlage gesorgt wurde, ist mir unbegreiflich.
Aber sollte man in Zeiten einer Pandemie nicht auf die Einschätzung der Virolog:innen hören?
Zunächst gibt es nicht die Einschätzung der Virolog:innen, sondern es gibt widerstreitende Ansichten. Es ist ein Fehler, nur auf eine Fachdisziplin zu schauen. Den Rahmen für die Antwort auf alle gesellschaftlichen Fragen gibt unsere Verfassung vor. Sie regelt, grob gesagt, dass bei kollidierenden Interessen eine Abwägung stattzufinden hat. Diese Abwägung fällt seit Monaten einseitig zugunsten des hohen Gutes der – allerdings ausschließlich virenbezogenen – Gesundheit aus, ohne dass eine politische Debatte stattfindet. Eine Gesellschaft besteht allerdings aus mehr als nur Viren, Leben und Gesundheit. Dem wird im Übrigen die Disziplin der Epidemiologie besser gerecht, sie beschäftigt sich mit dem Gesamtbild der Bevölkerung, mit den sozialen und politischen Bedingungen für die Ausbreitung einer Erkrankung, aber auch mit den gesamtgesellschaftlichen Folgen ihrer Bekämpfung. Generell werden zu wenig interdisziplinäre Expertisen einbezogen.
Jessica Hamed beklagt einen fehlenden Diskurs in der Corona-Krise
Sie klagen einen fehlenden Diskurs an. Inwiefern?
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wird häufig als Abwertung menschlichen Lebens verstanden und dem Fragenden vorgeworfen, er relativiere menschliches Leben. Wenn etwas als „menschenverachtend“ und damit unzulässig bewertet wird, führt das zur Verengung des Meinungskorridors.
Dieses Missverständnis wird von einer Rhetorik befeuert, die auf ein „Heldentum“ der Zuhausebleibenden setzt und rhetorisch fragt, ob ein Weihnachten schön sei, wenn es Opas letztes werde. So ist das Papier aus dem Bundesinnenministerium, in dem schon zu Beginn der Krise dazu geraten wurde, der Bevölkerung Angst zu machen und vor allem auf Kinder einzuwirken, in der Presse nie dem skandalösen Inhalt angemessen thematisiert worden.

Aber es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass enge familiäre Zusammenkünfte für ältere Menschen ein Risiko bedeuten.
Das Virus ist für einige Menschen sehr gefährlich, und die Krankheit muss ernst genommen werden. Aber jeder Mensch hat grundsätzlich auch das Recht zu entscheiden, wie er mit Risiken umgeht. Offenbar traut man der Bevölkerung aber nicht zu, vernünftige und richtige Entscheidungen zu treffen. Durch das Unterbinden der Debatte und das gleichzeitige Vorsetzen der Maßnahmen wird den Menschen jede Verantwortung genommen. Wir haben aktuell nur eine „Scheinverantwortung“, die darin besteht, alle Regeln korrekt anzuwenden. Tatsächlich lässt sich eine Debatte effektiv verhindern, wenn bereits die Fragen als unzulässig betrachtet werden. Und eine solche Wertung ist bei einem Großteil der Medien und in der Gesellschaft recht schnell verankert worden. Dass heute immer noch eine Art gesellschaftliche Schock- und Angststarre zu beobachten ist, die es vielen Menschen unmöglich zu machen scheint, andere Meinungen auszuhalten oder sogar intellektuell nachzuvollziehen, ist für mich ebenfalls ein Ausdruck des verengten Meinungskorridors, der auch dadurch entstanden ist, dass seit Monaten eine Angstnachricht die nächste jagt.
Leben und Gesundheit gegen Freiheit abwägen - nicht nur in der Corona-Krise
Schlechte Nachrichten über steigende Fall- und Todeszahlen in Zeiten einer Pandemie müssen vermeldet werden.
Zum einen gibt es auch positive Meldungen, etwa die Zahl der Genesenen oder die ins Verhältnis gesetzten, nicht absoluten Zahlen. Außerdem haben sich viele Medien dazu entschlossen, Kritiker:innen der staatlichen Maßnahmen weniger Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, als deren Unterstützer:innen. Das ist zumindest mein Eindruck, dem Sie gerne entgegentreten können, falls Sie das anders bewerten.
Mittlerweile bewerte ich das tatsächlich anders. In sämtlichen Medien werden gerade die aktuellen Maßnahmen bezüglich ihrer Sinnhaftigkeit breit diskutiert.
Das ist nicht von der Hand zu weisen, aber es handelt sich hierbei um oberflächliche Kritik an einzelnen Punkten, die sich auf die besonders absurden Maßnahmen bezieht; es ist aber keine grundsätzliche Kritik. Wer sich kritisch äußert, muss darauf gefasst sein, wenigstens als unsolidarisch, neoliberal und menschenverachtend diskreditiert zu werden. Dabei wird mehrheitlich immer noch verkannt, dass wir auch sonst Leben und Gesundheit gegen Freiheit abwägen – etwa beim Straßenverkehr und Klimaschutz.
Was meinen Sie, wenn Sie von einem „Schuldprinzip“ in Bezug auf Corona-Maßnahmen sprechen?
Der in Politik und Wissenschaft geäußerte Gedanke, dass Menschen, die „mutwillig“ Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten haben, eine intensivmedizinische Behandlung verwehrt werden sollte, ist nichts anderes als die Implementierung eines Schuldprinzips. Menschen haben (derzeit) die Pflicht, gesund zu bleiben und das Gesundheitssystem nicht zu belasten. Deshalb wurde z.B. auch der Verkauf oder das Abbrennen von Feuerwerksartikeln untersagt. Mit diesem Gedanken könnte man auch schuldhaft Übergewichtigen, Raucher:innen oder Sportler:innen eine Behandlung versagen.
