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Corona-Behandlung: Gesundheitsminister will Ungeimpfte zur Kasse bitten

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Von: Mirko Schmid

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Gegen Corona Ungeimpfte stellen die deutliche Mehrheit in den Intensivbetten. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will sie zur Kasse bitten – wenn es eine Impfpflicht gibt.

München – Die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) sprechen eine klare Sprache. Im Zeitraum vom 22. November bis zum 12. Dezember lag der Anteil von intensivbehandelten Corona-Erkrankten auf den Intensivstationen, welche bereits vollständig geimpft waren, bei 20,7 Prozent im Alter zwischen 18 und 59 Jahren. Im Alter von über 60 Jahren lag die Quote bei 38,9 Prozent. Umgekehrt heißt das, dass 61,1 Prozent der über 60-Jährigen und sogar 79,3 der zwischen 18 und 59-Jährigen, die infolge einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation behandelt werden mussten, nicht geimpft waren.

Laut RKI über das Meldesystem DIM sind inzwischen bereits 70,8 Prozent aller Personen in Deutschland geimpft. Somit wird deutlich, dass die bedeutend kleinere Minderheit der Ungeimpften trotzdem die große Mehrheit der auf den Intensivstationen Behandelten stellt. Umgerechnet rund fünfmal mehr Fälle einer Intensivbehandlung gibt es also unter Ungeimpften im Vergleich zu Geimpften. Zusätzlich waren alle elf Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren, welche nach einer Corona-Infektion intensivbehandelt werden mussten, ungeimpft.

5 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahre18 bis 59 Jahre60 Jahre und älter
Auf Intensivstation betreute symptomatische COVID-19-Fälle566031.196
Anteil Impfdurchbrüche00125465
Anteil Ungeimpft56478731
Quelle:Wochenbericht RKI (23.12.2021)

Auch wenn also die Zahl der Impfdurchbrüche mit der Zahl der Impfungen steigt, geben die Zahlen des RKI nur eines her: Den Großteil der Intensivbetten nehmen Ungeimpfte ein, angesichts ihrer Minderheit in der Bevölkerung wird das Ungleichgewicht in Relation zur Gesamtzahl der Geimpften sogar noch größer. Dass also Krankenhäuser und vor allem das Personal auf den Intensivstationen weiterhin überlastet sind, liegt zu einem Großteil an jenen, die sich noch nicht haben impfen lassen wollen oder können.

Corona: Bayerns Gesundheitsminister will „Malus-Regelungen“ für Ungeimpfte

Noch deutlicher werden diese Zahlen, nimmt man jene hinzu, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Laut RKI liegt die Zahl der „Geboosterten“ aktuell bei rund 29,9 Millionen – und damit inzwischen bereits höher als die Zahl der Ungeimpften. Und obwohl die bereits dreifach Geimpften verglichen mit den Ungeimpften in der Mehrheit sind, lag ihr Anteil an den Corona-bedingten Intensivbehandlungen seit dem 22. November bei gerade einmal einem Prozent (18 bis 59 Jahre) respektive 6,5 Prozent (60 Jahre und älter).

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will Ungeimpfte zur Kasse bitten.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will Ungeimpfte zur Kasse bitten. © imago

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek will auf dieses Ungleichgewicht nun reagieren, indem er vorschlägt, es bei einem Verstoß gegen die allgemeine Impfpflicht nicht bloß bei einem Bußgeld zu belassen. Darüber hinaus sollen, geht es nach dem CSU-Politiker, auch finanzielle Nachteile bei der Krankenversicherung erwogen werden. „Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären“, so Holetschek.

Die Begründung des bayerischen Gesundheitsministers, der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist: „Das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht.“ Auch diese Behauptung wird von den Zahlen des RKI gedeckt. Von den zwischen dem 22. November und dem 12. Dezember gemeldeten 375.000 Corona-Fällen waren 58,26 Ungeimpfte, lediglich bei 41,74 Prozent handelte es sich um Impfdurchbrüche. Erneut zugrunde gelegt, dass mit 70,8 Prozent der Bevölkerung ein Großteil bereits vollständig geimpft ist, bedeutet das, dass die Ansteckungsquote unter Ungeimpften mit 0,9 Prozent im Vergleich zu den Geimpften mit 0,27 um mehr als das Dreifache höher liegt.

5 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahre18 bis 59 Jahre60 Jahre und älter
Symptomatische COVID-19-Fälle53.87335.174232.73454.019
Anteil Impfdurchbrüche463.481117.85935.494
Anteil Ungeimpft53.82731.693114.87518.525
Quelle:Wochenbericht RKI (23.12.2021)

Ungeimpfte zur Kasse: Beteiligung an Behandlungskosten oder Streichung des Krankengeldes

Als mögliche Reaktion nannte Holetschek unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes. Damit kommt der bayerische Gesundheitsminister unter anderem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin entgegen, die bereits Ende November eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen gefordert hatte.

„Der hohe Anteil der Menschen, die noch nicht geimpft sind, werden uns sonst in eine Katastrophe führen und unser Gesundheitssystem in einem Maße überlasten, wie wir es bisher nicht kennengelernt haben. Mit einer Impfpflicht allein kommen wir hier nicht mehr weiter“, hieß es im Schreiben der Kassenärzte. Ihre Idee: Ungeimpfte, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, sollen per Eigenbeteiligung oder einen Aufschlag auf den Betrag zur Krankenversicherung zur Kasse gebeten werden. Die daraus entstandenen Einnahmen „könnten den Pflegekräften im stationären Bereich und den Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung zugutekommen“, hieß es weiter.

5 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahre18 bis 59 Jahre60 Jahre und älter
Verstorbene symptomatische COVID-19-Fälle001601577
Anteil Impfdurchbrüche0026630
Anteil Ungeimpft56134947
Quelle:Wochenbericht RKI (23.12.2021)

Bayern: Gesundheitsminister Holetschek drängt auf zeitnahe Einführung der allgemeinen Impfpflicht

Eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder Streichung des Krankengeldes sind bereits jetzt gesetzlich geregelt und wären kein Novum. So zahlen Patient:innen etwa für Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings selbst drauf.

In diesem Sinne forderte Holetschek die Bundestagsparteien auf, die allgemeine Impfpflicht noch im Januar gesetzlich auf den Weg zu bringen, um sie „zeitnahe zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ zu „starten“. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt mit dem Ende der Übergangsfrist ab dem 15. März. Bis dahin müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtung eine vollständige Impfung nachweisen. Aus Gesprächen wisse er, so Holetschek, dass sich viele Beschäftige in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch die nur für sie geltende Impfpflicht „stigmatisiert“ fühlten. (Mirko Schmid)

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