„Hängt die Grünen“ - Gericht in München verbietet einstweilig Plakate
„Hängt die Grünen“ – so wirbt die rechtsextreme Kleinpartei Der Dritte Weg mit Hass und Hetze. Nun verbietet das Landesgericht in München die Plakate mit der Verwendung dieses Spruches.
München – Vor der Bundestagswahl 2021 machte die rechtsextreme Splitterpartei „Der Dritte Weg“ vor allem durch die Verbreitung von Hass und Hetze Schlagzeilen. Die Plakate mit dem Spruch „Hängt die Grünen!“ beschäftigen aber auch jetzt noch immer die Justiz. Nun hat das Landgericht München I dem „Dritten Weg“ das Aufhängen von Wahlplakaten mit diesem Slogan verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag (20.09.2021). Sollte die Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
Die Formulierung jemanden „zu hängen“ werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, also der Grünen, verletzt.
Bundestagswahl 2021: Gericht verbietet Plakate „Hängt die Grünen“ von rechtsextremer Splitterpartei
„Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie“, kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. „Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.“ In diesem Fall war das Zivilgericht zuständig, da die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte.

In Bayern hat die Polizei bereits die Wahlplakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit vermehrt Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. (Yasemin Kamisli mit dpa)