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Gesundheitsminister Spahn mit Erklärung
Masken-Gutscheine für Deutschland: Wer, wie viele Corona-Coupons bekommt
- vonTobias Utzschließen
Bald gibt es Masken-Gutscheine in Deutschland: Damit sind Masken erhältlich.
- In Deutschland werden zukünftig Masken-Coupons vergeben.
- Das kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als Corona-Maßnahme an.
- Wer, wie viele davon bekommt, erfahren Sie hier.
Berlin - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich am Mittwochmittag (09.12.20) zu den neuesten Entwicklungen der Corona-Pandemie in Deutschland geäußert. Als zentrales Thema ging der 40-Jährige auf Risikogruppen ein und wie diese geschützt werden können.
Corona-Coupons: Spahn sagt, wer die Masken-Gutscheine bekommt
„Risikogruppen zu schützen, ist unser oberstes Ziel“, betonte er auf der Pressekonferenz. Deshalb habe man beschlossen, sogenannte Corona-Coupons auszugeben.
"Risikogruppen zu schützen, ist unser oberstes Ziel. Deswegen geben wir über 60-Jährigen und anderen vom GBA definierten Risikogruppen die Möglichkeit, 3 Atemschutzmasken in ihren Apotheken kostenfrei abzuholen. Das gilt bis zum 31.12.“ @jensspahn zur #Schutzmasken-Verordnung.
— BMG (@BMG_Bund) December 9, 2020
Bei Corona-Coupons handelt es sich um Gutscheine. Insbesondere Menschen im Alter von 60 Jahren oder älter sollen diese erhalten, um bevorzugt Masken zu bekommen. Aber auch andere Risikogruppen sollen davon profitieren. Spahn sagte, dass jeder Betroffene drei FFP2-Masken erhalten solle. Die Coupon-Aktion soll die Risikogruppen vor der Infektionsgefahr über die Weihnachtsfeiertage schützen. Die Aktion soll bis Ende Dezember 2020 laufen.
Laut Angaben von Spahn können die Schutzmasken in Apotheken abgeholt werden, indem sich Risikogruppen vor Ort ausweisen beziehungsweise ihre Vorbelastung belegen. Für Anfang kommenden Jahres soll es dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Schutzmasken geben, sagte der Minister in einer Pressekonferenz. Sie sollen durch die Krankenkassen ausgegeben werden. Dies soll unabhängig von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen gelten. (Tobias Utz)
Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/AFP