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Buschmann will Namensrecht reformieren - Vorschlag der Grünen stößt auf Ablehnung

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Justizminister Buschmann
Bundesjustizminiser Marco Buschmann (FDP) im Deutschen Bundestag. © Wolfgang Kumm/dpa

Justizminister Buschmann plant eine Reform des Namensrechts - die Grünen haben einen weiteren Vorschlag. Der kommt bei der FDP nicht so gut an.

Berlin - Nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seine Reformpläne für das Namensrecht vorgestellt hat, nach dem es Ehepartnerinnen und Ehepartner in Zukunft möglich sein soll, gemeinsame Doppelnamen zu tragen, meldeten sich die Grünen mit einem zusätzlichen Vorschlag zu Wort. Zwar begrüßen sie grundsätzlich den Reformvorschlag, aber auch über eine Verschmelzung von Nachnamen solle nachgedacht werden: „Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der Welt.

Die Verschmelzung von Nachnamen ist etwa in Großbritannien bereits Praxis. Heiratet dort Herr James seine Partnerin Harrison, könnte das Paar über das sogenannte „Meshing“ den gemeinsamen Namen Jamison tragen. Ein Beispiel für deutsche Nachnamen wäre beispielsweise „Schmüller“ - eine Mischung aus Schmidt und Müller. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, antwortete auf die Frage, ob sie dies auch in Deutschland für sinnvoll halte: „Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den ExpertInnen auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren.“

Verschmelzung von Nachnamen: FDP gegen Vorschlag der Grünen

Die FDP hingegen zeigte sich der Idee gegenüber abgeneigt: „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd“, so die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. „Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Buschmann will seinen ursprünglichen Referentenentwurf zur Änderung des Namensrechts demnächst vorlegen. Die Vorarbeiten seien weit vorangeschritten und die wichtigsten Fragen geklärt. Bislang ist es nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht der Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. Der Doppelname soll nach Buschmanns Reformplänen auch für die Kinder möglich sein.

Reform des Namensrechts: Buschmann will auch Scheidungskindern und Minderheiten Namensänderungen erleichtern

Im Zuge dessen will der Justizminister auch die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Dadurch soll es künftig möglich sein, die Änderung durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen. Ein kompliziertes Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz wäre dann nicht mehr nötig. „Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt“, so Buschmann. Genauso könnte das Kind in einer solchen Situation ein Interesse daran haben, seinen Familiennamen zu ändern. Das geltende Recht sei auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt, findet er und verspricht: „Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen.“

Außerdem sollen auch namensrechtliche Traditionen von Minderheiten in Deutschland erleichtert werden. So sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen eintragen lassen dürfen. „Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden“, sagte Buschmann der Nachrichtenagentur dpa. Das deutsche Familienrecht hinke dem teilweise hinterher. Deshalb habe die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch weitere Änderungen vereinbart, die das familiäre Zusammenleben betreffen: Änderungen sollen auch im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht folgen.

Auf Twitter unterstrich Buschmann am Dienstag (21. März) noch einmal die Wichtigkeit der Reform des Namensrechts. Sie sei „überfällig“, denn die bisherigen Regelungen würden „der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht“. Laut Welt befürworten auch die CDU und die Linke die geplante Neuregelung Buschmanns. (ale)

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