Bundestag diskutiert Teilhabegesetz: „Erwartungen nicht erfüllt“
Der Entwurf für bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung erntet Kritik von Opposition und Verbänden.
Zwölf Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 26. März im Bundestag das Teilhabestärkungsgesetz der Bundesregierung diskutiert. Von den Regierungsfraktionen Union und SPD gab es hauptsächlich Lob für die vorgeschlagenen Regelungen.
Sören Pellmann , Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion Die Linke, zeigte sich hingegen in einer Pressemitteilung enttäuscht von dem Entwurf. „Die großen Erwartungen, die das Teilhabestärkungsgesetz mit seinem Namen weckt, können leider nicht erfüllt werden.“
Auch Corinna Rüffer , behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, kritisierte die „zaghaften Schritte“ des Gesetzes bei ihrer Rede vor dem Plenum. Zwar sei es gut, dass die Ausbildung junger Menschen außerhalb von Werkstätten gestärkt werde, aber es gebe keinerlei Verpflichtungen für die Privatwirtschaft, barrierefreie Angebote zu machen – wie es viele Betroffenenverbände fordern. Vor allem die Debatte um die Assistenz in Krankenhäusern sei „unerträglich“. Gemeint ist die fehlende bundesweite Regelung zur Kostenübernahme von Assistenzkräften, die Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten. Seit Jahren schon ein Streitpunkt in der deutschen Behindertenpolitik.
„Anstatt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wirklich zu stärken, werden lediglich kleine Reparaturen vorgenommen“, kritisierte auch Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in einer Mitteilung.
Der Gesetzesentwurf sieht mitunter mehr Schutz vor Gewalt gegen Frauen, ein größeres Budget für die Ausbildung, Arbeitsförderung durch Jobcenter, neue digitale Gesundheitsanwendungen und elektronische Beantragung von Kurzarbeitergeld vor. Auch sollen Assistenzhunde nun Zutritt zu allen der Allgemeinheit offenstehenden Einrichtungen haben, auch wenn Hunde dort regulär verboten sind. „Ein wichtiger erster Schritt , aber weitestgehend wirkungslos, wenn die Finanzierung von Assistenzhunden nicht endlich gesetzlich geregelt wird“, kommentierte Jessica Schröder von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland“. Bisher würden die Kosten von den Hundehalter:innen meist selbst getragen.
„Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von im Grundsatz positiv zu würdigenden Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Wir sehen jedoch auch noch einige Stellen, an denen noch dringend nachgeschärft werden muss“, teilte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, mit. Kritisch sei etwa die darin formulierte Differenzierung zwischen Blinden- und Assistenzhunden. Zudem sieht Bauer die Gefahr, dass Jobcenter Rehabilitant:innen als „billige“ Arbeitskräfte vermitteln könnten – ohne Rücksicht auf vollwertige Rehabilitation.
Neben dem Teilhabestärkungsgesetz liegt dem Bundestag derzeit auch das sogenannte Barrierefreiheitsgesetz (BFG) als Kabinettsentwurf vor. Das BFG orientiert sich am „European Accessibility Act“ der EU, steht allerdings ebenfalls in der Kritik, die Privatwirtschaft nicht ausreichend zur Barrierefreiheit zu verpflichten. vale