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„Hängt die Grünen“: Plakate sorgen für Chaos

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"Hängt die Grünen"-Plakat
Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei „III Weg“ hängt über einem Plakat der Grünen. © Bodo Schackow/dpa

In Zwickau plakatiert eine rechte Partei „Hängt die Grünen“. Die Empörung ist einhellig, die juristische Einschätzung aber nicht.

Zwickau - Die Aktion sorgt allgemein für Empörung. Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ wirbt vor der Bundestagswahl 2021 mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ um Wählerinnen und Wähler. Verboten ist das nicht. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, dass die Plakate vorerst bleiben dürfen - allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen. Die Stadt Zwickau hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

Auch dieser Umstand sorgt für Entsetzen. Die Wahlplakate seien „blanke Hetze“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, der auch Präsident des Deutschen Städtetages ist. Er könne nicht verstehen, dass der Slogan nicht verboten werde. „In meinen Augen ist das nicht Ausdruck von Meinungsfreiheit - das ist ein Mordaufruf.“, sagte der SPD-Politiker. „Ein Aufruf zur Gewalt darf im öffentlichen Raum nicht geduldet werden. Dieses Plakat ist kein Wahlkampf, sondern Hass. Das verstößt krass gegen die politischen Grundregeln in unserer Demokratie.“

Auch Marco Wanderwitz (CDU) zeigte sich irritiert. Es sei ein „eindeutiger Aufruf zu Gewalt bis hin zu Mord“, sagte der Ostbeauftragte der Bundesregierung den ARD-„Tagesthemen“. Die Reaktion des Rechtsstaates könne nicht sein, „dass diese Plakate hängen bleiben“.

Verwaltungsrechtler: „Hängt die Grünen“-Plakate sind doppeldeutig

Aus Sicht der Justiz sieht die Sache aber anders aus. Staatsrechtler Jochen Rozek sieht das Kernproblem in der Mehrdeutigkeit des Motivs. Die Plakate der Splitterpartei seien mit Bedacht gemacht, sagte der Professor der Universität Leipzig. Wer immer dieses Motiv entworfen habe, kenne die Rechtsprechung.

Die Doppeldeutigkeit ergebe sich aus dem zweiten Satz, der in kleinerer Schrift unter dem Aufruf „Hängt die Grünen!“ zu lesen ist. Er lautet „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“

Der erste Satz lasse sich als Aufforderung verstehen, die Mitglieder oder Anhänger:innen der Grünen zu hängen. Man könne darin also einen Mordaufruf sehen, sagte Rozek. Der zweite Satz besage jedoch, dass damit das Aufhängen von Plakaten des „III. Wegs“ gemeint sei, der tatsächlich auch grün als Parteifarbe hat. Ohne diesen zweiten Satz wäre die Angelegenheit eindeutig, sagte Rozek.

Rozek sagte jedoch, mit der Verfügung, die Plakate entfernen zu lassen, habe die Stadt Zwickau in die Meinungsäußerungsfreiheit des „III. Wegs“ eingegriffen. Das sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur zulässig, wenn die zweite, harmlose Deutung sich wirklich „mit tragfähigen Gründen“ ausschließen lasse.

Die Entscheidung, ob die Plakate ein reiner Mordaufruf oder eben doch doppeldeutig genug sind, um rechtlich Bestand zu haben, werde sich vermutlich erst in einem Hauptsacheverfahren treffen lassen, sagte Rozek.

Plakataktion der Grünen
Wolfgang Wetzel, (l) Spitzenkandidat der Grünen und Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin der Grünen in Sachsen, laufen mit Wahlplakaten durch die Innenstadt von Zwickau. © Bodo Schackow/dpa

Grünen starten Plakataktion

Unterdessen starteten die Grünen in Sachsen eine Plakataktion in Zwickau. Dem „III. Weg“ soll es auf diese Weise dort unmöglich gemacht werden, den 100-Meter-Abstand einzuhalten. Unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ kamen am Mittwochabend nach Angaben einer Parteisprecherin rund 30 bis 40 Mitglieder des sächsischen Landesverbandes in die Stadt, um dort Wahlwerbung der Grünen aufzuhängen.

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Der Grünen-Bundesverband hatte dazu kurzfristig 200 Wahlplakate nach Zwickau geschickt. Nach Angaben der Polizei verlief die Aktion störungsfrei, aus Vorsicht sei die Polizeipräsenz in der Stadt jedoch erhöht worden. (FR/dpa)

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