Zur Person
Jessica Hamed studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Buenos Aires. Seit 2016 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen; im Februar 2020 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen. Als Strafrechtlerin ist sie ständig mit Fragen des Verfassungsrechts befasst und vertritt seit März 2020 bundesweit in verwaltungs- und strafrechtlichen „Coronaverfahren“ und veröffentlicht ihre Schriftsätze. Sie ist außerdem Dozentin an der Hochschule Mainz.
Jessica Hamed: Es kann nicht darum gehen, jegliches Risiko auszuschließen
Aber wenn ich in Zeiten einer Pandemie mit meinem Verhalten andere gefährde, ist es etwas anderes, als wenn ich mich alleine durch Rauchen gefährde.
Das ist meiner Meinung nach nur bedingt richtig. Erstens gefährdet man z.B. durch Autofahrten ebenso wie durch Rauchen unmittelbar auch andere Menschen. Zweitens ist es aktuell – und das ist das wichtigere Argument – jedem Menschen möglich, sich vor einer Infektion zu schützen, etwa durch das Tragen einer geeigneten Atemschutzmaske. Die Möglichkeit, sich mit einem Erreger zu infizieren, gehört grundsätzlich auch zum allgemeinen Lebensrisiko; wie hoch das ist, kann man durch sein eigenes Verhalten beeinflussen.
Ich will damit sagen: Es kann nicht darum gehen, jegliches Risiko auszuschließen; das Risiko ist vielmehr durch Regelungen in einer vernünftigen Weise zu reduzieren, sodass jede:r am Leben teilhaben kann. Restrisiken sind aber hinzunehmen.
Stichwort Solidarität. Sie plädieren wörtlich dafür, diejenigen „wegzusperren“, die besonders geschützt werden müssen – sprich alte Menschen anstatt „alle“. Ist das nicht völlig unsolidarisch?
Sehen Sie, mit dieser Frage machen Sie genau das, was ich zuvor kritisiert habe. Ich möchte die Frage daher, bevor ich sie beantworte, gerne einmal zurückgeben: Ist es nicht völlig unsolidarisch, eine gesamte Gesellschaft in den Lockdown zu schicken, anstatt mit staatlichen Maßnahmen - wie etwa der Versorgung der Bevölkerung mit FFP2-Masken - dafür zu sorgen, dass Risikogruppen geschützt werden, aber gleichzeitig Kinder zur Schule gehen können?
Meine Frage bezog sich darauf, dass die einen verzichten müssen, damit die anderen dürfen. Unter moralisch-solidarischen Gesichtspunkten.
Mit diesem Statement habe ich zugespitzt auf die irregeleitete Annahme hingewiesen, die sich jetzt wieder bei der Frage Bahn bricht, ob „Geimpfte“ „Privilegien“ erhalten dürfen. In dem Text, auf den Sie anspielen, stelle ich allerdings klar, dass der Schutz der Risikogruppen selbstverständlich nicht durch Isolation erreicht werden darf. Solidarität wird nämlich falsch – und vor allem nur einseitig verstanden. Seit Monaten scheint man zu glauben, dass Solidarität bedeute, dass alle Menschen Einschränkungen erfahren müssen, damit nicht nur ein Teil Einschränkungen erleidet. Man verkennt so die Realität, dass das Virus vornehmlich für alte bzw. sehr alte Menschen gefährlich und lebensbedrohlich ist.
Jessica Hamed: Lebensschutz steht nicht vor allen anderen Grundrechten
Und ist Rücksichtnahme nicht Grundlage einer Gesellschaft?
Auch hier wieder: Erstaunlicherweise wird der Begriff Solidarität auch in diesem Zusammenhang vor allem dazu genutzt, Menschen einzuschränken. Wer ist solidarisch mit Restaurantbetreiber:innen, Fitnessstudiobetreiber:innen etc., die effektive Hygienekonzepte entwickelt und mitunter Tausende von Euro in Belüftungssysteme gesteckt haben? Sind die angekündigten Novemberhilfen geflossen? Es kann und muss Solidarität in einer Gesellschaft erwartet werden. Aber keine blinde, unausgewogene. Warum fordern wir etwa von Kindern und Jugendlichen, die am wenigsten von der Gefahr des Virus betroffen sind, Solidarität ein? Warum nicht von der Gruppe, die am stärksten betroffen ist?
Was ist Ihr Lösungsvorschlag?
Es bedarf eines Grundkonzeptes, welches ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleistet, ohne das Risiko komplett auszuschließen. Es ist nämlich gerade nicht so, dass wir uns dafür entscheiden müssen, die einen wegzusperren. Wir müssen lediglich anerkennen, dass es unterschiedlich hohe Risiken gibt und daher unterschiedliche Verhaltensweisen angemessen sind. Der Lebensschutz steht anders als viele meinen auch nicht vor allen anderen Grundrechten. Vielmehr steht die Menschenwürde an erster Stelle; ohne Leben kann sie natürlich nicht zur Entfaltung gelangen. Ein würdevolles Leben muss für alle – auch im Pflegeheim! – gewährleistet sein, dies gelingt mit den aktuellen Maßnahmen nicht. Abgesehen davon ist der Schutz der besonders gefährdeten Gruppen nicht gelungen. (Das Interview führte Katja Thorwarth)