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Bürgergeld: Antrag, Höhe, Voraussetzungen – Alle Infos zur Sozialleistung

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Von: Carolin Metz

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Das Bürgergeld ersetzt als Grundsicherung ab 2023 Hartz 4. Wer bekommt es, wie hoch ist es und wie funktioniert der Antrag?

Frankfurt – Hartz 4 stand immer wieder in der Kritik: die Leistungen zu niedrig, die Sanktionen gegen Empfänger nicht verfassungsgemäß. Deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, ein neues Grundeinkommen einzuführen, das sogenannte Bürgergeld. Es tritt ab 2023 in Kraft. Die Grundsicherung bekommt aber nicht nur einen neuen Namen – auch inhaltliche Änderungen wurden beschlossen.

Geplante staatliche HilfeBürgergeld
GrundlageKoalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP
geplante Einführung1. Januar 2023

Bürgergeld: Wer bekommt es – Bedingungen für Antragsteller

Beim Bürgergeld handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen – die Antragsteller müssen drei Voraussetzungen erfüllen:

Wer das Bürgergeld beantragen möchte, muss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Er oder sie muss erwerbsfähig sein, also nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sein, mindestens drei Stunden pro unter regulären Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Allerdings können auch Personen, die mit einem Erwerbsfähigen in einer Gemeinschaft leben, bezugsberechtigt sein – zum Beispiel Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen und Kinder. In diesen Fällen kann also auch nicht erwerbsfähigen Personen das Bürgergeld zustehen.

Ein Stempel mit einem Bürgergeld-Schriftzug steht auf mehreren Geldscheinen. Das Bürgergeld soll Hartz 4 ersetzen
Das Bürgergeld ersetzt ab 2023 Hartz 4. © Sascha Steinach/imago

Als hilfsbedürftig gelten Bürger:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und dafür auch keine Hilfe von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhalten können. Im ersten Bezugsjahr wird beim Bürgergeld die Vermögensprüfung ausgesetzt und auch die Angemessenheit der Wohnsituation noch nicht geprüft.

Die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller muss zudem mindestens 15 Jahre alt sein und darf noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Bürgergeld: Wer hat Anrecht auf die Zahlung?

Auch haben ausländische Personen einen Anspruch auf Bürgergeld – dieser erlischt jedoch, wenn sie keinen Aufenthaltsort in Deutschland haben, keine Arbeitserlaubnis besitzen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Aufenthaltsrecht nur zum Zweck der Arbeitssuche erteilt wurde.

Wer sich ohne Absprache außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält und deshalb kein vermitteltes Arbeitsverhältnis aufnehmen kann, verliert seinen Anspruch auf Bürgergeld. Ebenso Menschen, die länger als sechs Monate in einer (voll-)stationären Einrichtung oder im Strafvollzug untergebracht sind.

Wie kann man das Bürgergeld beantragen – Hilfe zum Antrag

Das Bürgergeld soll unkompliziert und digital zugänglich sein. Ausgezahlt wird es Berechtigten nur auf Antrag, den sie bei der zuständigen Behörde stellen können, also bei Kommune, Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag soll formlos möglich sein, zum Beispiel über eine E-Mail an die entsprechende Behörde, per Online-Formular oder mündlich im Amt. Da der Antrag allerdings nur recht eingeschränkt rückwirkend möglich ist, sollte er möglichst rechtzeitig erfolgen.

Der Bescheid über das Bürgergeld wird per Post zugestellt. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Falls der Antrag bewilligt wird, wird das Bürgergeld auf das vom dem oder der Antragsstellenden angegebene Konto ausgezahlt. Auch eine Auszahlung per Scheck ist möglich, führt aber möglicherweise zu Zusatzkosten, die verrechnet werden.

Wie hoch wird das Bürgergeld sein?

Folgende Regelsätze sind für das Bürgergeld vorgesehen:

Wer?Neuer Regelsatz
Alleinstehende/ Alleinerziehende502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft451 Euro pro Monat
Kinder 14-17 Jahre420 Euro pro Monat
Kinder 6-13 Jahre348 Euro pro Monat
Kinder unter 6 Jahre318 Euro pro Monat

Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet.

Während der Koalitionsverhandlungen betonte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken laut kreiszeitung.de: „Das neue Bürgergeld muss auskömmlich sein, das ist klar.“ Gleichzeitig verwies sie aber auch auf das Lohnabstandsgebot. Dieses besagt, dass ein Vollzeit-Arbeitender mehr Geld verdienen muss als jemand, der Hartz 4 empfängt.

Wie lange bezieht man das Bürgergeld?

Voraussichtlich wird das Bürgergeld im Normalfall für sechs Monate bis zu einem Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Bürgergeld: Kompetenzermittlungsverfahren und Teilhabevereinbarung

Das Bürgergeld soll einen Neuanfang darstellen und Fehler, die bei Hartz 4 gemacht wurden, nicht wiederholen. Die Würde der Bezugsberechtigten soll zu jeder Zeit geachtet werden. Ziel ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger:innen und Behörden aufzubauen. Der Schwerpunkt liegt darauf, Menschen langfristig aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Daher beschränken sich die Leistungen nicht auf die Auszahlung von Geld – zusätzlich werden in einem Kompetenzermittlungsverfahren die Stärken und Entwicklungsbedarfe der Menschen festgestellt.

Anschließend wird eine Teilhabevereinbarung geschlossen. Hier werden Maßnahmen und Angebote für die Dauer von sechs Monaten festgehalten. Danach kann die Vereinbarung geändert oder ergänzt werden – zum Beispiel, wenn der Antragssteller in der Zwischenzeit an Schulungen teilgenommen und seine Kompetenzen ausgebaut hat. Auf diese Weise wird auch die Mitwirkung des Leistungsbeziehers festgehalten. Er ist zur Kooperation angehalten und muss jede Erwerbstätigkeit annehmen, die zumutbar ist.

Bürgergeld ab 2023: Pläne sorgten für Streit zwischen Union und Ampel-Regierung

Das Bürgergeld gilt ab dem 1. Januar 2023. Am 9. August 2022 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht. Nachdem CDU/CSU mit den Plänen der Ampel-Regierung nicht einverstanden war und das Gesetz es demnach nicht durch den Bundesrat geschafft hatte, einigten sich die Parteien Ende November auf einen Kompromiss.

Die regierenden Parteien SPD, FDP und Grüne planten zunächst, dass beim Bezug von Bürgergeld eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten soll, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist. Das bedeutete, dass im ersten halben Jahr sollten keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Die Union setzte gegenüber der Ampel-Koalition aber durch, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher mit Leistungskürzungen sanktionieren können.

Darüber hinaus sollen Leistungsbeziehende nur 40.000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60.000 Euro vorgesehen. (Carolin Metz)

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