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Corona-Lockdown: Diese Geschäfte und Einrichtungen bleiben geöffnet

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Durch den Corona-Lockdown wird das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren. Einige Geschäfte und Einrichtungen bleiben jedoch geöffnet.

Frankfurt - Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff. Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen wird das öffentliche Leben ab Mittwoch, 16. Dezember, drastisch heruntergefahren. Die Präsenzpflicht in Schulen wird aufgehoben. Für Weihnachten und Silvester gelten Einschränkungen. Auch die meisten Geschäfte müssen wie bereits im Frühjahr wieder schließen.

Einkaufen vor dem Lockdown
Einkaufen vor dem Lockdown © Christoph Boeckheler

Corona-Lockdown: Ausnahmen im Einzelhandel und bei Dienstleistungen

Bund und Länder haben sich auf Leitlinien verständigt, die von den Ländern umgesetzt werden, doch es gibt auch Ausnahmen. So kann es durchaus vorkommen, dass in einem Bundesland Geschäfte geöffnet haben, die in einem anderen Bundesland jedoch geschlossen bleiben müssen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Erklärung auf „regionale Besonderheiten“ und „epidemiologische Lagen“. Die Länder sollen „bedarfsgerecht“ reagieren können.

Bundesweit einheitlich geregelt ist, dass während des bundesweiten Lockdown, der vorerst bis zum 10. Januar 2021 gelten soll, folgende Einrichtungen geöffnet bleiben dürfen:

Geschlossen werden neben Baumärkten bundesweit auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Weiter durchgeführt werden dürfen medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Zuge der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ab 11. Januar 2021 beschließen. (uf)

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