Grüne führt Nebenverdiener-Liste des Bundestags an - Grund ist ein Erbe
Abgeordnete des Bundestages müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Am meisten verdient derzeit eine Frau der Grünen nebenbei.
Berlin - 10.323,29 Euro betragen die sogenannten Diäten, die Abgeordnete des Bundestages monatlich bekommen. Obendrauf gibt es noch Zuschüssen für eine Amtsausstattung, Reisen und weiteres. Das schreibt der Bundestag auf seiner Website.
Mittlerweile können auch die Nebeneinkünfte der Abgeordneten online eingesehen werden. Die taz hat eine Zusammenfassung der Nebeneinkünfte veröffentlicht. An der Spitze steht eine Abgeordnete der Grünen.
Nebenverdienst im Bundestag: Tierärztin führt die Liste der höchsten Verdienste an
In der laufenden Legislaturperiode (also seit November 2021) hat die Tierärztin Ophelia Nick (Grüne) neben ihren Diäten rund 1.740.000 Euro (brutto) erwirtschaftet, wie aus der Recherche hervorgeht. Damit liegt die Staatssekretärin für Ernährung und Landwirtschaft fast eine Million Euro vor Sahra Wagenknecht (Linke), die bisher rund 793.000 Euro nebenher verdient hat.
Abgeordnete | Nebeneinkünfte (brutto) |
Ophelia Nick (Grüne) | zirka 1.740.000€ |
Sahra Wagenknecht (Linke) | zirka 793.000€ |
Olav Gutting (CDU/CSU) | zirka 555.000€ |
Nezahat Baradari (SPD) | zirka 534.000€ |
Enrico Komning (AfD) | zirka 507.000€ |
Robert Farle (fraktionslos) | zirka 418.000€ |
Alexander Engelhard (CDU/CSU) | zirka 415.000€ |
Bernhard Loos (CDU/CSU) | zirka 354.000€ |
Judith Skudelny (FDP) | zirka 277.000€ |
Peter Ramsauer (CDU/CSU) | zirka 188.000€ |
Quelle: | taz |
Bundestag: Gewinne aus einem Industriekonzern bringen Grünen-Abgeordnete an die Spitze
Bei den Grünen liegt der durchschnittliche Nebenverdienst bei rund 18.000 Euro über die bisherige Legislaturperiode. Ophelia Nick liegt hier mit ihren 1,7 Millionen weit höher. Doch woher kommt der Zusatzverdienst der ambitionierten Hobby-Bäuerin?

Nick ist eine Erbin der Voith-Gruppe. Auch wenn sie seit ihrem Eintritt in den Bundestag nicht mehr als Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied in dem Industriekonzern tätig ist, verdient die Miteigentümerin gut an dem Unternehmen, wie die Offenlegung auf der Website des Bundestages zeigt.
Hohe Strafen möglich: Nebenverdienste müssen angegeben werden
Abgeordnete im Bundestag müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, sobald diese eine Höhe von 1.000 Euro pro Monat oder 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Das geht aus dem Abgeordnetengesetz 8§ 44 B AbgG9 hervor und ist unter Artikel 3 Paragraf 1 (Anzeigepflicht) zusammengefasst.
Verstößt ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete gegen die Anzeigepflichten, kann dies ein Ordnungsgeld zur Folge haben. Dieses kann bis zu 50 Prozent der Diäten des oder der Betroffenen verhängt werden, wie es unter Paragraf 51 festgeschrieben ist. (Lucas Maier)