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Bürger bekommen Infos zu Parteispenden

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Von: Annika Leister

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Das Gerichtsurteil lautet: Der Bundestag muss transparent sein.
Das Gerichtsurteil lautet: Der Bundestag muss transparent sein. © rtr

Der Verein Parlamentwatch gewinnt den Prozess gegen die Bundestagsverwaltung vor dem Oberverwaltungsgericht.

Im Rechtsstreit David gegen Goliath steht es 2:0: Der gemeinnützige Verein Parlamentwatch hat am Donnerstag ein Verfahren gegen den Deutschen Bundestag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für sich entschieden. Die Betreiber der Transparenzplattform „Abgeordnetenwatch.de“ hatten die Parlamentsverwaltung verklagt, weil die sich weigerte, Details und Korrespondenzen zu Parteispenden aus den Jahren 2013 und 2014 herauszugeben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin Anfang 2017 der Klage stattgegeben und die Bundestagsverwaltung verpflichtet, die Informationen zu Parteispenden zu liefern. Der Bundestag legte Berufung ein. Am Donnerstag trafen sich die beiden Parteien wieder vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 

Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage: Wie viel darf der Bürger erfahren – und was dürfen Parteien in Bezug auf ihre Finanzierung verschweigen? Parlamentwatch beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden garantiert. Es gebe einige Beispiele, in denen Aufklärung dringend nötig sei, erklärt Martin Reyher von der Transparenzorganisation am Rande des Prozesses.

Informationsfreiheit ist das höhere Rechtsgut

Im Fall einer Parteispende aus Aserbaidschan, die 2012 an die Frankfurter CDU ging, habe der Bundestag zum Beispiel nach vierjähriger Prüfung entschieden, dass die Spende nach dem Parteiengesetz illegal sei. Eine Sanktionszahlung aber verhängte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nicht. „Warum ist das so?“, fragt Reyher. Anhand der Rechenschaftsberichte der Parteien, die in der Regel frühestens nach anderthalb Jahren veröffentlicht werden, ließen sich solche Entscheidungen nicht erklären. „Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass die Öffentlichkeit diese Prozesse durchschauen will. Der Bundestag sollte keine Black Box sein.“ 

Im Gegensatz zu vorangegangenen Verfahren ließ sich die Bundestagsverwaltung am Donnerstag nicht von einer großen Kanzlei vertreten, sondern schickte als Verhandlungsführer drei Juristen und Experten aus dem eigenen Haus. Vermutlich wollte man so Sympathiepunkte sammeln oder zumindest eine folgende Entrüstung vermeiden. In einem anderen Verfahren zur Lobbyarbeit des Bundestags hatte man sich 2015 gegen Parlamentwatch nämlich von einer großen Kanzlei vertreten lassen, deren Honorare den Steuerzahler mehr als 20.000 Euro kosteten. 

Die Vertreter des Bundestags beriefen sich in ihrer Argumentation vor dem Oberverwaltungsgericht auf das Parteiengesetz, das als spezielleres Fachgesetz über dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz stehe. Die Parteien verpflichte es dazu, in Berichten Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die sie erhalten. Das ermögliche den Bürgern ohnehin Einsicht, Information und Kontrolle. 

Der nun von Parlamentwatch geforderte weitergehende Zugriff auf bisher interne Vermerke und Korrespondenzen sei in mehrfacher Weise problematisch, so der Vertreter der Bundestagsverwaltung. Zwischen Verwaltung und Parteien würden „hochsensible Informationen“ ausgetauscht, auch parteiinterne Streitigkeiten würden diskutiert. Die Verwaltung komme so ihrer Pflicht nach, die Parteien nicht nur zu kontrollieren, sondern auch zu beraten. Dazu sei ein Vertrauensverhältnis notwendig, das durch die Preisgabe von internen Unterlagen torpediert würde. Man befürchte außerdem das gezielte Einholen von Spenden-Informationen über politische Gegner, die „zur Unzeit“, nämlich im Wahlkampf eingesetzt werden könnten. 

Der Senat des Oberverwaltungsgerichts ließ sich von den geschilderten Gefahren nicht beeindrucken. Er folgte der vorangegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und lehnte die Berufung nach rund zwei Stunden Diskussion im Gerichtssaal ab. Das Informationsfreiheitsgesetz verbriefe einen subjektiven Informationszugang, der auf die öffentliche Kontrolle der Verwaltung abziele. Das Parteiengesetz erfülle diesen Anspruch nicht und tauge deswegen nicht als Ersatz. 

Der Pressevertreter des Bundestags wollte sich zu dem Urteil nicht sofort äußern. Nach zwei verlorenen Verfahren werde man es sich allerdings „gut überlegen“, ob man die vom Gericht zugelassene Revision wahrnehme. Martin Reyher von Parlamentwatch begrüßt das Urteil als wichtiges Signal: „Das Gericht hat entschieden, dass sich der Bundestag nicht der öffentlichen Kontrolle entziehen darf.“ Er befürchte allerdings, dass der Bundestag sehr wohl in Revision gehen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen könnte, was die Herausgabe der geforderten Informationen wiederum um Monate, sogar Jahre verzögern könnte: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich eine Behörde immer wieder gegen Transparenz sperrt.“

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