1. Startseite
  2. Politik

Corona-Beschluss in Frankreich: Macron verkündet Impfpflicht

Erstellt:

Von: Sandra Kathe

Kommentare

Nachdem die Delta-Variante des Coronavirus auch in Frankreich das Pandemiegeschehen prägt, hat Präsident Macron am Montag eine Impfpflicht für Pflegekräfte angekündigt.

+++ Montag, 12.07.2021, 21.00 Uhr: In seiner Fernsehansprache am Montag kündigte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eine Impfpflicht für alle Mitarbeiter:innen des Gesundheitssektors sowie der Pflege an. Konkret bedeutet das, dass alle Beschäftigten von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen verpflichtet werden, sich bis zum 15. September impfen zu lassen. Für Risikogruppen solle es zudem ab September Auffrischungs-Impfungen mit einer dritten Dosis geben.

Damit ist Frankreich eines der ersten Länder, in denen eine Impfpflicht eingeführt wird. In Italien gebe es die Pflicht-Impfung für Ärzte und anderes medizinisches Personal bereits seit Mai, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Auch in Griechenland steht laut Regierungschef Kyriakos Mitsotakis ab Mitte August eine Impfpflicht bevor. Auch hier beschränkt sich die Impfpflicht auf Beschäftigte der Pflege sowie des Gesundheitswesens. In Deutschland wird derzeit darüber diskutiert, eine ähnliche Regel für das Personal in Kitas und Schulen einzuführen.

Um keine neue Welle von Corona-Infektionen für besonders gefährdete Personengruppen zu riskieren, hat Frankreich die Impfpflicht für Pflegekräfte beschlossen.
Um keine neue Welle von Corona-Infektionen für besonders gefährdete Personengruppen zu riskieren, hat Frankreich die Impfpflicht für Pflegekräfte beschlossen. © Federico Gambarini/dpa

Corona in Frankreich: Impfpflicht für Pflegekräfte zeichnet sich ab

Erstmeldung vom Sonntag, 11.07.2021, 14.36 Uhr: Paris – Weil die ansteckendere Delta-Variante das Pandemie-Geschehen in Frankreich dominiert und die Anzahl der Infektionen wieder zunimmt, will die Regierung in Paris am Montag (12.07.2021) über eine Gesetzesänderung beraten. Zu den neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wird auch eine Impfpflicht für Pflegekräfte, sowie möglicherweise auch für das Personal anderer Dienstleistungsbereiche, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, in Betracht gezogen. In Frankreich liegt die Corona-Inzidenz (Stand: 11.07.2021) bei 36,7.

Diese und weitere Schutzmaßnahmen hat ein wissenschaftlicher Beirat der Regierung am Freitag empfohlen. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass die Zahl der gegen das Coronavirus geimpften Menschen in Frankreich „unzureichend“ sei. Die französischen Gesundheitsbehörden registrierten zuletzt eine Impfquote von rund 39 Prozent der Bewohner:innen Frankreichs. In einer Sondersitzung am Montag sollen die neuen Maßnahmen besprochen werden. Im Anschluss will Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron die Änderungen in einer Fernseh-Ansprache erläutern.

Weil bislang nur knapp 40 Prozent der Pflegekräfte in Frankreich geimpft sind und die Delta-Variante sich ausbreitet, berät die Regierung am Montag über ein neues Gesetz.
Weil bislang nur knapp 40 Prozent der Pflegekräfte in Frankreich geimpft sind und die Delta-Variante sich ausbreitet, berät die Regierung am Montag über ein neues Gesetz. © Tom Weller/dpa

Wissenschaftsbeirat in Frankreich fordert Corona-Maßnahmen auch für Ferienzeit

Neben der Impfpflicht für Pflegekräfte sprach sich der Beirat für verschärfte Maßnahmen in besonders stark betroffenen Gebieten aus, auch in der Hauptferienzeit im Juli und August. Unter anderem im Pariser Großraum, an der Côte d‘Azur und in der Bretagne nahmen die Corona-Infektionen zuletzt erneut zu. Im französischen Ferienverkehr kam es aufgrund des riesigen Verkehrsaufkommens auf Frankreichs Straßen zu Staus auf einer Gesamtlänge von über tausend Kilometern.

Dennoch werden auch in Frankreich nach wie vor zahlreiche Auflagen weiter gelockert. Am Wochenende durften erstmals seit rund 16 Monaten die Diskotheken wieder öffnen. Viele bleiben wegen der Auflagen aber vorerst geschlossen. Disco-Besucher müssen einen „Gesundheitspass“ vorlegen, der Aufschluss über eine Impfung, eine überstandene Erkrankung oder einen negativen Corona-Test gibt. Die Räume dürfen maximal zu 75 Prozent gefüllt sein. Im Gegenzug wird das Tragen einer Maske lediglich empfohlen. (ska/AFP)

Auch interessant

Kommentare