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Bürgergeld: Alleinerziehende soll Frage beantworten, warum sie nicht verhütet hat

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Von: Katja Thorwarth

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Amt gegen Mutter: Alleinerziehende soll intime Fragen beantworten.
Amt gegen Mutter: Alleinerziehende soll intime Fragen beantworten. (Symbolbild) © Roberto Pfeil/dpa

Einer Alleinerziehenden wird das Bürgergeld gekürzt, weil der Vater keinen Unterhalt zahlt. Dann soll sie auch noch intime Fragen beantworten.

Frankfurt - Ein Jobcenter streicht einer alleinerziehenden Mutter die Unterhaltszahlung, weil der Kindsvater nicht zahlt und auch nicht aufgefunden werden kann. Der entsprechende Landkreis soll den Antrag auf Übernahme der Unterhaltskosten ablehnen oder bewilligen - so lange will das Jobcenter den kompletten Bürgergeld-Betrag nicht zahlen. Die Alleinerziehende erhält daraufhin ein Schreiben, das mit seinen Fragen tief in ihre Privatsphäre eingreift.

Den Fall hat der Verein „Sanktionsfrei e.V.” publik gemacht. „Die Einstellung der Zahlung unter Anrechnung nicht vorhandenen Unterhalts ist natürlich rechtswidrig. Vorgesehen ist, dass das Jobcenter unter bestimmten Umständen den Antrag auf Unterhaltszahlung beim Landkreis für die Mutter stellt“, schreibt die Geschäftsführerin der Organisation, Helena Steinhaus, und veröffentlicht das Schreiben, das die Mutter vom Landkreis erhalten haben soll.

Bürgergeld: Alleinerziehende wird gefragt, warum sie nicht verhütet hat

In dem Anschreiben will der Landkreis nun wissen: „Wurde verhütet und wenn nein, warum nicht?“ Es folgen vielfache Fragen zum Verbleib des Kindsvaters, schließlich heißt es in der Folge: „Warum haben Sie beim 2. Kind nicht verhütet? Wollen Sie erneut schwanger werden?“ Wie Steinhaus auf Twitter ausführt, sei „offensichtlich“, dass „weder der Landkreis noch das Jobcenter im Sinne der Mutter gestimmt“ seien.

Die Seite „gegen-hartz.de“ erklärt den rechtlichen Aspekt des Falls. Demnach werde der Unterhalt für das Kind als Einkommen der Kinder auf den Bürgergeld-Bezug angerechnet. Das Jobcenter sei darüber zu informieren, sollte der Unterhalt nicht oder nicht vollständig geleistet werden. In einem solchen Fall müsse die Behörde „eine richtige Einkommensrechnung gewährleisten“ - sprich: einspringen. Zumindest, wenn es sich um einen kurzfristigen Zahlungsausfall handelt. Ansonsten ist das Jugendamt zuständig.

Bürgergeld: Landkreis stellt „intimste Fragen“ anstatt Hilfe zu gewähren

„Statt schnelle Hilfe und Unterstützung zu gewähren, werden intimste Fragen gestellt, die eine Behörde nicht stellen darf“, heißt es auf „gegen-hartz.de“. Derweil hat der Verein „Sanktionsfrei e.V.“ mitgeteilt, im Falle der alleinerziehenden Mutter finanziell einspringen zu wollen, „bis endlich Geld fließt“. Auch sei ein Anwalt mit der Sachlage betraut. (ktho)

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