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Abgeordnetengruppen einigen sich auf Corona-Impfpflicht ab 60

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Von: Andreas Schmid, Sophia Lother, Sarah Neumeyer

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Corona-Impfung
Die beiden Abgeordnetengruppen im Bundestag, die jeweils eigene Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht eingebracht haben, verständigten sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Pflicht vorerst ab 60 Jahren. © Sebastian Gollnow / dpa

Der Bundestag soll am Donnerstag über eine Corona-Impfpflicht abstimmen. Die Initiatoren der Gruppen für die Gesetzesentwürfe zur Impfpflicht haben eine Einigung erzielt. 

Update vom Dienstag, 05.04.2022, 19.19 Uhr: In das Ringen um einen mehrheitsfähigen Kompromiss für eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland kommt Bewegung. Die beiden Abgeordnetengruppen im Bundestag, die jeweils eigene Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht eingebracht haben, verständigten sich am Dienstag auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Pflicht vorerst ab 60 Jahren. Zunächst berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber. Damit steigen die Chancen für die Abstimmung, die ohne die üblichen Fraktionsvorgaben an diesem Donnerstag geplant ist.

Wie es in einer Erklärung heißt, soll zunächst „eine Impfnachweispflicht für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, also der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe“, festgelegt werden. Sie soll ab Oktober erfüllt sein müssen. Diese Pflicht soll noch mit einem Bundestagsbeschluss im Juni ausgesetzt werden können, falls die Impfrate ausreichend gesteigert werden konnte. Im Herbst soll der Bundestag vor dem Hintergrund der dann vorherrschenden Erkenntnisse und potenzieller Virusvarianten entscheiden, „ob zusätzlich die Aktivierung der Impfnachweispflicht für Altersgruppen ab 18 Jahren greifen soll“.

Corona-Impfpflicht in Deutschland: Vorstoß für Personen ab 18 vorerst gescheitert

Update vom Montag, 04.04.2022, 14.50 Uhr: Die Corona-Impfpflicht ab 18 wird wohl nicht kommen (s. Erstmeldung). Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, bewertet das Aussetzen positiv. „Es ist zu begrüßen, dass es vorerst keine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren geben wird“, sagte Thomae unserer Redaktion. „Denn ein solcher weitreichender Schritt ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn eine Impfung garantiert vor Ansteckung schützen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall.“

Zudem drohe aktuell keine Überlastung des Gesundheitssystems. „Statt Menschen zu einer Impfung verpflichten zu wollen, haben wir eine Phase erreicht, in der wir auf Eigenverantwortung setzen können. Jeder sollte selbst entscheiden, ob er sich impfen lässt, Maske trägt oder sich testen lässt.“ Es sei aber dennoch wichtig, dass die Bundesregierung „durch Impfkampagne und Aufklärung alles daran setzt, die Impfquote weiter zu erhöhen“.

Stephan Thomae bei der Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde der FDP
Stephan Thomae sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. © Frederic Kern/Imago Images

Corona-Impfpflicht in Deutschland: Vorstoß für Personen ab 18 vorerst gescheitert

Erstmeldung vom Montag, 04.04.2022, 11.30 Uhr: Berlin – Eine Pflicht zur Corona-Impfung* für alle Erwachsenen wird es in Deutschland zumindest vorerst nicht geben. Die parlamentarischen Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 18 Jahren legten das Vorhaben am Montag (04.04.2022) mangels Erfolgsaussichten auf Eis, wie die Initiatoren des Bundestags-Antrags bekannt gaben. Eine Impfpflicht solle es stattdessen nun für Menschen ab 50 Jahren geben, erläuterte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen.

Corona-Impfpflicht in Deutschland vom Tisch? Ein Vorstoß scheitert

Alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 49 Jahren sollen sich der neuen Vorlage zufolge aber einer verpflichtenden Impfberatung unterziehen. Auch halten sich die Antragstellerinnen und Antragsteller ausdrücklich die Möglichkeit offen, die Impfpflicht bei Bedarf später doch auf alle Erwachsenen auszuweiten. Zudem vorgesehen ist die Vorbereitung eines Impfregisters, wie es besonders die Union fordert.

Die SPD-Abgeordnete* Dagmar Schmidt räumte ein, dass Bemühungen um einen Kompromiss zwischen den Befürworterinnen und Befürwortern der Impfpflicht ab 18 einerseits und der Union, die nur einen Vorratsbeschluss für eine mögliche spätere Impfpflicht fassen will, sowie einer dritten Gruppe, die eine Impfpflicht ab 50 vorbereiten will, gescheitert seien.
Bleibe es dabei, solle nun der neue Antrag statt des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden, sagte Schmidt. Eine Mehrheit dafür ist allerdings weiterhin ungewiss. (slo/as) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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